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Schwarzfahrer

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1

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:01

Allerdings gebe sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen.

Quelle

http://www.test.de/themen/freizeit-reise…248653-4248657/

Zitat

Die EU-Kommission plant keine Fahrtüchtigkeitstests für Senioren. Entsprechende Zeitungsberichte wies die EU-Kommission laut Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) zurück. Die neue EU-Führerschein-Richtlinie, die 2013 in Kraft tritt, schreibe keine Tests für ältere Autofahrer vor. Allerdings gebe sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen. Die Bundesregierung will nach Auskunft eines Sprechers auch künftig auf eine besondere Gesundheitsprüfung verzichten – dies auch vor dem Hintergrund, dass ältere Autofahrer nicht häufiger Unfälle verursachen als andere Fahrzeuglenker. Verpflichtende Gesundheitstests für Ältere gibt es in Spanien, den Niederlanden und in Italien.
2 Dinge die das fürchten lehren.

1. Neue Richtlinie 2013
2. Diese sieht vor dass jedes Land seine Fahrtauglichkeit selbst prüfen darf.

z.Z. bezeiht sich das auf Senioren. Aber was ist mit Alkoholsündern.

GhettoStarlight

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2

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:04

was ist mit Alkoholsündern.


jeder der - so wie der alkoholsünder - nicht im besitz einer fahrerlaubnis ist, wird zwangsläufig eignungsprüfungen durchlaufen müssen. (acuh wenn es nur behördliche eignungs(über)prüfungen sind).
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Schwarzfahrer

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3

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:28

was ist mit Alkoholsündern.


jeder der - so wie der alkoholsünder - nicht im besitz einer fahrerlaubnis ist, wird zwangsläufig eignungsprüfungen durchlaufen müssen. (acuh wenn es nur behördliche eignungs(über)prüfungen sind).
Ja das schon aber keine Inländischen! Wenn ich einen PL FS machen mache ich eine PL Eignungsprüfung. Wenn aber es jedem Staat frei gestellt sein wird selbst zu prüfen dann hat man ein Problem. Gut das gilt jetzt für Senioren. Wer weis ob eine ähnliche Überprüfung dann auch für andere gilt. Was bedeutet das? Ganz einfach. Du lebst ein Rentner und lebst in DE nun kann DE dich prüfen. Egal wo dein FS her kommt und wann erworben ist.

GhettoStarlight

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4

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:41

keine inländischen? bei einer theorie und praxisprüfungsfreien neuerteilung in D durchläuft der antragsteller m.W. schon eine "inländische", behördliche eignungsüberprüfung. es wird sich dessen vergewissert, dass die "tilgungszeit" abgelaufen ist, woraus sich ergibt, dass die fahrtüchtigkeit (um die es hier geht) vorhanden ist.

eigentlich ganz einfach, ohne das man es auf 5 seiten rauf und runtererklären muss, oder?
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Schwarzfahrer

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5

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:56

Ganz und gar nicht. 2013 ca. tritt die 4te FS Richtlinie ein. Ich gehe davon aus (wie bisher gehandhabt) wird diese vermutlich nur auf FS die danach erworben werden gültig sein. Erlaubt aber die Richtlinie dem eigenen Staat zu prüfen na dann gn8 Was ist daran nicht verständlich. Z.z ist das nur bei Senioren der Fall. Wer weis ob da was überhaupt auf Alkis kommt. Aber wenn sich DE dann was für Senioren ausdenkt wird jeder Senior sich dieser Prüfung unterziehen müssen. Egal wo und wie er seinen FS erworben hat.

GhettoStarlight

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6

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:59

Zitat

2013 ca. tritt die 4te FS Richtlinie ein.

an dieser stelle erübrigt sich die frage nach dem sinn jeder weiteren unterhaltung.
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daddel

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7

Donnerstag, 23. Juni 2011, 15:29

Ich denke er meint damit das Deutschland dann vollkommen willkürlich seine Autofahrer(nicht nur Rentner) zu einer Prüfung bitten kann. Also ohne das irgendwas vorgefallen ist.
Wenn ich einen unschuldigen Rentner einfach so zu einer Untersuchung schicken kann, was denkst du was mit einen EU-FS ler passiert.
Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft? :ss:

GhettoStarlight

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8

Donnerstag, 23. Juni 2011, 15:42

nichts. der inhaber einer deutschen eu-fe ist schliesslich ebenfalls eu-fsler. :wink:
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daddel

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9

Donnerstag, 23. Juni 2011, 15:50

Und kann somit (genauso wie der Renter) völlig unbegründet zu einen Test aufgefordert wwerden. Das meinte ich damit.
D versucht damit die vollkommen Macht über seine Autofahrer zu bekommen.

