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2 Dinge die das fürchten lehren.
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Die EU-Kommission plant keine Fahrtüchtigkeitstests für Senioren. Entsprechende Zeitungsberichte wies die EU-Kommission laut Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) zurück. Die neue EU-Führerschein-Richtlinie, die 2013 in Kraft tritt, schreibe keine Tests für ältere Autofahrer vor. Allerdings gebe sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen. Die Bundesregierung will nach Auskunft eines Sprechers auch künftig auf eine besondere Gesundheitsprüfung verzichten – dies auch vor dem Hintergrund, dass ältere Autofahrer nicht häufiger Unfälle verursachen als andere Fahrzeuglenker. Verpflichtende Gesundheitstests für Ältere gibt es in Spanien, den Niederlanden und in Italien.
was ist mit Alkoholsündern.
Ja das schon aber keine Inländischen! Wenn ich einen PL FS machen mache ich eine PL Eignungsprüfung. Wenn aber es jedem Staat frei gestellt sein wird selbst zu prüfen dann hat man ein Problem. Gut das gilt jetzt für Senioren. Wer weis ob eine ähnliche Überprüfung dann auch für andere gilt. Was bedeutet das? Ganz einfach. Du lebst ein Rentner und lebst in DE nun kann DE dich prüfen. Egal wo dein FS her kommt und wann erworben ist.was ist mit Alkoholsündern.
jeder der - so wie der alkoholsünder - nicht im besitz einer fahrerlaubnis ist, wird zwangsläufig eignungsprüfungen durchlaufen müssen. (acuh wenn es nur behördliche eignungs(über)prüfungen sind).
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2013 ca. tritt die 4te FS Richtlinie ein.
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Das ist Quatsch! Z.z. prüft der Ausstellerstaat. Nur bei erneuten Eignungszweifel prüft der eigentliche Staat in dem Der FS angewendet wird. Mit der 4ten Richtlinie würde genau das wegfallen. Das würde eine riesen Katastrophe ausführen können wenn es denn dazu kommt.das würd' ich so glatt unterschreiben.
und hinzufügen, dass es ja jetzt schon tlw. so gehandhabt wird.
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Meine Antwort bezog sich auf den Unterschied. Neimand behauptet dass du Quatsch redest. Allerdings ist der Unterschied ja wie du selbst schreibst derzeit mehr bei Willkür oder besser Gesagt Rechtlöchern begründet. Später einmal wird es Recht sein. Daher unantastbar, WENN es soweit kommt. Derzeit wird ja nur darüber debattiert.bevor du meine aussage zum wiederholten mal als quatsch abtust, solltest du vllt. erstmal verstehen, was sie überhaupt aussagt?
wie sonst sollte man einen entzug der fe aufgrund einer mitgehörten mündlichen aussage "ich habe schon mal in meinem leben ein paar tüten geraucht" nennen, als nicht einen willkürlichen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 16:24)
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Aber ist die 3te Richlinie nicht bereits beschlossen seit 2007? Lässt sich diese Ergänzen oder was meinst du?
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