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Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Mittwoch, 4. März 2009, 18:46

EU-Führerschein auch weiterhin gültig Alles bleibt, wie es ist … ??? news 4press .com (4.03.09)

Zitat

Seit dem 19. Januar 2009 herrscht Verunsicherung in Deutschland: Ist der EU-Führerschein jetzt illegal oder darf ich damit noch fahren? Klare Antwort: Mit der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches nationales Recht, hat sich nichts geändert. Jeder Führerschein, der ordnungsgemäß bis 2013 in einem EU-Land absolviert wurde, darf auch genutzt werden.

„Ende des EU-Führerscheins“, „Führerscheintourismus vor dem Aus“, „Ausländische Fahrerlaubnis ungültig“ – so lautete in den letzten Tagen vielfach die Berichterstattung in den Medien. Wer jedoch einen genaueren Blick auf die Rechtslage wirft, der erkennt schnell: Eigentlich hat sich gar nichts geändert. Zwar stimmt es, dass Deutschland Bedenken gegen die Ausfertigung eines EU-Führerscheins äußern kann, wenn der Nachweis zu einer Eignung im Straßenverkehr nicht gegeben ist. Aber: Eine ärztliche Untersuchung im Ausland reicht als behördliches Attest vollkommen aus. Ein weiteres Prüfrecht wird der Deutschen Erlaubnisbehörde nicht zugestanden, da sonst der Grundsatz zur gegenseitigen Anerkennung nicht eingehalten würde.

Doch woher kommt dann die allgemeine Verwirrung? Die Erklärung ist einfach, wie auch erstaunlich: Scheinbar wird immer wieder der Artikel 13 (2) der 3. Führerscheinrichtlinie unbeachtet gelassen: „Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. (Seite 10: Artikel 18.) Damit ist klar: Alles geht weiter wie bisher. „Wir bleiben trotz der Gesetzes-änderungen gelassen und verhelfen unseren Kandidaten auch weiterhin schnell und zuverlässig zum EU-Führerschein“, sagt Christian Bieri, Inhaber von www.neuerfuehrerschein.de . „Denn wer die Sperrfrist einhält, seinen Wohnsitz im Ausland angemeldet hat und dort die Fahrprüfung erfolgreich absolviert, darf mit dem EU-Führerschein ganz legal auf deutschen Straßen fahren.“

Besonderes Augenmerk legen die Behörden auf den eingetragenen ausländischen Wohnsitz. Das machte auch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in einer Pressemitteilung noch einmal deutlich: „Fahrer mit deutschem Wohnsitz, die ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren haben, können sich ab Montag den Weg nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland sparen. Dort ausgestellte Fahrerlaubnisse werden für sie hier nicht mehr gültig sein."

http://www.news4press.com/1/MeldungDetai…lungs_ID=435276
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

kleksi

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

2

Mittwoch, 4. März 2009, 18:51

:appl: Ist doch so wie ihr immer gesagt wurde!!Korekten WS keine Probleme oder?
Alles ist Drin :momo:

Paule

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3

Mittwoch, 4. März 2009, 19:01

Doch woher kommt dann die allgemeine Verwirrung?


Also ich finde dieser Blödsinn, bringt genau das was ich zitiert habe. --> Verwirrung!

Stelle Antrag zur Schrottpresse!

:pfiff:

@kleksi
Das ist einfach nur eine VM-Werbung, mehr nicht.

Medusa

Profi

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4

Mittwoch, 4. März 2009, 19:05

@Kleksi - Auch wenn mich Dein Avatar ablenkt :lach: kann ich noch die Vision/Konzept der Site lesen: http://www.news4press.com/OtsInfo/Meinungsfreiheit.asp

Dort kann jeder - deutlicher, jeder Vermittler, schreiben was ihm beliebt ..

@Paule - Antrag genehmigt :lach:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

charly

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5

Mittwoch, 4. März 2009, 19:15

Zitat

EU-Führerschein auch weiterhin gültig
Diese Aussage stimmt doch für alle anderen EU-Länder. Was wollt ihr?

Nur in D gehen die Uhren anders.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Medusa

Profi

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6

Mittwoch, 4. März 2009, 19:28

Zitat

EU-Führerschein auch weiterhin gültig
Diese Aussage stimmt doch für alle anderen EU-Länder. Was wollt ihr?

Zumeist in D. fahren .. :wink:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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7

Mittwoch, 4. März 2009, 21:38

Wir bleiben trotz der Gesetzes-änderungen gelassen und verhelfen unseren Kandidaten auch weiterhin schnell und zuverlässig zum EU-Führerschein“, sagt Christian Bieri, Inhaber von www.neuerfuehrerschein.de


Ist doch lediglich Werbung für den eigenen Verein. Aussage ohne wirkliche Fakten. :Knüppel:
Signaturen sind doof!

Paule

Menschlich

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8

Mittwoch, 4. März 2009, 21:54

Das beste ist ja die ständige Verweise auf Art.13, weil genau da steht nämlich unter Abs. 1 das hiermit nicht Art. 11/4 gemeint ist.

Pioneer

unregistriert

9

Donnerstag, 5. März 2009, 03:59

Aber sehr ausgefallene Berufsbezeichnungen dort im Impressum, ich wußte bisher noch nicht, das ein einfaches Wort wie Vermittler in so vielen Variationen übersetzbar ist.
Nach den Berufsbezeichnungen richtet sich das Angebot auch eher an den englischen Sprachraum, also geht doch, ihr Erbsenzähler. :lach:

Insgesamt aber Top-Unternehmer dort, jung, dynamisch, erfolgs- und ahnungslos, leider nicht harmlos. :böse:

Joschi

Profi

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10

Donnerstag, 5. März 2009, 16:26

Wie kommt KLEKSI zum Bild meiner Traumfrau????? He, ja, kann ich von der Braut mal die Tel. Nr. Haben??
Schaut aus wie meine erste Ehefrau.



P.S.war noch nie verheiratet
:bäh: :lach:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink: