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Epox

Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Sonntag, 1. März 2009, 19:40

Mit Führerschein unerlaubt auf Tour:Tschechischer «Lappen« hat in Deutschland keine Gültigkeit (1.03.09)

Zitat

ALLERSBERG - Mit einer ungültigen Fahrerlaubnis wurde am Samstag gegen 11.30 Uhr ein 66-Jähriger aus Nürnberg erwischt.

Der Mann legte bei einer Kontrolle in Allersberg den Polizeibeamten einen etwa vor drei Wochen in der tschechischen Republik ausgestellten Führerschein vor. Bei der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass für den Mann in Deutschland wegen Trunkenheit im Verkehr eine Versagung der Fahrerlaubnis besteht.

Nach der neuen Rechtssprechung zur Eindämmung des «Führerschein-Tourismus« berechtigt diese Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Der Mann muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. - hiz
http://www.roth-hilpoltsteiner-volkszeit…t=976530&kat=22
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

stuber

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2

Sonntag, 1. März 2009, 23:02

Na wenigstens wird hier etwas detailierter berichtet. Vor ca. 3 Wochen erworben,dass heiss also nach dem 19.01.09. Jetzt werden es vielleicht noch die letzten merken das man mit so einem Schein erstmal Probleme hat. FoFe wird sich auch noch erstmal bestättigen. Und wahrscheinlich hat ihm jemand erzählt das es nur ein Problem der Medien ist.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Pioneer

unregistriert

3

Montag, 2. März 2009, 04:10

Na wenigstens wird hier etwas detailierter berichtet. Vor ca. 3 Wochen erworben,dass heiss also nach dem 19.01.09.
Stimmt, es ist etwas besser recherchiert und begründet worden, nur ganz korrekt eben auch nicht, zumindest hinsichtlich der neuen Rechtsprechung. :ka:


Nach der neuen Rechtssprechung zur Eindämmung des «Führerschein-Tourismus« berechtigt diese Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland.
Dazu ist mir noch keine Rechtsprechung bekannt und die wird auch in der Kürze der Zeit noch nicht vorliegen können.
Man meint hier wohl eher die neue FEV, aber immerhin, der Bericht ist schon mal deutlich näher an den Fakten als das sonst übliche sinnfreie Geschreibsel. :gcool:

Epox

Pressestelle (Moderation)

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4

Montag, 2. März 2009, 08:33

FoFe wird sich auch noch erstmal bestättigen.


Hier handelt es sich um eine Anzeige wegen FoFe,ob diese auch zu einer rechtlichen Verurteilung führt,steht auf einem anderen Blatt.

Gruss Epox :wink:
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stuber

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5

Montag, 2. März 2009, 14:41

Aber mir einer Anzeige musste der gute Mann schon rechnen. Mal ehrlich grundsätzlich geht doch die 3. RiLi in Ordnung. Wir wollen doch alle nicht das hier ein Feld für Leute entsteht die auf Kosten von Verzweifelten sich die Tasche voll machen. Die Lösung wäre doch so einfach wenn das EuGH die Tilgungszeit kippen würde. Diese Anmassung der Fsst und dadurch entstehende Rechtsunsicherheit muss ein Ende haben. Wenn in Frankreich 5 Jahre reichen????? Bitte EUGH bring das bitte schnell in Ordnung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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xtc78

unregistriert

6

Montag, 2. März 2009, 16:36

na wen ihr euch mal den artikel durchlest da steht was von versagung also fahren ohne FS ist wohl klar ob vor oder nach dem 19.1 hier im forum werden die leute unnötik verückt gemacht und zur mpu überedet

stuber

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7

Montag, 2. März 2009, 16:42

Heisst das du hast keine Versagung und machst trotzdem ein EUFS im Ausland?
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xtc78

unregistriert

8

Montag, 2. März 2009, 16:53

hat damit nichts zu tun eine versagun ist wen man einen neuantrag auf widererteilung gestellt hat und keine mpu beigebracht hat

stuber

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9

Montag, 2. März 2009, 17:01

Ab dem 19.1.09 ist ein FS-Erwerb im EU-Ausland immer noch möglich, wie die derzeitige Praxis auch zeigt, nur gibt es nach der geänderten FEV derzeit keine Möglichkeit, wenn in D ein Entzug, Verzicht o.ä. vorgelegen hat, in der Form eine in D gültige FE zu erwerben.


