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Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium prüft, ob bei kriminellen Taten ein Fahrverbot als Hauptstrafe eingeführt werden kann.
«Wir werden im weiteren Verfahren zu entscheiden haben, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität - losgelöst von Straßenverkehrsdelikten - in der Praxis sinnvoll ist», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der «Bild»-Zeitung. Entscheidend sei, ob ein Fahrverbot für den Betroffenen als Strafe wirklich spürbar sei, «ob es also wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden kann». Das Justizministerium verweist auf die erheblichen Einwände der gesamten Fachwelt, die man nicht übergehen könne. Dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Änderung kommt, gilt in Berlin als unwahrscheinlich.
Das Bundeskabinett hatte sich bereits Anfang April mit diesem Thema befasst. Seinerzeit wurde eine Ausweitung des Fahrverbots von drei auf sechs Monate nach Verkehrsdelikten für möglich bezeichnet. Es gab jedoch keine Festlegung zur Forderung des Bundesrates, ein Fahrverbot bis zu einem Jahr als vollwertige Hauptstrafe auch bei Delikten der allgemeinen Kriminalität einzuführen. Diesen Gesetzesantrag hatte Hamburg in den Bundesrat eingebracht. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich klar dagegen ausgesprochen. Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden.
Der ACE Auto Club Europa warnte vor gesetzgeberischen Schnellschüssen. Nach geltendem Recht diene der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz der Verkehrssicherheit, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp in Stuttgart. Wer allgemeine Kriminalität erfolgreich bekämpfen wolle, solle sich davor hüten, reflexartig nach solchen Mitteln zu greifen, denen der Geruch des Populismus anhänge. Außerdem beeinträchtige ein Führerscheinentzug die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. «Wer als Straftäter keinen Führerschein besitzt, dem droht auch kein Führerscheinentzug als Strafe.»
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Politiker unterstützen Gesetzespläne zu Fahrverboten
Politiker aus Union und SPD haben Unterstützung für ein Gesetzesvorhaben signalisiert, wonach Kriminellen auch bei anderen Straftaten als Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
Politiker aus Union und SPD haben Unterstützung für ein Gesetzesvorhaben signalisiert, wonach Kriminellen auch bei anderen Straftaten als Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten biete sich an, "wenn eine Freiheitsstrafe nicht in Frage kommt und finanziell beim Täter nichts zu holen ist", sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Rheinischen Post". Der Gesetzesinitiative des Landes Hamburg stimmte bereits der Bundesrat zu, wann sich der Bundestag damit beschäftigt, ist noch unklar.
Als Beispiel für in Frage kommende Delikte nannte Bosbach Straftaten wie Körperverletzung oder den zunehmenden Benzindiebstahl an Tankstellen. Gerade auf junge Ersttäter mit geringem oder keinem eigenen Einkommen könne es "unheimlich Eindruck machen", wenn sie ihr Auto eine Zeit lang nicht mehr benutzen dürften, sagte Bosbach.
Auch SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält den Vorschlag für "prüfenswert". Allerdings stelle sich die Frage, wie diese Fahrverbote kontrolliert werden könnten, sagte Wiefelspütz der "Berliner Zeitung". "Ein Patentrezept gegen Straftaten ist es sicher nicht", schränkte er ein.
Veröffentlicht am 26.09.2008 09:35 Uhr
Quelle:http://www.goettinger-tageblatt.de/newsr…/art1013,694752
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openPR) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypris (SPD) will Steuersündern, Chaoten und Rechten den Führerschein entziehen und mit einem Fahrverbot belegen:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypris (SPD) möchte für Steuersünder ein generelles Fahrverbot aussprechen. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrates soll eine Sanktionsmöglichkeit ausgewertet werden. In einem Gespräch mit der Bildzeitung sagte Justizministerin Zypris: „Wir werden im weiteren Verfahren zu entscheiden haben, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität losgelöst von Straßenverkehrsdelikten in der Praxis sinnvoll ist. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob ein Fahrverbot als Strafe wirklich spürbar ist, ob es also wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden kann.“
Bisher konnte ein Fahrverbot nur als Nebenstrafe (zusätzlich zu einer Freiheit-oder Geldstrafe) angeordnet werden. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrates soll diese Sanktionsmöglichkeit ausgeweitet werden. Wie jedoch Bundesjustizministerin Brigitte Zypris die politischen Gesinnung von Nazis und Chaoten feststellen will bleibt noch Ihr Geheimnis.
Auch Andreas Scheuer (CSU), Verkehrsexperte der Union im deutschen Bundestag, fordert eine bundesweite Umsetzung nach der jeder Bundesbürger einen so genannten Idiotentest, also eine medizinisch psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen muss wenn Umstände bekannt werden die charakterliche Eignungzweifel aufweisen auch wenn diese nicht in Verbindung zur Fahrerlaubnis stehen. Charakterliche Einigungsmängel weist auch der auf, der bei der Steuerklärung Genschummelt hat. So könnten in vielen Bereichen Eignungsmängel zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. An dieser Stelle darf die Frage erlaubt sein, Deutsche Politiker die es geschafft haben die Armut in nur 3 Jahren zu verdoppeln, wann werden diese den Idiotentest absolvieren?
In Baden-Württemberg ist das was Brigitte Zypris fordert schon Realität. Insbesondere in Stuttgart wird der MPU-Test von Menschen gefordert welche durch Diebstahl, Schlägereien oder anderen Delikten auffällig wurden. Wer der Aufforderung den Idiotentest zu absolvieren nicht nachkommt dem wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Wer jedoch noch keinen Führerschein besitzt wird in gesamt Deutschland ohne ein positives MPU-Gutachten zu keiner Führerscheinprüfung zugelassen.
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Der Gesetzesinitiative des Landes Hamburg stimmte bereits der Bundesrat zu, wann sich der Bundestag damit beschäftigt, ist noch unklar.
Registrierungsdatum: 6. September 2008
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Wohnort: baden württemberg
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dimmu666« (26. September 2008, 16:48)
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Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
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