Am vergangenen Freitag wurde in Ostheim ein 45-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der in Deutschland wohnhafte Fahrer eine tschechische Fahrerlaubnis besitzt. Diese berechtigte ihn jedoch nicht zum Führen seines Fahrzeugs, da er zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung keinen gleichzeitigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte. Mit dem Vorgang setzt sich jetzt die Staatsanwaltschaft auseinander.
Ich tippe mal auf FS mit D-WS
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