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Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

1

Sonntag, 18. Januar 2009, 15:45

Vermittler passt sich neuen Gegebenheiten an.

Zitat

Eine EU-Fahrerlaubnis

können wir nicht anbieten, denn eine Fahrerlaubnis welche nach dem 19.01.09 in einem EU-Mitgliedsstaat erworben wurde, wird durch die Änderung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung für ungültig erklärt.


weiter ...

Zitat

Der EU Führerschein ist kein Ausweg

Durch die Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie ab dem 19.01.2009 ist es möglich einen EU-Führerschein welcher beispielsweise in Tschechien erworbenen wurde im Heimatland die Anerkennung zu verweigern wenn Eignungsmängel bekannt und der sogenannte Idiotentest gefordert wurde. Mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie darf ein EU-Mitgliedsstaat keinen EU Führerschein mehr ausstellen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis in einem anderem Mitgliedsstaat entzogen wurde. Sollte wiedererwarten ein neuer Führerschein in einem EU Mitgliedland ausgestellt werden, muss dieser nicht mehr anerkannt werden.


-click-

Dafür verkauft er jetzt die 100% MPU.
Da hat sich ein langjähriger Anbieter, wohl seine Gedanken gemacht, die Zeit genutzt sich umzustellen, um alternative Einnahmequellen zu finden.
:gcool:

charly

Moderator

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2

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:32

Na ja, der Preis für die MPu ist nicht gerade niedrig.

Ich glaube kaum daß er damit Kunden hinter dem Ofen vor locken kann, denn die MPU selber kostet gerade mal einen Bruchteil dessen was er verlangt.

Eine MPU kann bei einer sehr guten Vorbereitung problemlos bestanden werden. Die Kosten liegen in der Vorbereitung und mehr nicht und da gibt es entsprechende Foren die eine Vorbereitung kostenlos anbieten.

Fazit:

Wer den deutschen FS mittels MPU wieder haben will und sich auf den Hosenboden setzt, kann für rund 500 Euro - je nach Delikt - die MPU schaffen.

Von dem her sehe ich für dieses Unternehmen langfristig keine Überlebenschancen.

LG
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Speedy74

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3

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:37

500 Euro denk ich nicht, wenn noch AB Nachweise dabei kommen müssen und das ist fast immer der Fall, egal ob nun Drogen oder Alkohol , da kann man dann locker bei 1000 Euro anfangen.
Achtung! Texte von "Speedy" könnten Spuren von Ironie, Sarkasmus, Denkanstössen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
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Epox

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4

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:42

da kann man dann locker bei 1000 Euro anfangen.

Denke auch das bei 1000€ das absolute minimum anzusiedeln ist,sollten noch irgendwelche Kurse hinzukommen ist der Kostenaufwand auch nicht mehr zu halten.

Gruss Epox :wink:
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mobi86

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5

Sonntag, 18. Januar 2009, 16:58

Nabend zusammen

habe vor paar tage ein freund getroffen,der nun auch seine MPU hier in hamburg gemacht hat und er meite das er mit 3200€ dabei gewesen ist. Teuer spaß

schnellmpu

unregistriert

6

Sonntag, 18. Januar 2009, 17:11

zu diesem thema sei gesagt, dass es zum heutigen zeitpunkt weder legale noch illegale methoden (bevor die mpu abgeschafft wird, werden noch der ein oder andere funktionär dieser lobby unehrenhaft in den vorruhestand versetzt werden) ein positives resultat "garantieren" können. einige fälle können so gelagert sein, dass noch nicht mal man selbst es kann. trotz vorbereitung, trotz allermöglichen screens, nachweisen udn was es da nicht noch alles gibt. einen korrekter fs-erwerb -ich beschränke mich absichtlich nur auf diesen punkt, bevor wir wieder anfangen uns im kreis zu drehen- dagegen kann garantiert werden. in diesem sinne - nette grüsse. (schnellmpu:sg22: , januar 09.)

