Luxemburg: EuGH-Urteil, Grenzüberschreitende Fahrerlaubnis
Herr Apelt ist deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Im Januar 2006 wurde ihm von den deutschen Behörden wegen Trunkenheits am Steuer der PKW-Führerschein entzogen. Währenddessen ihm in Deutschland der Führerschein entzogen war, hatte Apelt eine tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B erworben. 2007 machte Herr Apelt einen neuen Führerschein der Klasse D mit Wohnsitzangabe in Tschechien. Das Landgericht Baden-Baden möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob die tschechische Fahrererlaubnis der Klasse D von Herrn Apelt in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden muss. Weitere Informationen zu dem Fall unter der Aktenzahl
C-224/10 finden Sie auf der Webseite des Europäischen Gerichtshofes.