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Auslandsführerschein
Begehrt, aber oft nichts wert
Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 12. März 2011
Die Seifertova, eine typische tschechische Straße in der Nähe von Karlsbad - mit Plattenbauten. An der Tür: deutsche Namen. Hans Dieter S. ist auch Deutscher. Er leert hier regelmäßig die Briefkästen der Mieter. Sie sind Kunden seiner Fahrschule. Es sind nur Prospekte drin. Wie immer. Kein Wunder: Es sind nur Scheinwohnsitze: „Diese Fahrschüler wohnen natürlich hier nicht, sie könnten jederzeit hier wohnen, wenn sie möchten, das bekommen sie auch ausdrücklich vom Vermieter zugesichert, jederzeit wohnen, wenn du möchtest, aber natürlich machen die keinen Gebrauch davon.“
Es müsste auffallen, bei der Ausländerpolizei in Karlsbad. Die Behörde müsste eigentlich die Wohn-Meldebestätigungen überprüfen, kontrollieren, ob Deutsche dort tatsächlich leben. Als wir, vom ARD-Ratgeber Auto + Verkehr da sind, interessiert das aber niemanden. Dafür gibt es einen unbestechlichen Hinweis im Wartesaal: 'Süßigkeiten oder Blumensträuße werden nicht akzeptiert'.
Daniel und Dimitri, beide aus Deutschland, haben neuerdings auch einen Wohnsitz in Karlsbad. Sie wollen in Tschechien einen neuen Führerschein machen. Der alte wurde ihnen in Deutschland wegen Alkohol bzw. Drogen am Steuer entzogen. Der Weg zurück zur Fahrerlaubnis führt zu Hause nur über die MPU, dem so genannten Idiotentest. Eine Hürde, an der viele scheitern. Deswegen suchen sie einen anderen Ausweg: Den Führerschein in Tschechien machen.
Daniel meint: „Das ganze läuft entspannter ab, das ganze Amtszeug fällt weg, man kann den Führerschein neu erwerben und das Ganze für dieselben Kosten wie ich in Deutschland hätte.“
Im Hotel Kavallerie im Zentrum von Karlsbad residiert die deutsche Fahrschule, hier organisiert sie das grenzüberschreitende Führerscheingeschäft. Daniel und Dimitri haben demnächst Prüfung. Sie müssen büffeln. Auf tschechischen Straßen gelten teilweise andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Sieben Tage dauert die Ausbildung: Fahrstunden, Prüfung, Dolmetscher inklusive. Ein Crashkurs für 2.400 Euro, und wie der Firmenchef meint: alles legal: „Das hat der europäische Gerichtshof ganz klar bestätigt, schon vor zwei Jahren, dass, wenn ein Staat irgendeinen Führerschein ausstellt, muss der Aufnahmestaat diesen ohne Prüfungsrecht akzeptieren.“
Grundsätzlich ist das richtig. EU-Führerscheine müssen von allen europäischen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Damit locken dutzende Anbieter vorwiegend im Internet auch solche Kandidaten, die in Deutschland ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verloren haben. Doch genau für die hat sich die Rechtslage seit 2009 geändert. Mit der 3. Europäischen Führerscheinrichtlinie haben deutsche Behörden nämlich das Recht, EU-Führerscheine abzulehnen, wenn es für die Inhaber zum Beispiel eine MPU-Auflage gibt. Den Betroffenen wird das allerdings meist verschwiegen, die komplizierte Rechtslage wird ausgenutzt.
„Wenn es denn wirklich nicht erlaubt wäre, dann hätten die kein Problem damit, nein zu sagen. Also ist das irgendwo so ein Grauzonenbereich, wo unsere Politik in Deutschland oder das Verkehrsamt 'ne große Rolle spielt, die die Leute einfach verunsichert. Und da kam ich für mich zu dem Ergebnis: der ist gültig", meint Daniel.
