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Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

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Samstag, 1. Oktober 2011, 12:26

EU-Aktuell : Terminvorschau 3.10-16.10.11

Zitat

Luxemburg: EuGH-Urteil, Grenzüberschreitende Fahrerlaubnis
Herr Apelt ist deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Im Januar 2006 wurde ihm von den deutschen Behörden wegen Trunkenheits am Steuer der PKW-Führerschein entzogen. Währenddessen ihm in Deutschland der Führerschein entzogen war, hatte Apelt eine tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B erworben. 2007 machte Herr Apelt einen neuen Führerschein der Klasse D mit Wohnsitzangabe in Tschechien. Das Landgericht Baden-Baden möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob die tschechische Fahrererlaubnis der Klasse D von Herrn Apelt in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden muss. Weitere Informationen zu dem Fall unter der Aktenzahl C-224/10 finden Sie auf der Webseite des Europäischen Gerichtshofes.

gefunden am : 1.10.11
Quelle:http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr…vorschau_de.htm
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.