Manche lernen´s wohl wirklich nie.
Krystina M. (58) macht es dem Gericht nicht gerade einfach: Bereits sechs Mal stand die Polin aus einer Umlandgemeinde vor dem Richter, weil sie mal wieder angetrunken, ohne Führerschein oder sowohl als auch mit dem Wagen unterwegs war. Geldstrafen oder erneute Führerscheinsperren konnten sie bislang nur vorübergehend bremsen.
Jetzt musste sich die Angeklagte erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Immerhin 3,14 Promille hatte die kleine, eher zierliche Frau im Blut, als sie im Dezember vergangenen Jahres auf einer Landstraße wieder einmal erwischt wurde. Eine Zeugin hatte die Polizei alarmiert, weil die Autofahrerin bei einem überaus vorsichtig angelegten Rechtsabbiegemanöver nicht ohne den Bürgersteig auf der linken Straßenseite auskam. Offensichtlich konnte die Fahrerin zwar noch das Gaspedal finden, aber kaum noch lenken.
Den Alkohol am Steuer räumte die Autofahrerin vor Gericht ein. Dass sie ohne Führerschein unterwegs war (weil der gerade mal wieder gesperrt war ), mochte sie zumindest gegenüber der Polizeistreife nicht einsehen. Schlau verwies sie auf ihren polnischen Führerschein, den ihr bis dato noch niemand abgenommen hatte.
Das Gericht belehrte sie jetzt eines Besseren: Da die Frau ihren ersten Wohnsitz in Deutschland habe, sei auch die deutsche Fahrlizenz entscheidend - die aber war bei der Alkoholfahrt eingezogen worden.
Immerhin gestand das Gericht der Angeklagten zu, möglicherweise nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein. "Sie hätten sich informieren müssen", erklärte die Richterin. Wenige Wochen später wurde die Frau erneut erwischt, diesmal zwar nüchtern, aber noch immer ohne Fahrerlaubnis. Immer wieder hatte die Polizei, bei der die Autofahrerin inzwischen einschlägig bekannt ist, deren Auto mal vor, mal in der Garage stehen gesehen. Offensichtlich wurde der Wagen - trotz Führerscheinsperre seiner Besitzerin - laufend bewegt. Als auch ein wohlmeinender Anruf als Mahnung bei der Tochter der Verkehrssünderin nicht fruchtete, wurde es den Beamten zu bunt. Als das Auto wieder einmal vor dem Haus verschwunden war, fuhren sie der Frau zur Arbeitsstelle nach und erwischten sie prompt, als die aus dem soeben eingeparkten Wagen stieg.
Dem Gericht präsentierte sie dafür eine ganz neue Erklärung: Nicht sie, sondern ein Bekannter aus Polen habe während der Fahrt zur Arbeitsstelle am Steuer gesessen. Er habe die Beamten kurz vor dem Ziel bemerkt und sich in aller Eile versteckt. Weil er ebenfalls keine Papiere hatte, habe er befürchtet, ausgewiesen zu werden, begründete die Frau das sonderbare Verhalten ihres angeblichen Begleiters.
Richterin und Staatsanwältin bewerteten das als Schutzbehauptung, zumal ein Polizist der Geschichte vom unbekannten Fahrer aus Polen postwendend widersprach. Ein Zeuge habe die Frau von der gegenüberliegenden Straßenseite aus klar hinter dem Steuer erkannt, sagte der Beamte.
Erst als die Richterin mit einem neuen Verhandlungstermin "drohte", um den Zeugen vorzuladen, knickte die Angeklagte ein: "Ich gestehe alles, ich will nur noch zurück nach Polen ", sagte sie unter Tränen. Die Richterin wertete das als Geständnis. Wegen fahrlässiger Trunkenheit und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte sie die Angeklagte zu 1800 Euro Geldstrafe. Ihr Führerschein wird für weitere drei Jahre eingezogen. Gratis gab’s einen Rat der Richterin obendrauf: "Ich hoffe, dass sie die Warnung begreifen. Das nächste Mal würde ich eine Freiheitsstrafe verhängen!"
Fast schon was für die Lach-Ecke?
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