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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. April 2011

Beiträge: 212

1

Sonntag, 8. Mai 2011, 12:24

Fahrelaubnisbehörde und MPU Gutachter Zertören Existenzen vornehmlich! Warum Sie nicht auf die MPU und die FEB bauen sollten!

Hallo

An alle MPUler die meinen, dass der Tüv und die FEB einem nur helen wollen sollen sich folgenden Artikel durch den Kopf gehen lassen. Denn die Wahrheit wird im Internet schnell verbreitet!

Quelle : schwaebische.de
http://www.schwaebische.de/region/sigmar…id,5060501.html

Zitat


Führerschein : Einschränkung zerstört berufliche Existenz

Obwohl er seit Jahren abstinent lebt, bekommt ein ehemaliger Suchtkranker keine uneingeschränkte Fahrerlaubnis

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Region Peter W. ( Name von der Redaktion geändert ) hat nach langem Alkohol- und Drogenmissbrauch vor Jahren die Kurve gekriegt. Trocken und clean baut er sich seit einigen Jahren mit Erfolg eine eigene Existenz auf. Der gelernte Schreiner übernimmt als Subunternehmer deutschlandweit Aufträge. Die Auftragslage entwickelte sich nach Start seines Unternehmens gut und damit auch sein Unternehmen. Jetzt kämpft er um seine Existenz, weil er sich wegen seines Führerscheins in einer Auseinandersetzung mit dem Landratsamt befindet, die sich inzwischen schon so lange hinzieht, dass ihm jetzt die finanzielle Basis wegzubrechen droht.Vor sich einen ganzen Stapel mit den Unterlagen aufgebaut, die seine Bemühungen in den vergangenen Jahren belegen, macht Peter W. einen gefassten Eindruck. Immer wieder kommt bei seinem Vortrag der Einschub „…das sehe ich auch ein“. Er weiß, was in seiner Biographie steht. Nur: Die kriminellen Delikte, darunter eine Reihe von Trunkenheitsfahrten ohne Fahrerlaubnis liegen inzwischen zwei Jahrzehnte zurück. Sie brachten ihm einige Jahre Haft ein. „Das ist eine lange Zeit. Da setzt man sich schon mit seinem Leben auseinander“, sagt er, schweigt einen Moment und fügt hinzu: „Es kommt der Punkt der Einsicht, wenn Du nicht den Absprung schafft, endet das immer wieder so.“
Peter W. führt seit Jahren ein alkohol- und drogenfreies Leben. Er hat eine Therapie mit entsprechend langer Nachsorge hinter sich. Die Haftzeit liegt über zehn Jahre zurück. Sein deutscher Führerschein wurde ihm 1989 entzogen. Nach einer negativen MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) beim TÜV noch vor seiner Therapie wählte er vor sechs Jahren den Weg über einen EU-Führerschein, die Prüfung legte er in der Tschechei ab. Das war noch vor einer Gesetzesänderung, die diesen Weg inzwischen nahezu unmöglich macht..


