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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Samstag, 8. November 2008, 23:01

Bundesrat beschließt Ausnahme für neuen EU-Führerschein (Feuerwehrleute sollen weiter schwere Einsatzfahrzeuge fahren dürfen) 7.11.08

Zitat

Brüssel (pm). Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben, damit Feuerwehrleute mit einem EU-Führerschein für PKW auch weiterhin schwere Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. Einem entsprechenden Entschliessungsantrag des Freistaats Bayern stimmte der Bundesrat heute zu. „Deutschland muss endlich von der in der EU-Führerscheinrichtlinie verankerten Ausnahmereglung Gebrauch machen“, sagte der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, der die EU-Führerscheinrichtlinie im Europäischen Parlament mitbetreut hat.

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass Mitglieder freiwilliger Feuerwehren mit dem neuen EU-Führerschein für PKW auch Lastwagen bis 4,25 Tonnen Gewicht fahren dürfen. Ferber: „Anders als mit der bisherigen Führerscheinklasse 3 können Autofahrer mit dem neuen EU-Führerschein der Kategorie B normalerweise keine LKW über 3,5 Tonnen Gewicht fahren. Die EU-Richtlinie sieht aber Ausnahmen für den Katastrophenschutz vor. Gerade kleine Ortsfeuerwehren haben nicht das Geld, um ihre Mitglieder auf teure und langwierige LKW-Führerscheinkurse zu schicken!“

Mit dem heutigen Beschluss ändert der Bundesrat die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung. Ferber: „In der EU-Richtlinie haben wir dies möglich gemacht, nur Bundesverkehrsminister Tiefensee hat bisher versäumt, die Regelung in Deutschland umzusetzen. Dies muss dringend nachgeholt werden, um den freiwilligen Feuerwehren nicht zu schaden.“
Quelle:http://www.cducsu.eu/content/view/5367/4/
Die USA haben Barack Obama,
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KloPpY

Fortgeschrittener

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2

Sonntag, 9. November 2008, 09:18

Kann man nur hoffen, dass die auch vorher über die schweren Einsatzfahrzeuge zu fahren. :Ma:
Sonst wirds wohl bald auf ner Einsatzfahrt bums machen und die Gerichte haben wieder zu tun.

Oberklops

Zauberlehrling

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3

Sonntag, 9. November 2008, 23:23

Über die zu fahren ? Ich glaub, üben - diese zu fahren.
Ja hoffen wir mal. Schade wieder mal um die dt. Fahrschulen, die wieder eine Einnahmequelle weniger haben. Oder auch gerecht, gleich zusagen, wir haben kein Geld dafür, als anschreiben zu lassen und dann die Zeche zu prellen, wie es mittlerweile in vielen Branchen üblich ist von Vater Staat. Zumindest sind reichlich Baufirmen, die auf solche Zahlungen angewiesen sind, mittlerweile pleite. :bumm: Nette Grüsse
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

4

Montag, 10. November 2008, 02:37

Da haben wir mal wieder so einen typischen Fall.

Gemeint sind hier aber wohl in der Regel nur Fahrzeuge bis 7,5 to., sonst gibt das reichlich Kleinholz. :VL2:

Trotzdem ist irgend jemandem plötzlich aufgefallen, was die neue Regelung der FS-Klassen, so neu ist sie ja nun auch eigentlich nicht mehr, für Folgen für das Fahrpersonal hat. Und schon ist man bei einer Ausnahmeregelung, natürlich nur für den öffentlichen Bereich, ist schon klar.

Was wird in D denn in dieser Hinsicht von privaten Unternehmern oder eben deren Fahrern verlangt, die sich täglich mit diesem Mist rumärgern :greubel: hier insbesondere die Kurierdienste.

