Auf dem schmalen Weg zwischen Bauernschläue und Gesetzesverstoß ist der Bad Homburger Automechaniker Hermann W. schon mehrfach gewandelt. Dass er hierbei manches Mal in die Illegalität abdriftete, zeigen seine Vorstrafen. Nun stand der 62-Jährige erneut vor dem Amtsgericht, weil er "geschummelt" hatte. Richterin Gudrun Kurschat kannte in diesem Fall keine Gnade und verurteilte W. zu sechs Monaten Haft - ohne Bewährung.
Angeklagt war W. wegen Urkundenfälschung. Er hatte vor etwa drei Jahren wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein eingebüßt. Für eine neue Fahrerlaubnis hätte er sich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen. Aber der Mechaniker wählte einen anderen Weg. Wie er bei Gericht vortrug, verlegte er seinen Wohnsitz nach Tschechien und erwarb dort den EU-Führerschein. Doch das Landratsamt Wetterau, das für die Fahrerlaubnis zuständig war, erkannte das neue Dokument nicht an und forderte die Abgabe des Führerscheins. W. kam diesem Ersuchen nicht nach. Der neue Führerschein sei nicht mehr vorhanden, ließ er das Landratsamt wissen.
ANZEIGE
Polizisten wurden misstrauisch
Vielleicht wäre die Sache damit erledigt gewesen - wenn W. die Finger vom Steuer gelassen hätte. Es kam anders. Im April 2008 geriet er in eine Fahrzeugkontrolle in Bad Homburg. Dort wies sich der 62-Jährige mit einem EU-Führerschein aus. Doch die Beamten wurden misstrauisch und schauten sich das Dokument genauer an. Hierbei stellte sich heraus, dass W. eine gut gefertigte Kopie seines früheren EU-Führerscheins vorgelegt hatte.
Vor Gericht bestritten W. und sein Anwalt mit einem spitzfindigen Argument sowohl die Urkundenfälschung als auch die Täuschungsabsicht: Der Polizei sei doch bekannt gewesen, dass W. keine Fahrerlaubnis besitze. Somit hätte das vorgelegte Dokument keine Urkundenfälschung darstellen können.
Hier widersprach das Gericht. Nicht jeder Polizeibeamte könne wissen, dass W. keine Fahrerlaubnis besitze, so die Richterin. Der 62-Jährige hätte ohne Täuschungsabsicht nicht die mitgeführte Kopie vorlegen brauchen, sondern sofort eingestehen können, dass er nicht über einen Führerschein verfüge, belehrte ihn die Richterin Kurschat.
Erschwerend wertete das Gericht nicht nur die Vorstrafen des Mannes, sondern auch den Umstand, dass W. nur zwei Monate vor der in Bad Homburg verübten Tat in Würzburg wegen eines ähnlichen Falles ein Jahr Gefängnis auf Bewährung erhalten hatte. Nun muss W. fürchten, dass ihm auch diese Bewährung widerrufen wird. (hab)
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_he…-Faelscher.html