Nach wie vor werben viele Führerscheinanbieter mit dem rechtsgültigen EU-Fühererscheinerwer. Doch die deutschen Behörden wollen grundsätzlich eine Fahrerlaubnis aus den EU-Mitgliedsländern nicht mehr anerkennen wenn Eignungsmängel bekannt sind.
Durch die Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie ab dem 19.01.2009 ist es möglich einen EU-Führerschein welcher beispielsweise in Tschechien erworbenen wurde im Heimatland die Anerkennung zu verweigern wenn Eignungsmängel bekannt und der sogenannte Idiotentest gefordert wurde. Die bis zur Umsetzung der 3.Führerscheinrichtlinie ausgestellten Führerscheine bleiben jedoch von der Neureglung unberührt und genießen somit Bestandsschutz.
Jedoch gilt dies nicht für EU-Führerscheine aus EU-Mitgliedsländern die einen deutschen Wohnsitzeintrag unter Punkt 8 im Führerschein eingetragen haben. So die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit der Entscheidung zum Rechtsmissbräuchlichen Führerscheinerwerb vom 26.06.2008
Mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie darf ein EU-Mitgliedsstaat keinen EU Führerschein mehr ausstellen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis in einem anderem Mitgliedsstaat entzogen wurde. Sollte wiedererwarten ein neuer Führerschein in einem EU Mitgliedland ausgestellt werden, muss dieser nicht mehr anerkannt werden. Während nun der Führerscheinerwerb für MPU-Kandidaten faktisch vor dem aus steht, ist eine Führerscheinumschreibung in einem anderem EU Mitgliedsstaat weiterhin möglich und bietet weiterhin die Ausschöpfung von Gesetzeslücken.
Quelle:
http://www.online-artikel.de/article/ein…nt-14023-1.html