Fällt dann mal wieder alles unter Verkehrssicherheit, ist ja Geld zu machen, genau wie für den Bereich der Klasse C/E jetzt zusätzliche Schulungen erfolgen sollen. Sprudeln die Einnahmequellen bei TÜV und Dekra wohl nicht mehr hinreichend. :sd21:

Da haben wir dann den seltenen Fall, das ein PI oder Ähnliches mit einem Alter von gut 21 Jahren und mühsam erworbenem FS, nie im Fahrerberuf tätig gewesen, einem Berufskraftfahrer mit 40 jähriger Berufspraxis seinen Job erklärt und wie er den in Zukunft richtig macht.
Solche Pfeifen würde ich aus der Hütte werfen, die können mal wiederkommen, wenn sie wissen, wovon sie reden, und das aus der Praxis und nicht vom grünen Tisch. :Knüppel:
Jetzt spinnen hier im Transportbereich wohl schon alle und auch das ist übrigens EU, fragt sich nur, wer letztlich hinter diesen "Regelungen" steckt, aber ich kann es mir schon denken. :motz:

der Sachse

unregistriert

5

Montag, 10. November 2008, 08:53

Also ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Dieses ganze Geschwafel ist doch so als wenn Oma Frieda eine Rübe erntet und die Kirchgemeinde macht dafür ein großes Erntedankfest.

Zitat


Der Bundesrat hat heute entschieden, dass Mitglieder freiwilliger Feuerwehren mit dem neuen EU-Führerschein für PKW auch Lastwagen bis 4,25 Tonnen Gewicht fahren dürfen.


Fakt ist doch eins. Wenn man sich überlegt welche Fahrzeuge es in dieser Gewichtsklasse gibt, ist diese Regelung aber sowas für den :a: und reiht sich nahtlos in Tiefensees Erfolgsgeschichte. Diese Regelung hat für die FW,RD,THW nicht den geringsten Nutzen (außer das jetzt der 18jährige Feuerwehrmann ein paar mal weniger zum Bier holen beim Dorffest muss da er ja 5 Kisten mehr auf einmal weg bekommt) Mit den 4,25t ist nämlich nicht mal die ganze LT Reihe abgedeckt, von Mannschaftswagen oder dem Löschfahrzeug gar nicht zu reden, da diese eher in der Gegend von 12 tonnern angesiedelt sind. Ergo würde damit nicht mal die C1 reichen um einen positiven Effekt zu erreichen.

Epox

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6

Montag, 10. November 2008, 09:46

Als ich den Pressebericht gelesen habe,hatte ich mich auch gefragt was diese Ausnahmeregelung bezwecken soll,wäre wenigstens bis auf 7,5t ausgeweitet worden,aber so? :ka:
Naja ist man ja auch von anderen Änderrungen der FEV gewonnt,erinnere nur an den angeblichen Wegfall der 2Jahresregel und der prüfungsfreien Wiedererteilung,da ja eine Fahrprüfung seitens
der FEB trotzdem gefordert werden kann.

Gruss Epox :wink:
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Pioneer

unregistriert

7

Montag, 10. November 2008, 10:53

Diese 4,25 to. habe ich wohl gelesen, nur das ergibt gar keinen Sinn, da wird es sich wohl um einen Übermittlungsfehler handeln und der alte Klasse 3 FS mit dieser Änderung wieder hergestellt werden, sonst hat @ der Sachse recht, nur dann sollen die an der Änderung beteiligten besser für die Feuerwehr das Bier holen. :VL:
Damit sie dann einmal im Leben auch was halbwegs sinnvolles geschafft haben. :bäh:

Also so, wie es dort steht, reicht es eigentlich noch nicht mal für eine Pressemeldung, da sich faktisch ja nun absolut nichts ändern würde. :bb:

Epox

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8

Donnerstag, 13. November 2008, 20:01

Führerscheinregel bremst junge Helfer aus

Zitat

Berlin/Stuttgart Große Probleme nahen oft unerwartet. Das gilt zum Beispiel für Rettungskräfte und das Thema Führerschein.

Das Problem besteht darin, dass Fahrzeuge für Rettungseinsätze oder den Katastrophenschutz oft das Format und das Gewicht richtiger Lkw haben.

Während das für Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3 keinerlei Anlass zur Sorge darstellt, müssen junge Hilfskräfte mit frischer Fahrerlaubnis draußenbleiben - die dürfen solche Gefährte nämlich gar nicht mehr lenken.

