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Bikerjoe1969

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1

Freitag, 25. Februar 2011, 13:16

Kissleg: Mann ist mit gefälschtem Führerschein unterwegs (PL-FS)

Zitat


KISSLEGG / jb Ein Fahndungsteam der Kriminalpolizei Ravensburg hat am Mittwochabend einen 21-jährigen Mercedesfahrer gestellt, der mit einem gefälschten polnischen Führerschein auf der Autobahn A96 unterwegs war.

Bei der Kontrolle gegen 22 Uhr an der Anschlussstelle Wangen-Nord zeigte sich der aus Osteuropa stammende und in Österreich wohnende Mercedesfahrer geständig. Er hat im Jahr 2009 den Führerschein in einem dreitägigen Blitzkurs für 880 Euro in Polen erworben. Dem Verdächtigen wurde das Falsifikat abgenommen und eine Weiterfahrt untersagt. Ferner musste der Mann für die zu erwartende Strafe 800 Euro Bargeld als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Quelle
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Hallengott

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2

Freitag, 25. Februar 2011, 13:30

Es ist echt schlimm mit diesen Halunken!!!
So erging es mir auch im Jahr 2006, da hatte man mir tatsächlich einen gefälschten Lappen (CZ) angedreht, habe diesem Braten damals nicht getraut und dieser verschwand in der Schublade. 5Monate später hatte ich Besuch von der Kripo. Anzeige wegen "Beschaffen von falschen amtlichen Dokumente" per Strafbefehl (Urteil ohne Verhandlung) mit Geldstrafe von 1400.-.

Das war echt die Hölle, deshalb bin ich heute so über vorsichtig und nerve hier und da mit meinen Fragen.
Für mich wichtig ist ein respektvoller Umgang miteinander :sg: , leider sieht das nicht jeder so :ss: .
............................. Butter bei die Fische! Was ist den nun Fakt??? .............................

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hallengott« (25. Februar 2011, 13:33)


Wuerde1711

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3

Freitag, 25. Februar 2011, 13:38

wenn du den FS in der Schublade hattest, wie haben sie es herausgefunden?

Hallengott

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4

Freitag, 25. Februar 2011, 13:46

Die haben diesen Herren hoch genommen und er hatte alle unterlagen von seiner Kundschaft schön abgelegt in Ordnern (der Id...), somit sind sie an meine Daten gekommen und haben mich mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand besucht.

Wenigstens sitzt der in Haft :klatsch:
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charly

Moderator

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5

Freitag, 25. Februar 2011, 14:05

Wenigstens sitzt der in Haft :klatsch:
und das teuer bezahlte Geld ist futsch.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


andreas7z

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6

Freitag, 25. Februar 2011, 14:07

Hallo Hallengott,


mir ist unklar weswegen Du den Strafbefehl akzeptiert hast. Du hättest dich als argloses Opfer krimmineller Machenschaften hinstellen können.
Dann hätte der Staatsanwalt Dir eine Vorsatz beweisen müssen. Das Beschaffen gefälschter amtlicher Dokumente müsste eine Vorsatzstraftat sein.
Wenn ich arglos einen gefälschten Geldschein in meiner Börse habe, so mache ich mich auch nicht strafbar.

Gruß Andreas

Hallengott

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7

Freitag, 25. Februar 2011, 14:07

Richtig das ist futsch :sw27:

2200.- zzgl. 1400.- Geldstrafe + Gerichtskosten.
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Bikerjoe1969

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8

Freitag, 25. Februar 2011, 14:08

Wenn ich arglos einen gefälschten Geldschein in meiner Börse habe, so mache ich mich auch nicht strafbar
Der ist aber dann trotzdem weg, wenn sie dich erwischen. Und Anspruch auf Ersatz hast du auch nicht.
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Hallengott

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9

Freitag, 25. Februar 2011, 14:11

@andreas7f,

nun ich bin (war) nicht so Kund in dieser Materie.

Ich habe es halt hingenommen, heute würde ich das auch nicht mehr so hinnehmen. Ich war halt auf diesen Standpunkt, einmal gesprochen ist gesprochen (Urteil). Geld für einen Anwalt hatte ich auch keines.
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andreas7z

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10

Freitag, 25. Februar 2011, 14:16

Hallo Bikerjoe,

richtig der gefälschte Geldschein ist weg, aber ein Strafbefehl würde ich nicht akzeptieren. Da müsste der Staatsanwalt schon den Vorsatz beweisen.