Das hat hier jemand sehr treffend formuliert. So sieht es leider momentan aus. :wink:
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xtc78

unregistriert

10

Montag, 2. März 2009, 17:03

wunschdenken mehr nicht

stuber

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11

Montag, 2. März 2009, 17:12

Wenn du das garantieren kann dann bist du ein gemachter Mann. :wink:
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xtc78

unregistriert

12

Montag, 2. März 2009, 17:32

hat man schon jemals auf eu führescheine eine garantie geben können denk nur mal an d wohnsitz

stuber

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13

Montag, 2. März 2009, 17:44

Ab dem 19.1.09 ist ein FS-Erwerb im EU-Ausland immer noch möglich, wie die derzeitige Praxis auch zeigt, nur gibt es nach der geänderten FEV derzeit keine Möglichkeit, wenn in D ein Entzug, Verzicht o.ä. vorgelegen hat, in der Form eine in D gültige FE zu erwerben.


Aber warum sollte man auf dich hören, wenn es dir die FEV garantiert, das sie einen oben genannten Scheine nicht anerkennen???????
Sollte sich der Sachverhalt ändern, was jedoch nur über den EUGH passieren kann, würde es wieder Sinn machen einen solchen FS in D zu benutzen.
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xtc78

unregistriert

14

Montag, 2. März 2009, 19:07

zb rechtsmisbrauch d wird sich immer was einfallen lassen um die leute zu verunsichern aber das das hier im forum so ist find ich schwache leistung und nochwas die deutschen gerichre sind nicht an die fev gebunden wen es sich nicht mit höheren recht verinbaren st abber ist mir egal labert die leute mit euerm mist zu ich hoffe nur das sich jeder seine egenen gedanken macht damit es es für mich auch beendet ihr habt alle recht :AT:

jonny

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15

Montag, 2. März 2009, 19:16

Meine Herren............ :jojoj:

Medusa

Profi

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16

Montag, 2. März 2009, 19:17

wunschdenken mehr nicht

Dito ..

Aber riskant für Erwerber nach dem 18.01.2009. Stuber hat das wesentliche dazu schon gesagt.

OT on

Zur Haftung - ist doch ganz einfach:

Zitat

Hiermit verpflichte ich mich meinem Vermittlungskunden gegenüber zur Zahlung von XX.XXX ,-- Euro, falls er wegen EU-FE Erwerb nach dem 18.01.2009, trotz vorhergehendem Entzug in Deutschland, in Deutschland wegen FoFE verurteilt wird.

(Grund - ich garantiere als Vermittler, das die Presseberichte in D. zur Nichtanerkennung ab dem 19.01.2009 jeglicher Grundlage entbehren, und möchte meinen Kunden Sicherheit bieten.)

OT off
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

jonny

Schüler

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17

Montag, 2. März 2009, 19:26

@ Medusa
Ja Super,
wer das,wie Du schreibst,mir garantiert,bei dem mache ich sofort eine Erweiterung der Kat.C/CE.

Melde mich schon morgen verbindlich an! :Ma:

Angebote erbeten!!! :Handd:

Medusa

Profi

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18

Montag, 2. März 2009, 19:30

Auf Gerichtsstand in Deutschland achten bei der Haftung, und am besten den Vertrag von einem RA gegenlesen lassen :knips:

Und da heißt es immer ich versaue Vermittlern die Geschäfte :lach:

(Endgültig OT Ende, bevor ich eins drauf bekomme :wink: )
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

jonny

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19

Montag, 2. März 2009, 19:39

Danke für die seriösen Tipps,kann man wirklich gut gebrauchen! :klatsch:

Eindeutig erste Wahl! :DK: :gcool:

stuber

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20

Montag, 2. März 2009, 19:55

zb rechtsmisbrauch d wird sich immer was einfallen lassen um die leute zu verunsichern aber das das hier im forum so ist find ich schwache leistung und nochwas die deutschen gerichre sind nicht an die fev gebunden wen es sich nicht mit höheren recht verinbaren st abber ist mir egal labert die leute mit euerm mist zu ich hoffe nur das sich jeder seine egenen gedanken macht damit es es für mich auch beendet ihr habt alle recht



Ich denk mal das du nur alles glaubst was du auch willst. Ich schätz dir könnte man auch eine NU aussprechen aber glauben würdest du das wohl nicht. Mach dir mal schön deine eigenen Gedanken wenn du tatsächlich dazu in der Lage bist. :bäh:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »stuber« (2. März 2009, 20:00)