Hallo ins Forum,
Das mit dem Auto beschlagnahmen ist sehr problematisch, da es der Mutter des Betroffenen gehört.
Die Mutter hat ja in gutem Glauben das Fahrzeug an ihren Sohn weitergegeben.
Ein Verfahren gegen die Mutter wegen gestatten Fahren ohne Fahrerlaubnis dürfte mit einem guten Anwalt wohl eingestellt werden und das beschlagnahmte Auto herausgegeben werden.
Wie kann eine gutgläubige Mutter denn erkennen, dass der CZ-Führerschein ihres Sohnes in D nicht gültig ist?????????
Wenn mir jemand einen EU-Führerschein vorlegt würde ich auch mein Auto verleihen. Man kann ja nicht riechen das der EU-führerschein in D nicht anerkannt wird und eine NU ausgesprochen wurde.
Den Aufkleber kann man ja einfach entfernen. Perplex hatte ja die selben Erfahrungen machen müssen. Leider war er der Halter und Eigentümer des beschlagnahmten KFZ.
Gruß Andreas