Aber sehen das auch deutsche Führerscheinstellen so? Darf man mit den Tschechen-Führerscheinen in Deutschland wirklich fahren? Der Dozent für europäisches Führerscheinrecht, Volker Kalus, stellt klar: Autofahrer, die mit ausländischen Führerscheinen die MPU umschiffen wollen, sind hierzulande ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Und das wird von den Behörden inzwischen scharf kontrolliert:
„Sie müssen davon ausgehen, dass die Polizei, was den Führerschein-Tourismus angeht, sensibilisiert ist. Das heißt, wenn jemand eine ausländische Fahrerlaubnis in die Hände kriegt und die wird dann abgefragt, was ja der Regelfall ist und man sieht, da ist im Verkehrszentralregister noch eine Eintragung, dann war’s das. Das heißt: der Führerschein wird erst mal eingezogen und es wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, im strafrechtlichen Bereich.“
Man schätzt, dass ca. 20.000 Autofahrer in Deutschland mit solchen EU-Führerscheinen illegal unterwegs sind. Eine Straftat, für die man ins Gefängnis wandern kann. Hinzu kommt: Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, hat keinen Versicherungsschutz. Und den Kandidaten ist durch den Crashkurs im Ausland auch aus anderem Grund nicht geholfen. Ihre Alkohol- oder Drogenprobleme, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führten, werden dadurch nicht gelöst. „Ich muss davon ausgehen, wenn wir in Deutschland Feststellungen haben, die eine Eignung in Frage stellen, dass diese Eignung nicht automatisch durch die Erteilung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt ist", erklärt Volker Kalus.
Daniel und Dimitri haben die tschechische Fahrprüfung bestanden. Sie dauerte fünfzehn Minuten. Ein paar Mal um den Block, das war’s. Die Freude ist groß, vielleicht aber umsonst. Die Tschechen schauen bei den Führerscheintouristen inzwischen genauer hin. Tschechische Behörden haben aktuell 160 Führerscheine wegen fingierter Wohnsitze von Deutschen beschlagnahmt, 1500 weitere sollen demnächst folgen.
Das bedeutet auch: Finger weg von solchen Offerten, wenn in Deutschland die
Fahrerlaubnis entzogen wurde. Denn dann sind Auslandsführerscheine
hierzulande nämlich keinen Cent wert.
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Führerschein aus: D
, leider sieht das nicht jeder so
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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)
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Doch gerade dies wird den einzelnen Ländern in der 3. Richtlinie eingeräumt. Insbesondere in Verbindung mit der Befristung der Führerscheine.In der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird weder explizit deutschen Behörden irgendein Recht eingeräumt, noch steht da was von "MPU-Auflage" drin, von wegen "zum Beispiel"!
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Pioneer
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Das ist auch akzeptiert und in diesem Zusammenhang auch nicht in Frage gestellt, nur hat es absolut nichts mit der Anerkennung ausländischer EU-FSe in D zu tun. Mindestanforderungen werden in jedem EU-Land erfüllt, ok, in BG und RO bin ich mir auch nicht sicher, aber die werden daran ggfs. sicher noch arbeiten.Aktzeptiert es, daß die Richtlinie nur die eu-weiten Mindestanforderungen definiert.
Auch das trifft nicht so pauschal zu. Ich behaupte ja auch nicht, aufgrund der Entscheidung des OVG Koblenz kann man in ganz D unbesorgt fahren. Etwas mehr Differenzierung kann man hier in den Aussagen wohl erwarten, du bist doch sonst auch immer so übergenau und hier dann plötzlich so pauschal? Ist schon eigenartig.Das gilt aber nur für Führerscheine, die bis zum 18.01.09 ausgestellt wurden.
Der Dozent für europäisches Führerscheinrecht, Volker Kalus, stellt klar: Autofahrer, die mit ausländischen Führerscheinen die MPU umschiffen wollen, sind hierzulande ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
könnte dann aktueller denn je werden und auch solche Führerscheine betreffen, bei denen aus tschechischer Sicht auf dem Papier alles in Ordnung ist.
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Die Tschechen schauen bei den Führerscheintouristen inzwischen genauer hin. Tschechische Behörden haben aktuell 160 Führerscheine wegen fingierter Wohnsitze von Deutschen beschlagnahmt, 1500 weitere sollen demnächst folgen.
Was die Schummeleien bei den ordentlichen Wohnsitzen angeht, so erstaunt es wiederum, wie unverfroren diese Schummeleien hier zugegeben werden.
Pioneer
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Schaue mal hier, ich glaube es war dieses gewesen.War doch letztens in irgend einer EUGH entscheidung zu lesen,oder?????
