11.02.2009 10:35:08
(PA) -Pressemitteilung-
Diskriminierung durch das Verkehrsministerium NRW ?
Krefeld, den 11.02.2009
Mit Verwunderung und Erstaunen nahmen Betroffene den Erlass des Ministeriums für Verkehr zur Kenntnis, welcher den Zugang für bestimmte fremdsprachliche Bewerber zum Führerscheinerwerb ab dem 01.04.2009 unmöglich macht.
Hierzu eine kleine Geschichte, die die Diskrimierung anschaulich und verständlich macht:
Ein rumänisch sprechender 18jähriger und sein gleichaltriger albanischer Freund gehen im April 2009 in eine Fahrschule in NRW, um ihren Führerschein zu machen. Die Fahrschule muß dem Albaner leider mitteilen, daß er die theoretische Prüfung lediglich in Deutsch ablegen darf, während sein rumänischer Freund die theoretische Prüfung in rumänisch ablegen darf.
Auf die verständliche Nachfrage, warum er denn keine Prüfung in albanisch ablegen dürfe, erhielt er folgende wahre Antwort: „Der MR Kettenbach vom Ministerium für Bau und Verkehr fand, daß sich der Aufwand für mehrere Sprachen einfach nicht lohne, deswegen hat er unter anderem Albanisch als Sprache für die theoretische Prüfung zum 1.4.09 abgeschafft. Er begründet das mit Bürokratieabbau und Verkehrssicherheit sowie einem unverhältnismäßigem Arbeitsaufwand.“
Diese Geschichte ist tatsächlich wahr und das völlig Unverständliche daran ist, das der albanische Führerscheinbewerber in einem anderen Bundesland seine Prüfung auf albanisch ablegen darf.
Nicht nur albanische Fahrschüler sind betroffen, sondern auch Araber, Tamilen, Vietnamesen, Perser und Afghanen.
Der geneigte Leser fragt sich natürlich, nach welchen Kriterien hier Sprachen zur theoretischen Prüfung zugelassen und gestrichen werden.
Selbst nach eingehender Betrachtung können wir keinen nachvollziehbaren Grund erkennen, warum bestimmte ausländische Gruppen von dem Fahrerlaubniserwerb ausgeschlossen und dadurch erheblich benachteiligt werden.
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/politik/271699.php