Wenn ich im guten Glauben in PL oder CZ eine "Führerscheinprüfung" ablege kann ich wegen Sprachproblemen den Schwindel leider nicht erkennen.
Als Hallengott den Führerschein erhielt, war er im guten Glauben. Die Justiz macht in solchen Fällen schnell das Opfer zu einem Täter. Hätte gleich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nach dem Opferschutzgesetz gestellt. Opfer von Straftaten haben ja auch Rechte.

Hallengott

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11

Freitag, 25. Februar 2011, 14:21

Prozesskostenhilfe wurde mir verwehrt, so hatte ich wohl 3,50Euro zu viel verdient :nö: . Einen Pflichtverteidiger gab es auch nicht, da nicht davon auszugehen war, dass ich in Haft komme :VL: .

Ich war also alleine auf weiter Flur und somit hilflos ausgeliefert. Justiziar konnte hier mit freier Hand walten und richten da keine Gegenwehr. -rr-
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charly

Moderator

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12

Freitag, 25. Februar 2011, 14:30

Das bringt aber jetzt nichts mehr.

Das Kind ist in den Brunnen gefallen.
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andreas7z

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13

Freitag, 25. Februar 2011, 15:09

Hallo Charly,

aber andere Leser im Forum können dadurch lernen, wenn solche Fälle besprochen werden. Die Justiz hat schnell die Arbeit vom Tisch wenn der Betroffene einen Strafbefehl akzeptiert.
Keine Diskussion und keine Gerichtsverhandlung. Leider kann der Betroffene dann keine entlastende Argumente und mildernde Umstände im Strafverfahren vorbringen. Das akzeptierend des Strafbefehls ist ein Schuldeingständnis. Aus meiner Sicht war aber Hallengott das Opfer. Das hätte der Betroffene vor Gericht auch ohne Anwalt rüberbringen können. Viel Geld für eine Fälschung wegen Gutgläubigkeit bezahlt. Lesen im Forum kann sehr hilfreich sein um die Rechtslage laienhaft zu beurteilen und die Schwarzkittel im Gerichtssaal müssen dem Angeklagten ohne Rechtsanwalt auch umfangreich rechtliches Gehör gewähren. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe senkt auch die infrage kommende Höhe der möglichen Tagessätze.
Wer sein Recht vor Gericht nicht wahrnimmt zahlt immer drauf. :bw: :bw:

Hallengott

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14

Freitag, 25. Februar 2011, 15:18

Ich musste ja dann zur Polizei zu Vernehmung, so wurde ich als Zeuge und zugleich als Beschuldigter vernommen.

Eines Tages hatte ich diesen Strafbefehl in der Post. Vor allem steht dieser Mist in meinem Führungszeugnis. Hoffe das dies bald raus ist.
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andreas7z

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15

Freitag, 25. Februar 2011, 15:57

Hallo Hallengott,

gab es denn Beweise oder Indizien, dass Du von der Fälschung des Führerscheines wustest. Die Tatsachen sprechen für Dich, wer gibt schon 2200 EUR für eine plumpe Führerscheinfälschung aus.
Hätte auch Strafanzeige wegen Betruges gestellt, da Du Opfer des Betruges warst.
Das hätte Arbeit für die Staatsanwaltschaft bedeutet.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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16

Freitag, 25. Februar 2011, 16:02

aber schlauer ist man oftmals erst hinterher - nachdem man schonmal (zu unrecht) bekanntschaft mit den mühlen der justiz gemacht hat.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Hallengott

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17

Freitag, 25. Februar 2011, 16:11

gab es denn Beweise oder Indizien, dass Du von der Fälschung des Führerscheines wustest.
Weder noch, es gab keine das ich es wusste und es gab keine das ich es nicht wusste :sw68: .
Der doofe Polizist meinte nur noch, dass er denke das es eine Geldstrafe gäbe und so kam es dann auch. Wusste auch nicht welch ein Faden dies ziehen würde (Führungszeugnis, Verurteilung usw.).
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