35-Jähriger kommt mit Bewährung davon
Erfolg vor Berufungskammer
Delmenhorst · Oldenburg (rh). Seine Hartnäckigkeit hat jetzt einen 35-jährigen Delmenhorster vor der Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg vor dem sicher scheinenden Einzug ins Gefängnis bewahrt. Die Oldenburger Richter wandelten eine neunmonatige Gefängnisstrafe ohne Bewährung wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung, die der Delmenhorster Amtsrichter am 10. Dezember 2009 ausgesprochen hatte, in eine Bewährungsstrafe um. Zur Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis wurde dem 35-Jährigen eine weitere Sperrfrist von einem Jahr auferlegt. Außerdem hat er eine Geldbuße von 3000 Euro zu zahlen.
Der mehrfach vorbestrafte und überschuldete Mann war in Delmenhorst negativ aufgefallen, als er Ende November 2008 mit einem gefälschten Führerschein im Straßenverkehr unterwegs gewesen war. Anfang Januar 2009 war der damals offenbar uneinsichtige Mann zudem gleich zweimal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ertappt worden.
In seinem Urteil hatte der Delmenhorster Amtsrichter zudem berücksichtigt, dass der 35-Jährige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte auf einer Autobahn Anfang April 2009 zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden war.
Spätestens am 27. Mai dieses Jahres schienen die Chancen des Angeklagten auf eine erneute Bewährungschance dahin, als eine Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg die erstinstanzliche Bestrafung des Amtsrichters in Delmenhorst ohne Bewährung im vollen Umfang bestätigt hatte. Als Glücksfall für den Angeklagten erwies sich, dass die Berufungsrichter damals versäumt hatten, im Urteil Angaben über die Führerschein-Sperrfrist zu machen. Nur aus diesem Grund hoben die Revisionsrichter des Oberlandesgerichts den Urteilsspruch auf und verwiesen das Verfahren an eine andere Berufungskammer des Landgerichts.
Dort konnte der Angeklagte vor allem deshalb punkten, da er auf eine erfolgreiche Berufspraxis verweisen konnte und die Wohlverhaltensphase im Rahmen seiner Privatinsolvenz bisher beanstandungslos durchlaufen hat. Dies sei nun die „die letzte Chance“, stellte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (13. Dezember 2010, 11:18)