Als gelernter Schreiner kann Peter W. auf Montage deutlich mehr verdienen. Mit der wiedererlangten Fahrerlaubnis konnte er bundesweit sowie in den Nachbarländern Schweiz und Österreich Aufträge annehmen. Entsprechend viel war er mit dem Auto auf den Autobahnen unterwegs. Inzwischen hatten die deutschen Behörden mit einer Gesetzesänderung die Möglichkeit geschlossen, in der Tschechei als Deutscher eine EU-Fahrerlaubnis zu erlangen, es sei denn, der ständige Wohnsitz liegt in der Tschechei. Zuvor erlangte Führerscheine behalten aber ihre Gültigkeit.
Bei einer Kontrolle 2009 wird sein Führerschein beanstandet. Das eingeleitete Verfahren später eingestellt. Nach einem Vergleich zwischen ihm und dem Landratsamt Ravensburg vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen stimmt er einer Fahreignungsprüfung durch einen Obergutachter zu, um die deutsche Fahrerlaubnis wiederzuerlangen sowie regelmäßige, unangemeldete Alkohol und Drogen-Tests. Schließlich will Peter W. nur eines: Sein normales Leben und sein mit Erfolg aufgebautes Geschäft weiterführen. Denn das gibt ihm viel Kraft, der hart erarbeitete Erfolg tur ihm wie jedem anderen Menschen gut.
Nach dem Gutachten erhält Peter W. die Fahrerlaubnis vom zuständigen Landratsamt Ravensburg wieder erteilt. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie auf einen Umkreis von 60 Kilometer vom Wohnsitz begrenzt ist. Er ist fassungslos. Denn damit ist seinem Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen. Gleichzeitig beginnen in finanzielle Probleme zu drücken. Denn die Kosten für das Gutachten, die freiwilligen, regelmäßigen Drogen-Screenings – all das kostet Geld, viel Geld. Jetzt meldet sich auch noch das Finanzamt mit Nachforderungen. Die anfangs so gute Geschäftslage seines Unternehmens durch die Montage-Aufträge zieht das nach sich. Als Existenzgründer war er niedriger veranschlagt worden. Zwar hat Peter W. Rücklagen gebildet, die schmelzen aber ab und die lukrativen Montage-Aufträge fernab der Region fehlen jetzt.
Pfarrer Eberhard Seyboldt aus Baienfurt, der Peter W. bei Arbeiten in der Kinderkrippe seiner Gemeinde kennen und schätzen gelernt hat, unterstützt ihn seither. Seyboldt versteht die Entscheidung nicht. „Um das Geld für das erste Gutachten zusammen zu bekommen, hat der geschuftet, parallel zwei Jobs gemacht“, weiß Seyboldt. Denn die Arbeit in der Kinderkrippe war so ein Zusatz-Job. Da kommen schnell zwölf bis 14 Stunden täglich zusammen. So war es auch unmittelbar vor dem Gutachten-Termin auf der Baustelle der Kirchengemeinde, erinnert sich Seyboldt. „Da hat man dann ganz schlechte Karten für so ein Gutachten“.
Nach dem Gutachten-Ergebnis mit der 60-Kilometer Einschränkung unterstützt Seyboldt Peter W. mit einigem zeitlichen Abstand noch einmal beim selben Gutachter einen Termin zu bekommen. Das neuerliche Gutachten hob die Einschränkung zwar nicht auf, erweiterte den Radius dann aber immerhin schon auf 90 Kilometer.
Seyboldt, der mit dem Gutachter gesprochen hat, versteht die Logik der Einschränkung nicht: „Theoretisch dürfte Peter innerhalb der 60 Kilometer acht Stunden ununterbrochen fahren“, sagt er und fragt, warum Peter W. nicht eine Fahrerlaubnis ohne Radius erhält, dafür aber mit verpflichtenden, nachprüfbaren Auflagen zu Pausen, die Peter W. den Erhalt seines Unternehmens ermöglicht. Peter W. sagt, man solle ihm doch einen Fahrtenschreiber vorschreiben. Damit ließe sich bei jeder Kontrolle ein Verstoß gegen die Auflagen nachweisen.
Aus Sicht der Führerscheinstelle wurde die Entscheidung mit der begrenzten Reichweite aufgrund einer Einschätzung im Gutachten gefällt, sagt Franz Hirth, Pressesprecher des Landratsamts. Weiter verweist er darauf, „was ist, wenn etwas passiert und das entgegen einer Empfehlung in einem MPU-Gutachten?“. Das zweite, privat bestellte Gutachten will das Amt nicht werten, auch wenn es von demselben Gutachter desselben Instituts ist, bei dem das Amt Gutachten in Auftrag gibt. Begründung ist die Nichteinhaltung der Frist. Das neuerliche Gutachten sei in strategischer Absicht bestellt worden.
Der Betroffene könne sich nach Ablauf der Frist jederzeit wieder eine Begutachtung beantragen, um die uneingeschränkte Fahrerlaubnis zu erhalten, sagt Hirth. Auch wenn es für den einzelnen wie in diesem Fall persönlich sehr hart sein könne, räumt er ein Aber indem die Behörde, die im Gutachten auf „zwei bis drei Jahre“ festgelegte Frist für ein neues Gutachten nur auf zwei Jahre festlege, werde dem Betroffenen schon entgegen gekommen.
Woher das Geld für das nächste Gutachten kommen soll, verrät dieses Entgegenkommen freilich nicht. Peter W. will trotzdem nicht aufgeben, kämpft weiter auch wenn diese „willkürliche Behandlung“, wie er sie empfindet, an ihm zehrt. Er bangt um einen sicheren Auftrag, die Zusage liegt vor, und hofft weiter auf eine Wende. Am 15. Februar hat seine Lebensgefährtin zum letzten Mal auf der Führerscheinstelle vorgesprochen, gehört haben sie aber seither nichts.
(Erschienen: 14.04.2011 09:05)
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Meine perönliche und freie Meinung ist: Ich (auch schon eine MPU mitgemacht und in die Problematik eingezogen) gehe davon aus, dass ihnen bei der MPU nicht helfen wird. Meiner Meinung nach bereichern sich diese Unternehmen an der Situtation der Menschen. Die FEB handelt auch nicht für ein positives Leben eines Menschen. Deshalb setzen Sie auf ihr EU Recht. Den EU - Führerschein und eine entsprepchend gute Rechtschutzversicherung. Veröffentlichen Sie solche Artikel und verbreiten diese im Internet, damit die Missetäter schneller entlarvt und zur Rechenschaft gezogen waren. Hoffentlich schon bald vom EUGH!

jack11

Anfänger

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2

Sonntag, 8. Mai 2011, 13:08

Auch ich kann ein lied singen von Feb und Mpu =(Menschen peinigungs unternehmen).

Wenn ich nachdenke dass Feb-Mitarbeiter von meinen Steuergelder leben könnte ich

einen Horror bekommen,und alles hinschmeissen.



Guss jack :bumm:

Tom

Fortgeschrittener

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3

Montag, 9. Mai 2011, 22:36

Ich dachte der Eugh hat bereits entschieden,dass Fs ausgestellt vor 19.01.09 uneingeschränkt gültig sind.
Versteh das nicht.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

4

Dienstag, 10. Mai 2011, 01:47

Ich dachte der Eugh hat bereits entschieden,dass Fs ausgestellt vor 19.01.09 uneingeschränkt gültig sind.
Hier scheint es sich um einen CZ-FS mit D-WS zu handeln, vermutlich sind auch die Verwertbarkeit der alten Straftaten schon getilgt. Also eine komplizierte Geschichte, aber wie gesagt, genaueres weiß man nicht. :wink:

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

5

Dienstag, 10. Mai 2011, 11:00

Ich wusste gar nicht daß man eine FE so einschränken kann/darf daß man nur noch 60KM oder auch etwas mehr im Umkreis seines Wohniortes fahren darf...

Was ist das eigentlich für ein Blödsinn?
Kann man in den 60 KM UMkreis keinen Mist bauen? Nicht betrunken oder voller Drogen fahren?

Also das ist in meinen 36 Jahren das wirklich dümmste was ich je gehört/gelesen habe :lach:
Lieber stehend sterben als knieend leben