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Joschi

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1

Freitag, 6. Februar 2009, 13:47

Kein Reisverschluß auf der BAB

Zitat

Kein Reißverschlussverfahren bei Autobahnauffahrten


Wer von der Beschleunigungsspur der Autobahn auf den rechten
Fahrstreifen wechseln möch­te, kann sich nicht auf das
„Reißverschlussverfahren“ berufen. Für das Auffahren auf die Autobahn
gilt dieses Verfahren nicht, auch nicht, wenn der Verkehr auf der
rechten Fahrspur zäh fließt. Die Klage einer Autofahrerin gegen einen
LKW-Fahrer, der sie nicht vorgelassen hatte, wurde deshalb abgewiesen:
Der LKW auf der rechten Fahrspur hatte Vorfahrt vor der Fahrerin auf
dem Beschleunigungsstreifen.





Amtsgericht Braunschweig,

Urteil vom 29.1.2008, AZ: 116 C 3848/07

www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de


Aus der Aktuellen Trucker
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (6. Februar 2009, 15:28)


ickebins69

Fortgeschrittener

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2

Freitag, 6. Februar 2009, 19:33

Das ist..........

.....ja nichts neues, aber in der realität ist es so angekommen, dass die Leute, auch ich- manchmal so fahren, als wenn man mich reinlassen müsste.
Wenns kracht, ist man aber im A.................