Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Amtsgericht Neu-Ulm verurteilt 57-jährigen Göppinger wegen Fahrens ohne Führerschein zu Geldstrafe
Neu-Ulm / kr Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 57 Jahre alten Mann aus Göppingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. De facto hatte der Arbeiter zwar einen Führerschein – einen tschechischen. De jure werden solche Lizenzen zumindest in Bayern nicht anerkannt, sofern sie nach 2009 ausgestellt worden sind.
Auf die Schliche kamen die bayerischen Behörden dem Schwarzfahrer, weil er an einem Augustmorgen zu schnell über die Adenauerbrücke zwischen Neu-Ulm und Ulm gedonnert war und den dortigen „Starenkasten“ in Betrieb setzte. Darüber, dass der 57-Jährige am Steuer saß, gab es keinerlei Unstimmigkeiten zwischen Gericht, Staatsanwalt und dem aus Berlin angereisten Verteidiger des Göppingers – wohl aber darüber, ob der Vorwurf des Schwarzfahrens haltbar sei.
Der Berliner Anwalt verwies darauf, dass in dem tschechischen Führerschein seines Mandanten als Wohnort Chomutov – das frühere Komtau – eingetragen sei. Folglich sei der Mann dort auch gemeldet. Ansonsten machten weder Angeklagter noch Verteidiger weitere, substanzielle Angaben – zumindest vorerst nicht.
Aus den Akten konnte Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer entnehmen, dass der Beschuldigte nicht zum ersten Mal Probleme mit seiner Fahrerlaubnis hatte. Trotz einer zuvor ausgesprochenen „unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis“ war dem Göppinger 1999 ein neuer Führerschein ausgestellt worden – der ihm nach etlichen Verkehrsdelikten 2009 wieder abgenommen und 2010 erneut „versagt“ wurde.
Ob tschechische Führerscheine in Deutschland gültig sind oder nicht ist juristisch hochgradig umstritten – nicht zuletzt, weil europäisches Recht tangiert ist. Der Berliner Verteidiger nannte das eine „extrem unklare Rechtslage“. Er verwies darauf, dass in manchen Bundesländern das Fahren mit einer tschechischen Lizenz problemlos möglich sei, in anderen – darunter Bayern – ein tschechischer Führerschein einen Menschen vor den Richter bringt.
In seinem fast halbstündigen Plädoyer zitierte der Anwalt mehrere höchstrichterliche Entscheidungen und Kommentare, aus denen er ableitete, dass sein Mandant freizusprechen sei – „aus rechtlichen Gründen“. Zuvor hatte er vergeblich angeregt, das Verfahren auszusetzen und abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof die Angelegenheit beurteilt.
Richter Mayer sah das Ganze aber ähnlich wie Oberstaatsanwalt Markus Schroth in seinem Plädoyer – zumal der Angeklagte Auto fuhr, nachdem ihm die Erlaubnis dazu „endgültig versagt“ worden war. Mayer verwies zudem auf das „Territorialprinzip“. Wegen des Schweigens des Angeklagten habe er nach Aktenlage zu entscheiden. Deshalb müsse er annehmen, dass der Lebensmittelpunkt des 57-Jährigen das württembergische Göppingen und nicht das tschechische Komotau sei.
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Zitat
Richter Mayer sah das Ganze aber ähnlich wie Oberstaatsanwalt Markus Schroth in seinem Plädoyer – zumal der Angeklagte Auto fuhr, nachdem ihm die Erlaubnis dazu „endgültig versagt“ worden war.
Registrierungsdatum: 28. Januar 2010
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa
Registrierungsdatum: 30. November 2009
Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)
an.
wie @charly schon sagt-keine ahnung,tse,tse,tse.
Naja, muss ja viel sich geleistet haben, wenn eine Fahrerlaubnis "Endgültig" versagt worden ist und ich entnehme
das die von einer Deutschen sprechen,soweit."Endgültig versagt" hört sich echtan.
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