Führerschein war falsch
Verwirrendes Verfahren gegen 49-jährigen Mann wurde vorläufig eingestellt
Gemünden/Frankenberg. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 1500 Euro hat das Frankenberger Amtsgericht ein ziemlich verwirrendes Verfahren vorläufig eingestellt.
Angeklagt war ein 49-jähriger Mann aus Bergen in Niedersachsen. Der arbeitslose Kaufmann hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2003 seinen Führerschein verloren, nachdem er mit 1,1 Promille am Steuer erwischt worden war. Im April 2008 - die Sperrfrist war abgelaufen - versuchte der Mann nun, sich wieder einen Führerschein zu besorgen. Und zwar ohne medizinisch-psychologische Untersuchung. Am 13. April soll er in Gemünden 1450 Euro an einen 22-jährigen Mann bezahlt und dafür - wie bestellt - einen englischen Führerschein erhalten haben. Dieser war jedoch gefälscht. Das habe er daheim in Bergen festgestellt, sagte der Angeklagte. Von dem 22-Jährigen forderte er daraufhin sein Geld zurück.
Im Internet habe er zum Thema EU-Führerschein recherchiert, weil er als Journalist einen Beitrag vorbereitet habe, sagte der 49-Jährige. Dazu sei es aber nicht mehr gekommen, weil seine Produktionsfirma zahlungsunfähig geworden sei. Um einen britischen Führerschein zu bekommen, hätte er einen Wohnsitz in Großbritannien haben müssen, hielt Richter Dr. Wilhelm dem Angeklagten vor. "Ich hatte einen Wohnsitz in Nordirland", antwortete dieser. Dr. Wilhelm platzte irgendwann der Kragen: "Wo holen Sie denn eigentlich einen neuen Personalausweis ab? Gehen Sie da in eine Dönerbude?"
Der 22-jährige, der als Zeuge geladen war, verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen eines anderen Delikts. Er habe einen Kontaktmann in der Schweiz gehabt, zu dem er die Dokumente der Führerscheinbewerber geschickt habe. "Mir wurde gesagt, das sei alles legal", sagte der 22-Jährige. Sein Geschäft lief offenbar blendend. Er habe eine Anzeige aufgegeben. Den ersten dieser Führerscheine habe er für sich selbst "besorgt". Kommentar: "Das lief wunderbar." Dass die von ihm weiterverkauften Führerscheine Fälschungen waren, sei ihm nicht aufgefallen: "Die waren wie meiner."
Eine Brücke baute schließlich der Anwalt des Angeklagten: "Können wir das nicht geräuschlos beerdigen?" Dem folgten Richter und Staatsanwältin. Der Angeklagte muss nun in sechs Monaten 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. In einem weiteren Verfahren wird sich der 22-Jährige vor Gericht verantworten müssen. (off)
Quelle:
http://www.hna.de/frankenbergstart/00_20…war_falsch.html