, leider sieht das nicht jeder so
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vielen Dank für die Mail und Ihr Interesse an unserer Berichterstattung.
Wir haben freilich für diesen Beitrag sehr ausführlich recherchiert und uns von Seiten der Juristen mehrere Einschätzungen eingeholt.
Dabei fiel auf, dass die juristische Beurteilung der Rechtslage bezgl. eines im EU Ausland erworbenen Führerscheins bei einem gleichzeitig bestehenden Eintrag im Verkehrszentralregister (etwa MPU Auflage, hier haben wir sehr deutlich
differenziert) außerordentlich diffus und häufig widersprüchlich ist.
Mit Volker Kalus haben wir einen anerkannten Fachmann als Interviewpartner gewinnen können, an dessen Glaubwürdigkeit und Korrektheit seiner Darstellungen überhaupt kein Zweifel besteht.
Gleichwohl haben wir ihn gebeten, auf Ihre Anfrage zu reagieren, und er hat uns auch geantwortet, wie folgt:
"Es wäre bei dieser Thematik verwunderlich gewesen, wenn eine eindeutige Betrachtungsweise oder Einschätzung nicht zu Widerspruch geführt hätte.
Meine Veröffentlichung im Verkehrsdienst ( ich nehme an er bezieht sich auf meine Ausführungen zum Feststellungsbescheid im August letzten Jahres) haben einen anderen Bezug. Dabei ging es um die Tatsache, dass Verwaltungsbehörden sich einem grundsätzlichen Prozessrisiko entziehen sollen. Aber das nur am Rande.
Das die Rechtslage kompliziert ist kann aus meiner Sicht nur bestätigt werden, allerdings stellt sich die Frage was ich zur Zeit bewerte. Leider hat der Rechtsanwalt nicht angegeben auf welche Entscheidungen er sich in seinem Beitrag bezieht. Es ist zutreffend, dass auch Führerscheine die nach dem 19.01.2009 ausgestellt worden sind anzuerkennen sind. Damit wurde die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV zutreffenderweise ausgehebelt, da dieser nur im Zusammenhang mit einem Eintrag im Register die Nicht anerkennung nach sich ziehen kann. Darauf habe ich im Interview auch hingewiesen.
Ob das OVG Saarlouis eine wahrscheinliche Rechtsansicht des EU-GH bewertet ist eine Sache, noch hat der EU-GH sich in keiner Entscheidung zu der Neuregelung nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 und 4 FeV negativ geäußert, sobald ein Führerschein nach dem 19.01.2009 ausgestellt wurde.
Daher haben wir eine Rechtsnorm, die seit dem 19.01.2009 Anwendung zu finden hat, bis diese durch entsprechende Rechtsprechung des EU-GH wie vor dem 19.01.2009 ggf. außer Kraft gesetzt wird. Diesen Zustand haben wir jedoch noch nicht.
Es ist zutreffend, dass im Strafrecht Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestellt werden. Dies geschieht in den meisten Fällen unter Anwendung des sogenannten "Verbotsirrtums". Diese Einstellungen kann man jedoch nicht heranziehen, um die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 und 4 FeV damit automatisch als nicht anwendbar zu erklären. Der Zuschauer argumentiert damit dass "auch" eingestellt wurde, also wurde auch schon nicht eingestellt. Demzufolge bleibt für jeden Betroffenen zur Zeit das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung wie die Möglichkeit einer Einstellung u.a aufgrund von Verbotsirrtum. Dies zeigt meine im Interview dargestellt Problematik in der Umsetzung der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen im Strafrecht.
Aus diesen Gründen ist weiterhin die formale Betrachtungsweise der zur Zeit rechtlichen Situation vertretbar. Die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 und 4 FeV sind weder durch den EU-GH noch durch das BVerwG als europarechtswidrig eingestuft und damit außer Kraft gesetzt worden."
Unsere Berichterstattung widerspricht diesen Ausführungen in keiner Weise.
Registrierungsdatum: 21. Mai 2009
Geschlecht: Männlich
Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...
Pioneer
unregistriert
Das habe ich wirklich gedacht, aber es ist auch nicht weiter entscheidend.Volker Kalus war wohl doch nicht aus der Konserve
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (18. März 2011, 01:13)
Grund: unnötigrs Zitat gelöscht
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Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
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