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Epox

Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Freitag, 13. Januar 2012, 10:58

Stadtnachrichten Neu-Ulm: Tschechischer Führerschein schützt Mann nicht vor Strafe(12.01.12)

Zitat

Amtsgericht Neu-Ulm verurteilt 57-jährigen Göppinger wegen Fahrens ohne Führerschein zu Geldstrafe
Neu-Ulm / kr Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 57 Jahre alten Mann aus Göppingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. De facto hatte der Arbeiter zwar einen Führerschein – einen tschechischen. De jure werden solche Lizenzen zumindest in Bayern nicht anerkannt, sofern sie nach 2009 ausgestellt worden sind.
Auf die Schliche kamen die bayerischen Behörden dem Schwarzfahrer, weil er an einem Augustmorgen zu schnell über die Adenauerbrücke zwischen Neu-Ulm und Ulm gedonnert war und den dortigen „Starenkasten“ in Betrieb setzte. Darüber, dass der 57-Jährige am Steuer saß, gab es keinerlei Unstimmigkeiten zwischen Gericht, Staatsanwalt und dem aus Berlin angereisten Verteidiger des Göppingers – wohl aber darüber, ob der Vorwurf des Schwarzfahrens haltbar sei.
Der Berliner Anwalt verwies darauf, dass in dem tschechischen Führerschein seines Mandanten als Wohnort Chomutov – das frühere Komtau – eingetragen sei. Folglich sei der Mann dort auch gemeldet. Ansonsten machten weder Angeklagter noch Verteidiger weitere, substanzielle Angaben – zumindest vorerst nicht.
Aus den Akten konnte Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer entnehmen, dass der Beschuldigte nicht zum ersten Mal Probleme mit seiner Fahrerlaubnis hatte. Trotz einer zuvor ausgesprochenen „unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis“ war dem Göppinger 1999 ein neuer Führerschein ausgestellt worden – der ihm nach etlichen Verkehrsdelikten 2009 wieder abgenommen und 2010 erneut „versagt“ wurde.
Ob tschechische Führerscheine in Deutschland gültig sind oder nicht ist juristisch hochgradig umstritten – nicht zuletzt, weil europäisches Recht tangiert ist. Der Berliner Verteidiger nannte das eine „extrem unklare Rechtslage“. Er verwies darauf, dass in manchen Bundesländern das Fahren mit einer tschechischen Lizenz problemlos möglich sei, in anderen – darunter Bayern – ein tschechischer Führerschein einen Menschen vor den Richter bringt.
In seinem fast halbstündigen Plädoyer zitierte der Anwalt mehrere höchstrichterliche Entscheidungen und Kommentare, aus denen er ableitete, dass sein Mandant freizusprechen sei – „aus rechtlichen Gründen“. Zuvor hatte er vergeblich angeregt, das Verfahren auszusetzen und abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof die Angelegenheit beurteilt.
Richter Mayer sah das Ganze aber ähnlich wie Oberstaatsanwalt Markus Schroth in seinem Plädoyer – zumal der Angeklagte Auto fuhr, nachdem ihm die Erlaubnis dazu „endgültig versagt“ worden war. Mayer verwies zudem auf das „Territorialprinzip“. Wegen des Schweigens des Angeklagten habe er nach Aktenlage zu entscheiden. Deshalb müsse er annehmen, dass der Lebensmittelpunkt des 57-Jährigen das württembergische Göppingen und nicht das tschechische Komotau sei.

gefunden am 13.01.12
Quelle:http://www.schwaebische.de/region/bibera…id,5190265.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

charly

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2

Freitag, 13. Januar 2012, 11:12

Ich kann nur hoffen, daß derjenige das Urteil nicht rechtskräftig werden lässt indem er eine Berufung/Revision beantragt.

Die Richter vom Land (Amtsgericht) haben doch vom EU-FS-Recht keine Ahnung.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Bikerjoe1969

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3

Freitag, 13. Januar 2012, 12:14

Aber der Bericht ist mal sehr informativ, ausführlich und zur Abwechslung mal nicht grundsätzlich EU-FS feindlich wie die anderen Artikel, die so erscheinen. Der FS dürfte wohl ganz frisch sein. Deshalb auch die Feststellung (Vermutung), dass der Lebensmittelpunkt in Göppingen sei.
Signaturen sind doof!

Gallier

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4

Freitag, 13. Januar 2012, 13:25

Zitat

Richter Mayer sah das Ganze aber ähnlich wie Oberstaatsanwalt Markus Schroth in seinem Plädoyer – zumal der Angeklagte Auto fuhr, nachdem ihm die Erlaubnis dazu „endgültig versagt“ worden war.

Meint der Richter damit die deutche oder tschechiche Fahrerlaubnis :greubel:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Tom

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

5

Freitag, 13. Januar 2012, 16:50

Ich denke schon,dass es eine Berufungsverhandlung gibt.Bis die ansteht wird wohl der Eugh gesprochen haben.
Was ich auch gut finde ist,dass der Autor des Artikels differenziert.Es ist nicht die übliche einseitige Betrachtung.Dass der Richter den Angeklagten verurteilt hat liegt wo möglich daran dass eine endgültige Versagung vorlag.Und vorsichtshalber hat er auch noch den Wohnsitz angezweifelt.....na,ob das Bestand hat.
Wir sind immer da Ultras aus KA

DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

6

Freitag, 13. Januar 2012, 16:51

Naja, muss ja viel sich geleistet haben, wenn eine Fahrerlaubnis "Endgültig" versagt worden ist und ich entnehme
das die von einer Deutschen sprechen,soweit.
"Endgültig versagt" hört sich echt :iek: an.
Wobei Amtsgericht :knips: wie @charly schon sagt-keine ahnung,tse,tse,tse.
:wink: :DK: :wink:

Tom

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

7

Freitag, 13. Januar 2012, 17:57



Die Richter vom Land (Amtsgericht) haben doch vom EU-FS-Recht keine Ahnung.


Nicht alle:siehe Künzelsau
Wir sind immer da Ultras aus KA

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8

Freitag, 13. Januar 2012, 18:51

Naja, muss ja viel sich geleistet haben, wenn eine Fahrerlaubnis "Endgültig" versagt worden ist und ich entnehme
das die von einer Deutschen sprechen,soweit."Endgültig versagt" hört sich echt :iek: an.

Eine Versagung kann aber niemals eine Sperrfrist auslösen. Deshalb kann man bereits wenige Tage nach einer Versagung einen neuen Antrag stellen.
Insofern kann sie allenfalls einem Entzug ohne Sperrfrist gleichgesetzt werden, welcher ja nach der Rechtsprechung zur 2. Führerscheinrichtlinie nicht dazu führt, dass ein später ausgestellter Führerschein nicht anzuerkennen ist.

Hier kann man in der Tat nur hoffen, dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

9

Freitag, 13. Januar 2012, 21:11

57-jährigen Göppinger
Baden-Württemberg
Das Amtsgericht Neu-Ulm
Bayern

Zitat

Wohnort Chomutov
CZ

Auch nicht ohne, oder?
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