Stefan
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Zitat von »"Carmen Liebs/Vorsitzende BAF e.V."«
Aber Vorsicht: Zwar wird hier nicht wegen einer Straftat ermittelt, aber die Polizei meldet solche Vorkommnisse (nicht nur bei Jugendlichen) grundsätzlich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiter, dies ist so im Straßenverkehrsgesetz * geregelt.
*(Straßenverkehrsgesetz § 2, Abs. 12: "Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist...")
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Stefan« (15. August 2008, 10:48)
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