Im obigen Pressebericht dürfte der Fall wohl eindeutig auf eine Verurteilung auf FoFe hinauslaufen.
Bei anderer Konstellation,nur mit CZ-Fs und deutscher Meldeadresse,würde ich die Saarländer Rechtsprechung in Betracht ziehen.
Zudem schießen die beiden OVG aus Bayern und BW etwas über das Ziel hinaus(Verwaltungsrecht=Strafrecht

),das sollten sie besser den Gerichten überlassen,die
dafür Zuständig sind.So war die Rechtsauslegung des EUGH sicherlich nicht gewollt.
Warten wir mal ab,wie hier die nächsten strafrechtlichen Urteile zur Thematik ausfallen.
Gruss Epox