Schorndorf Ein 42-jähriger Mann bezahlt den Versuch, ein deutsches Fahrverbot zu umgehen, mit einer Geldbuße. Von Oliver Hillinger
Das Schorndorfer Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen einen 42-jährigen Mann bestätigt, der bei einer Polizeikontrolle mit einem offensichtlich gefälschten bulgarischen Führerschein aufgefallen war. Der bisher unbescholtene Maschinenbediener aus dem Raum Schorndorf muss jetzt wegen Gebrauchs eines gefälschten Dokuments eine Bußgeldsumme von 105 Tagessätzen zu je 20 Euro bezahlen. Seinen ursprünglichen Einspruch gegen den Strafbefehl hatte der Mann auf Anraten seines Anwalts zurückgezogen. "Er hat sich auf etwas verlassen, worauf er sich nicht hätte verlassen dürfen", sagte sein Verteidiger vor dem Amtsgericht unter dem Vorsitz der Richterin Petra Freier.
Dem 42-Jährigen war, weil er mehrmals alkoholisiert am Steuer erwischt worden war, die Fahrerlaubnis entzogen worden. Vor einigen Jahren scheiterte er beim Versuch, eine Nachprüfung zu bestehen. So entschied sich der Mann für einen reichlich dubiosen Weg. Im Internet offerieren Firmen Vermittlungsdienste, um die Fahrerlaubnis im europäischen Ausland zu angeblich günstigeren Preisen zu erwerben. 2000 Euro habe sein Mandant vor zwei Jahren für die Reise nach Bulgarien und die Fahrstunden bezahlt, gab sein Anwalt zu Protokoll. Er sei nicht der Einzige gewesen, der diese Dienste in Anspruch genommen habe: "Es waren viele Deutsche dort."
Die Geschichte hatte allerdings mehrere Pferdefüße. Zum einen war zwar das Papier, auf dem die bulgarische Fahrerlaubnis aufgedruckt war, echt, die Eintragungen waren es nicht. Das habe sich bei einer Überprüfung durch das Landeskriminalamt gezeigt, das eine Anfrage bei den bulgarischen Behörden veranlasst hatte. Zum anderen stellte sich heraus, dass der Mann sich nicht das erforderliche halbe Jahr in Bulgarien aufgehalten hatte, um den dortigen Führerschein legal zu besitzen. Eine Bescheinigung eines Hotels, die er vorwies, stellte sich als gefälscht heraus. Die bulgarische Hotelbesitzerin gab auf Rückfrage an, sie kenne die Formulare überhaupt nicht, die dafür verwendet worden seien.
Der 42-Jährige hatte trotzdem zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Schorndorf eingelegt. Er fühlte sich offensichtlich im Recht. "Es wird viel Schindluder mit EU-Führerscheinen getrieben", sagte sein Anwalt vor Gericht. Seiner Ansicht nach seien "organisierte Banden" am Werk, die den Kunden aus Deutschland offensichtlich gefälschte Führerscheine verkauften. In Justizkreisen ist man hingegen der Meinung, dass denjenigen Kunden, die zur Führerscheinprüfung nach Osteuropa fahren, sehr wohl bekannt sei, dass es sich um dubiose Geschäftemacherei handelt. Schließlich nehme jemand aus Deutschland ansonsten nicht die weite Reise nach Bulgarien in Kauf.
Vor Gericht war letztlich nur noch die Höhe der Tagessätze strittig. Auf Antrag des Verteidigers wurde deren Höhe von ursprünglich 30 Euro auf 20 Euro gesenkt. Auf das Angebot, die beschlagnahmte gefälschte Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, verzichtete der Verteidiger. Sein Mandant werde in Kürze den deutschen Führerschein auf legale Art erwerben.
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