Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
ALLERSBERG - Mit einer ungültigen Fahrerlaubnis wurde am Samstag gegen 11.30 Uhr ein 66-Jähriger aus Nürnberg erwischt.
Der Mann legte bei einer Kontrolle in Allersberg den Polizeibeamten einen etwa vor drei Wochen in der tschechischen Republik ausgestellten Führerschein vor. Bei der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass für den Mann in Deutschland wegen Trunkenheit im Verkehr eine Versagung der Fahrerlaubnis besteht.
Nach der neuen Rechtssprechung zur Eindämmung des «Führerschein-Tourismus« berechtigt diese Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Der Mann muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. - hiz
http://www.roth-hilpoltsteiner-volkszeit…t=976530&kat=22
Pioneer
unregistriert
Stimmt, es ist etwas besser recherchiert und begründet worden, nur ganz korrekt eben auch nicht, zumindest hinsichtlich der neuen Rechtsprechung.Na wenigstens wird hier etwas detailierter berichtet. Vor ca. 3 Wochen erworben,dass heiss also nach dem 19.01.09.
Dazu ist mir noch keine Rechtsprechung bekannt und die wird auch in der Kürze der Zeit noch nicht vorliegen können.Nach der neuen Rechtssprechung zur Eindämmung des «Führerschein-Tourismus« berechtigt diese Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland.
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
FoFe wird sich auch noch erstmal bestättigen.
Ab dem 19.1.09 ist ein FS-Erwerb im EU-Ausland immer noch möglich, wie die derzeitige Praxis auch zeigt, nur gibt es nach der geänderten FEV derzeit keine Möglichkeit, wenn in D ein Entzug, Verzicht o.ä. vorgelegen hat, in der Form eine in D gültige FE zu erwerben.
xtc78
unregistriert
wunschdenken mehr nicht
Zitat
Hiermit verpflichte ich mich meinem Vermittlungskunden gegenüber zur Zahlung von XX.XXX ,-- Euro, falls er wegen EU-FE Erwerb nach dem 18.01.2009, trotz vorhergehendem Entzug in Deutschland, in Deutschland wegen FoFE verurteilt wird.
// Steckbrief
)
// Steckbrief zb rechtsmisbrauch d wird sich immer was einfallen lassen um die leute zu verunsichern aber das das hier im forum so ist find ich schwache leistung und nochwas die deutschen gerichre sind nicht an die fev gebunden wen es sich nicht mit höheren recht verinbaren st abber ist mir egal labert die leute mit euerm mist zu ich hoffe nur das sich jeder seine egenen gedanken macht damit es es für mich auch beendet ihr habt alle recht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »stuber« (2. März 2009, 20:00)
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