3,5 Tonnen ist die Obergrenze für Autofahrer mit aktuellem EU-Führerschein der Klasse B. Sie entspricht vom Sinn her früheren Fahrlizenzen der Klasse 3 und berechtigt vor allem zum Führen von Pkw - mit einem Unterschied: Bis zur Einführung dieser Lizenz erlaubte die Vorgänger-Lizenz das Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen und damit auch eines stattlichen Feuerwehrfahrzeugs.
Nun aber sehen sich die Hilfs- und Rettungsorganisationen einem in Zukunft noch stark wachsenden Problem ausgesetzt. Die Inhaber der alten Fahrlizenzen sind heute noch oft erreichbar und können sich an die Lenkräder setzen, um mit Blaulicht und Tatü-tata die Fahrzeuge möglichst schnell zum Einsatzort zu bewegen. Doch der Nachwuchs wird sich in dieser Beziehung nicht mehr so leichttun.

«Das ist bereits ein Problem, und es wird sich in Zukunft noch verstärken», sagt Silvia Darmstädter, Sprecherin des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in Berlin. Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) steht man vor ähnlichen Schwierigkeiten - schließlich sind hier nicht nur die noch vergleichsweise leichten Rettungswagen im Einsatz, sondern auch schwereres Gerät für den Katastrophenschutz. «Wir haben Probleme, Nachwuchs mit dem entsprechenden Führerschein zu finden», sagt Udo Bangerter, Sprecher des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg.

Nun gibt es verschiedene Forderungen und Ideen, wie sich die Sache aus der Welt schaffen ließe. Da werden etwa die Gemeinden aufgefordert, dem Nachwuchs Zuschüsse zu geben oder besser noch die gesamten Kosten für einen echten Lkw-Führerschein zu übernehmen. Auf der anderen Seite gibt es laut DFV auch Initiativen, das Gewichtslimit im Führerschein für spezielle Einsatzzwecke wie eben bei der Feuerwehr auf 4,25 Tonnen zu erhöhen. Damit ließen sich dann zumindest einige größere Einsatzfahrzeuge bewegen.

Große Chancen werden solchen Bestrebungen allerdings nicht eingeräumt, auch einige Automobilclubs sehen diese Anliegen eher kritisch. «Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs haben eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe», sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München. Da die Einsätze oft mit hohem Tempo gefahren werden und ein Gefährt im Lkw-Format andere Ansprüche an den Lenker stellt als ein herkömmlicher Pkw, sei auch eine spezielle Schulung notwendig, wie sie zum Beispiel bei Anwärtern einer Lastwagen-Lizenz üblich sei.

Beim Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main sieht man es ähnlich: «Bei solchen Einsätzen handelt es sich um Extremsituationen», sagt AvD-Sprecherin Sabine Götz. «Wir würden es daher begrüßen, wenn die Kommunen die Führerscheine bezuschussen oder die Kosten übernehmen.»

Etwas differenzierter sieht dagegen Volker Lempp das Thema, vor allem auch im Hinblick auf Ausnahmeregelungen und die möglichen Folgen, wenn es an Fahrern fehlt: «Natürlich ist es problematisch, bei den Fahrerlaubnisklassen unterschiedliche Maßstäbe anzulegen, je nachdem, ob Fahrzeuge privat oder beruflich genutzt werden», so der Verkehrsjurist des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. «In besonderen Fällen müssen jedoch Ausnahmen möglich sein.»

Voraussetzungen wären laut Lempp unter anderem entsprechende Schulungs- und Kontrollmaßnahmen. «Schließlich geht es im Ernstfall um den Schutz von Menschenleben und hohen Sachwerten.» Den meisten Opfern eines Unglücks dürfte es zudem ziemlich egal sein, welchen Führerschein der Retter besitzt - Hauptsache, er kommt rechtzeitig. EU-Führerschein wird bald zehn Jahre alt Mit dem neuen Fahrerlaubnisrecht wurden 1999 die Führerscheinklassen neu geordnet. Die frühere Klasse 3 für Pkw und Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen wurde von der neuen Klasse B ersetzt - die sieht jedoch nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen vor. Für Halter einer vor dem 1. Januar 1999 erworbenen Fahrerlaubnis gibt es eine sogenannte Bestandsschutzregelung: Sie dürfen weiterhin die in ihren Lizenzen ursprünglich erlaubten Fahrzeuge fahren. Von Heiko Haupt, dpa
Quelle:[http://www1.rhein-zeitung.de/on/08/11/11…8888.html/quote]
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