Fahrt ohne Führerschein führt ins Gefängnis
Amtsgericht: 32-Jähriger hat Bewährung verspielt und muss nun vier Monate in Haft
Wenig gelernt hat ein 32-Jähriger aus seinen Vorstrafen. Nun muss er für vier Monate in Haft, weil er ohne Führerschein einen Unfall gebaut hat.
NICOLE REUSS
Ehingen Fünf Tage hielten die guten Vorsätze. Fünf Tage stand ein 32-Jähriger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr unter Bewährung - und setzte sich in einer Aprilnacht prompt wieder ohne Führerschein auf einen Motorroller. Der war nicht versichert. Und der aus Kasachstan stammende Ehinger streifte mit dem Gefährt ein parkendes Auto. Er stieg ab, begutachtete Auto und Roller - und fuhr weiter.
Deshalb stand er nun wieder vor dem Ehinger Amtsgericht - und versprach: "Das letzte Mal." Doch dieses Mal war Richter Dr. Tobias Mästle nicht gewillt, eine günstige Sozialprognose auszumachen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilte er den Angeklagten zu vier Monaten Haft - ohne Bewährung. "Sie sind mehrfach wegen erheblicher Verkehrsdelikte vorbestraft, erst waren es Geldstrafen, dann gab es Bewährung. Aber jetzt ist eine Haftstrafe erforderlich, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Immerhin hatte er dem Vater von drei Kindern schon bei der vergangenen Verhandlung eindringlich ins Gewissen geredet.
Auch um die Bewährungsauflage hat sich der Mann bislang nicht weiter geschert: Zwar hatte er zweimal die Suchtberatung aufgesucht. Doch von der auferlegten Geldstrafe - 500 Euro - hat der mittlerweile arbeitslose Mann bislang keinen Cent bezahlt. Alternativ hätte er auch gemeinnützige Arbeitsstunden leisten können. Doch auch das tat er nicht.
Seine Bewährungshelferin vermerkte unterdessen in ihrem Bericht, dass sich die Schulden des Mannes in der Zwischenzeit auf 12 000 Euro summiert haben, hinzu kommen Unterhaltsrückstände. Die Arbeit gestalte sich bisweilen schwierig, da der Klient öfter vereinbarte Termine nicht eingehalten habe. Auch zum ersten Gerichtstermin in der vorangegangenen Woche war der 32-Jährige, dessen Frau sich von ihm getrennt hat, nicht erschienen.
Sein großes Problem ist nach wie vor der Alkohol. 2005 hatte er in der Ehinger Talstraße einen Unfall gebaut, mit rund 2,5 Promille im Blut. 16 Monate dauerte damals seine Führerscheinsperre. Rund vier Monate hatte er den Führerschein wieder - dann bekam das Landratsamt Wind davon, dass er innerhalb kürzester Zeit zweimal in Ausnüchterungsgewahrsam genommen werden musste - und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
Danach wollte der Mann von einer
tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen, was das Amtsgericht Ehingen im September 2007 untersagte. Einen Monat später setzte er sich mit 2,38 Promille ans Steuer und fuhr von Ehingen Richtung Altsteußlingen. Aus dieser Fahrt resultierte schließlich die Bewährungsstrafe.
"Wir müssen zu Ihren Gunsten annehmen, dass sie dieses Mal nicht unter Alkoholeinfluss gefahren sind", hatte Staatsanwalt Martin Resnik nun in seinem Plädoyer gesagt. "Aber meine große Bitte an Sie: Machen Sie eine Therapie. Sie kommen da sonst nicht mehr raus." Der Staatsanwalt sah "das Ende der Fahnenstange" erreicht, wollte dem Angeklagten aber noch eine letzte Chance geben. Er forderte vier Monate auf Bewährung und als Auflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Ungewöhnlich lange hatte Richter Mästle dann nach dem Schlusswort des Angeklagten - "Das war das letzte Mal. Ich wollte mich entschuldigen." - noch gewartet. Doch mehr sagte der 32-Jährige nicht. Und das war dem Richter offenbar zu wenig.
Erscheinungsdatum: Montag 08.09.2008
Quelle:
http://www.suedwest-aktiv.de/region/ehin…49133e183c5790f