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Bikerjoe1969

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Dienstag, 27. September 2011, 12:41

Bad Aibling: Geldstrafe für den Gurtmuffel (CZ-FS)

Zitat


Bad Aibling - Der Unfall war schrecklich, das gerichtliche Nachspiel außergewöhnlich. Die beiden schwerstverletzten Opfer können sich nicht mehr erinnern, wer von ihnen am Unglückstag im September 2009 am Steuer saß, als es auf dem Autobahnzubringer bei Bad Aibling krachte.


Nur durch ein "mittleres Wunder", so ein Gutachter, kamen die beiden Insassen im schräg stehenden Smart bei diesem Unfall mit dem Leben davon. Zwei Jahre später wurde der 44-jährige Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein weiterer Fahrer, der die beiden für tot hielt, wollte sich nach der Kollision im Wald erhängen. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Bad Aibling den Unfallverursacher zu einer Geldstrafe.

Der Angeklagte, ein 44-jähriger Kraftverkehrsmeister aus Bayreuth, war vor zwei Jahren mit seinem Smart aus einer Parkbucht auf die Feilnbacherstraße südlich der Autobahnausfahrt eingebogen. Dabei hatte er nicht gut genug aufgepasst. Deshalb konnte ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer nicht mehr rechtzeitig bremsen - und durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Smart frontal in einen entgegenkommenden BMW.

Der Unfall hätte nicht so schlimme Folgen haben müssen, wenn der Angeklagte und seine Beifahrerin angeschnallt gewesen wären. Man hatte sogar einen "Blindstopfen" ins Gurtschloss gesteckt, um das lästige Warnpiepsen abzustellen.

Beide Insassen im Smart, so hieß es, hatten beim Unfall Verletzungen erlitten, die eigentlich zum Tod führen. Der Sachverständige Prof. Dr. Jochen Buck bezeichnete es als "mittleres Wunder", dass Fahrer und Beifahrerin überlebten.

Der Fahrer des Wagens, der in den Smart gekracht war (beide Autos wurden total zerstört), war angesichts der scheinbar leblosen Körper auf der Straße derart in Panik geraten, dass er in den nahen Wald lief, um sich zu erhängen. Purer Zufall ließ andere Helfer darauf aufmerksam werden, so dass sie den Suizid in letzter Sekunde verhindern konnten.

Vier Wochen lagen die beiden Schwerverletzten im Koma. Drei andere Unfallbeteiligte kamen mit leichteren Verletzungen davon. Sie waren angeschnallt. Den Smart-Insassen fehlt jede Erinnerung an den Unfall. Auch aus den Zeugenaussagen ergab sich nicht zweifelsfrei, wer am Steuer saß.

Das war auch deshalb von Wichtigkeit, weil der Angeklagte mit einem tschechischen Führerschein unterwegs war, dessen Gültigkeit das Landratsamt Rosenheim verneinte. Hingegen erklärte das Landratsamt Bayreuth das Dokument in einer Expertise für durchaus gültig. War also der Mann gefahren, stand Fahren ohne Fahrerlaubnis - diesbezüglich war der 44-Jährige schon vorbestraft - im Raum. Die Frau hingegen verfügte über einen unstrittig gültigen, deutschen Führerschein.

Der Gutachter belegte nachvollziehbar, dass die Frau auf dem Beifahrersitz gesessen haben musste. Damit blieb nur noch die Frage der Gültigkeit des tschechischen Führerscheines. Erschwerend kam dazu, dass der Angeklagte 2010 mit derselben Fahrerlaubnis bei Erding angehalten wurde und somit erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Anklage stand.

Die Staatsanwaltschaft bestand darauf, dass diese Fahrerlaubnis ungültig gewesen sei, und hielt eine neunmonatige Haftstrafe ohne Bewährung für den selbstständigen Speditionsbetreiber als Strafe für angemessen. Er habe spätestens nach Erhalt der Anklage wissen müssen, dass diese Fahrerlaubnis zumindest fraglich ist.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Schmid, beantragte Freispruch in allen Anklagepunkten. Es sei durch nichts bewiesen, dass sein Mandant überhaupt Schuld an dem Unfall trage. Was die fragliche Fahrerlaubnis angehe, so sei seinem Mandanten nicht zuzumuten, dass er die Expertise seiner Heimatbehörde in Frage stelle. Dass er und seine Beifahrerin nicht angeschnallt gewesen seien, hätten sie mit schwersten Verletzungen bezahlen müssen.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert verurteilte den Bayreuther zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Die Fahrerlaubnis sei deshalb nicht gültig gewesen, weil sie ausgestellt wurde, als er in Deutschland einer Führerscheinsperre unterlag. Dieser Fehler würde auch durch den Ablauf der Sperre nicht korrigiert. Die Richterin sprach dennoch ein mildes Urteil, weil der Angeklagte durch die Verletzungen bereits hart bestraft worden sei und sich auf die Auskunft der Behörde verlassen hatte.

Quelle
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