Bei einer Verkehrskontrolle in Höchberg zeigte ein 28-Jähriger am Freitagmittag einen in Tschechien erworbenen Führerschein der Klasse B vor. In Deutschland hatte der junge Mann auf diese Fahrerlaubnis verzichtet. Weil im tschechischen Führerschein ein deutscher Wohnort eingetragen ist, besteht laut Polizei der dringende Verdacht, dass eine solche Erlaubnis im Inland nicht anerkannt wird und er somit in Deutschland keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen darf. Es handele sich laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes um einen „isolierten Wohnsitzverstoß“. Demnach machte sich der Autofahrer des Vergehens „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ schuldig.
gefunden am 26.09.11
Quelle:
http://www.mainpost.de/regional/wuerzbur…;art736,6345415