Speedy74

Schüler

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Führerschein aus: Im Moment keinen mehr

7

Sonntag, 18. Januar 2009, 17:13

Selbstverständlich sind nach oben keine Grenzen aber wir sind erstmal vom minimum ausgegangen und da denke ich sind 1000 Euro ein guter Anfang.
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Epox

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

8

Sonntag, 18. Januar 2009, 17:21

Stellungnahme der Agentur Miehe zum 19.01.09

hier mal die Meinung der Miehe-Leute:

Zitat

Die Situation nach dem 19. Jan. 2009

Am 19.01.2009 wird wohl der wichtigste Teil für MPU Kandidaten in Kraft treten.
In der 3.Führerscheinrichtlinie steht, das eine Behörden den Führerschein ablehnen kann oder eine Behörden diesen erst gar nicht erst austellen wird, wenn eine MPU Auflage noch besteht.

In der 3.Richtlinie wird aber immer nur von Fahrerlaubnis gesprochen und nie vom Führerschein. Nach einem ausländischen Recht wie z.B. in Tschechien beginnt die Fahrerlaubnis mit bestandener Prüfung. Das Dokument für die Berechtigung zum Fahren von Kraftfahrzeugen (Führerschein) wird aber erst später Ausgestellt. Somit sollte zumindest die Prüfung vor dem 19.01.2009 geschehen sein. Am saubersten ist es aber den Führerschein auch noch vorher ausgestellt zu bekommen.

Es steht aber auch in der 3.Richtlinie: Eine vor dem 19.Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf augrund der Bestimmung dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
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Medusa

Profi

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9

Sonntag, 18. Januar 2009, 17:28

Zitat

1. Die Unterscheidung zw. Führerschein und Fahrerlaubnis wird vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden und kann nicht auf von anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente angewandt werden


Quelle: Dimitrios Theologitis, zur Zeit der Aussage Direktor in der Generaldirektion Verkehr und Energie der EU Kommission

Engl. Fassung des 11.4

Zitat

4. A Member State shall refuse to issue a driving licence to an applicant whose driving licence is restricted, suspended or withdrawn in another Member State.

A Member State shall refuse to recognise the validity of any driving licence issued by another Member State to a person whose driving licence is restricted, suspended or withdrawn in the former State's territory.

A Member State may also refuse to issue a driving licence to an applicant whose licence is cancelled in another Member State.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

schnellmpu

unregistriert

10

Sonntag, 18. Januar 2009, 17:46

es hat schon seinen grund, warum nicht die englische sprache als offizielle, massgebende (!) "eu-sprache" auserwählt wurde. dazu dann auch später - wenn sich die gelegenheit dazu ergibt.

stuber

Fortgeschrittener

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11

Sonntag, 18. Januar 2009, 17:47

Wer künftig in Deutschland mit einem Führerschein unterwegs ist, den er ab dem 19. Januar im Ausland erworben hat, begeht eine Straftat, wenn seine frühere Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er wird bei einer Kontrolle genau so behandelt, als wäre er völlig ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ihm drohen empfindliche Geldstrafen, im Wiederholungsfall oder bei erheblichen Vorstrafen auch ein mehrmonatiger Gefängnisaufenthalt.



Wollen wir mal hoffen das die Behörden sich an dieses Datum halten und hier auch ein Bestandsschutz für davor erteilte EU-FS besteht.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Medusa

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Beiträge: 653

12

Sonntag, 18. Januar 2009, 18:02

es hat schon seinen grund, warum nicht die englische sprache als offizielle, massgebende (!) "eu-sprache" auserwählt wurde. dazu dann auch später - wenn sich die gelegenheit dazu ergibt.


Zitat

Von den Amtssprachen werden im internen Verkehr der Organe vor allem Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Die Europäische Kommission hat die drei vorgenannten Sprachen in ihren internen Regeln per Gesetz bestimmt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprache…%A4ischen_Union
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schnellmpu

unregistriert

13

Sonntag, 18. Januar 2009, 18:15

wenn eintagsfliegen richtlinienbedingt 2 jahre weiterleben müssen...

Zitat

massgebende (!) "eu-sprache"
es bleibt zu hoffen, dass sich das "kuschelforum" ab "morgen früh" nicht zum "sohrweide-wandt-forum" entwickelt. ciao... für den moment - ich bin mit vera zum mittagessen verabredet. :KL:

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

14

Sonntag, 18. Januar 2009, 18:23

Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

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