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Epox

Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

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Freitag, 3. Juni 2011, 13:49

Zum X-ten Mal: EuGH zum EU-Führerschein

Irgendwie denkt man immer, das Thema EU-Führerschein sei nun endlich abgehakt. Nun gibt es aber einmal mehr eine Entscheidung des EuGH hierzu. Die Antragsstellerin hatte erstmalig einen Führerschein im EU-Ausland erworben, aber (wie sich schon aus dem Führerschein ergab) gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen:

Die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 Buchst. b sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 2008/65/EG der Kommission vom 27. Juni 2008 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass die den ordentlichen Wohnsitz betreffende Voraussetzung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie nicht beachtet wurde. Der Umstand, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des Führerscheins zuvor keine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie angewandt hat, ist insoweit unbeachtlich.

Quelle:http://blog.beck.de/2011/05/22/zum-x-ten…u-fuehrerschein
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (3. Juni 2011, 19:34)