[schwarzmalerei Ende]
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GhettoStarlight

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10

Donnerstag, 23. Juni 2011, 15:52

das würd' ich so glatt unterschreiben.
und hinzufügen, dass es ja jetzt schon tlw. so gehandhabt wird.
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Schwarzfahrer

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11

Donnerstag, 23. Juni 2011, 15:52

Und kann somit (genauso wie der Renter) völlig unbegründet zu einen Test aufgefordert wwerden. Das meinte ich damit.
D versucht damit die vollkommen Macht über seine Autofahrer zu bekommen.

[schwarzmalerei Ende]
Genau darum geht es.

Schwarzfahrer

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12

Donnerstag, 23. Juni 2011, 15:56

das würd' ich so glatt unterschreiben.
und hinzufügen, dass es ja jetzt schon tlw. so gehandhabt wird.
Das ist Quatsch! Z.z. prüft der Ausstellerstaat. Nur bei erneuten Eignungszweifel prüft der eigentliche Staat in dem Der FS angewendet wird. Mit der 4ten Richtlinie würde genau das wegfallen. Das würde eine riesen Katastrophe ausführen können wenn es denn dazu kommt.

z.Z. kann mir DE auf Grund meine PL FS keine MPU aufdrängen ohne erneute Zweifel. Danach wird es anders kommen können. Ich gehe für den Fall aus dass das auf Alkis übertragbar wäre. Denn dann beschliesst DE wann einer einer Untersuchung unterzogen werden kann und wann nicht.

Ergo noch schlimmer. Wenn die EU - Deutschland das Recht einräumt wird es auch noch EU Konform sein. Und somit "unantastbar"!

daddel

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13

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:04

Schwarzfahrer. Es gibt keine 4 Richtlinie. 2013 sollte nur die 3te Rilie EU-weit umgesetzt sein. Oder war das nicht sogar noch später. :bild:
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Schwarzfahrer

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14

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:08

Keine Ahnung aber die Rede ist im Text von einer neuen Richtlinie. Ich gehe daher davon aus dass es zu einer 4ten Fassung kommen wird. Ohne Garantie auf die Richtigkeit meiner Aussage. :ka:

GhettoStarlight

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15

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:16

bevor du meine aussage zum wiederholten mal als quatsch abtust, solltest du vllt. erstmal verstehen, was sie überhaupt aussagt?

wie sonst sollte man einen entzug der fe aufgrund einer mitgehörten mündlichen aussage "ich habe schon mal in meinem leben ein paar tüten geraucht" nennen, als nicht einen willkürlichen?
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daddel

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16

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:17

Dann lies dir doch bitte die 3te mal durch:
Klick
Insbesondere das hier:
2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.

Deutschland hat das am 19.Januar 2009 bereits getan.

Hier auch noch was dazu:
Die dritte Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, muss jedoch erst bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung am 19. Januar 2009. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den oft beklagten Führerscheintourismus ein.
klick
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17

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:19

bevor du meine aussage zum wiederholten mal als quatsch abtust, solltest du vllt. erstmal verstehen, was sie überhaupt aussagt?

wie sonst sollte man einen entzug der fe aufgrund einer mitgehörten mündlichen aussage "ich habe schon mal in meinem leben ein paar tüten geraucht" nennen, als nicht einen willkürlichen?
Meine Antwort bezog sich auf den Unterschied. Neimand behauptet dass du Quatsch redest. Allerdings ist der Unterschied ja wie du selbst schreibst derzeit mehr bei Willkür oder besser Gesagt Rechtlöchern begründet. Später einmal wird es Recht sein. Daher unantastbar, WENN es soweit kommt. Derzeit wird ja nur darüber debattiert.

@daddel wie gesagt keine Ahnung. Aber ist die 3te Richlinie nicht bereits beschlossen seit 2007? Lässt sich diese Ergänzen oder was meinst du? Das macht mich stutzig. Deshalb gehe ich wie gesagt ohne Gewähr davon aus, dass es eine neue Richtlinie geben wird. Wenn die 3te bis 2013 umgesetzt sein muss könnte es ja ab da den Platz für eine neue geben. Ist nur eben eine Vermutung von mir. Vermutung daher da wenn man dann 2013 noch was schnell beschließt was bis 2013 umgesetzt sein müsste würde es ja kaum Sinn ergeben. Also wäre die wohl vermutlich eher 2007 schon beschlossene Sache sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 16:24)


daddel

Schüler

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18

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:25

Zitat

Aber ist die 3te Richlinie nicht bereits beschlossen seit 2007? Lässt sich diese Ergänzen oder was meinst du?


Ja, das ist sie. Jedoch noch nicht Europaweit UMGESETZT
Den dazu haben alle Mitgliedstaaten bis JANUAR 2013 Zeit.

Hoffe du kapierst es jetzt!
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GhettoStarlight

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19

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:27

beschlossen bzw. entworfen wurde sie noch früher.
ich meine, im letzten jahrtausend...?
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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20

Donnerstag, 23. Juni 2011, 18:19

Dann lassen wir es bei 3te Richtlinie. Ich habe kein Problem darin.