WEIL AM RHEIN (tm). Obwohl ihm sein deutscher Führerschein entzogen worden war, fuhr ein 69-jähriger Rentner weiterhin mit seinem tschechischen Führerschein Auto. Darüber, ob er das durfte, gab es in der Vergangenheit widersprüchliche Auskünfte. Das Amtsgericht Lörrach war nun der Ansicht, er darf mit diesem Führerschein nicht fahren, und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Der Rentner war am 30. März diesen Jahres am Zollübergang Weil-Ost kontrolliert worden. Bereits 1998 hatte ihm ein Gericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auferlegt. Damals wurde auch eine Führerscheinsperre verhängt, und bis heute hat der Mann keinen neuen deutschen Führerschein erhalten.
Allerdings besitzt er eine tschechische Fahrerlaubnis, und diese hat er bereits 1997, also vor diesem Urteil, erworben. Mit dieser fuhr er weiterhin Auto, allerdings gab es deswegen auch schon mehrere Gerichtsverfahren. Die gingen jedoch unterschiedlich aus. So hatte die Staatsanwaltschaft Hof ein Verfahren eingestellt, weil sie der Ansicht war, dass der tschechische EU-Führerschein auch im Bundesgebiet gilt. Diese Einstellungsverfügung zeigte der Rentner fortan vor, wenn er von der Polizei kontrolliert wurde und den tschechischen Führerschein zeigte.
Das Amtsgericht Kronach hatte den Mann 2007 vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen, weil es weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachweisen konnte. Allerdings stellte das Gericht damals fest: "Es bleibt offen, ob er berechtigt ist, mit der tschechischen Fahrerlaubnis zu fahren." Am Amtsgericht Lörrach wurde der Rentner 2008 verurteilt, auf seine Berufung hin wurde jedoch auch dieses Verfahren später eingestellt. Der 69-Jährige berichtete, das für ihn zuständige Landratsamt habe ihm noch 2007 mitgeteilt, er dürfe mit dem tschechischen Führerschein fahren.
Inzwischen betreibt aber dasselbe Landratsamt den Entzug der tschechischen Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Dagegen hat der Rentner Rechtsmittel eingelegt, das Verfahren läuft noch. Vor Gericht sagte er, er sei von seinem damaligen Rechtsanwalt falsch beraten worden und habe nicht gewusst, dass er bereits nicht mehr fahren dürfe. Oberamtsanwalt Reinhard Blum meinte: "Es ist geradezu penetrant, wie er herumfährt und jedes Mal, wenn er erwischt wird, diese falsche Einstellungsverfügung aus Hof vorzeigt." Er habe wissen müssen, dass er nicht fahren darf, meinte Blum, und beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro.
Verteidiger Arno Heger sagte, die Materie sei selbst für Juristen schwierig, und der Europäische Gerichtshof habe seine Rechtsprechung, was ausländische EU-Führerscheine angehe, mehrfach geändert. Deswegen und der vorangegangenen Verfahren wegen sei dem Mann nicht anzulasten, dass er nicht gewusst habe, dass er mit seinem tschechischen Führerschein nicht fahren dürfe. Deswegen beantragte Heger, seinen Mandanten freizusprechen.
Richter Harald Krohn unterstellte, dass der Rentner bis zu dem Tag, als er in Weil-Ost kontrolliert wurde, nicht gewusst habe, dass er nicht fahren darf. Aber dieser Verbotsirrtum sei vermeidbar gewesen. "Es ist so viel passiert, dass verlangt werden muss, sich erneut zu erkundigen", stellte der Richter fest, der den Mann, wie vom Staatsanwalt beantragt, verurteilte. Der Rentner und sein Verteidiger kündigten Berufung gegen das Urteil an.
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