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Bikerjoe1969

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1

Donnerstag, 23. September 2010, 11:02

Ochtrup: Tschechischer „Lappen“ ungültig

Zitat


Ochtrup - Zu 30 Tagessätzen à zehn Euro wurde am Mittwochmorgen ein Ochtruper vor dem Amtsgericht in Steinfurt verurteilt. Der 42-Jährige hatte eingestanden, am 12. Mai dieses Jahres unter anderem die Professor-Gärtner-Straße in Ochtrup mit einem Pkw befahren zu haben. Zu diesem Zeitpunkt mangelte es ihm allerdings an einer Fahrerlaubnis.
Zwar war der mehrfach Vorbestrafte seit 2006 im Besitz eines tschechischen Führerscheins - dieser hat jedoch in der Bundesrepublik keine Gültigkeit, weil der Ochtruper zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung seinen ordentlichen Wohnsitz in Ochtrup und nicht in Tschechien gehabt hat. Seine deutsche Fahrerlaubnis hatte der Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Jahr 2002 im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch eingebüßt.

Der Angeklagte berichtete, er sei seit der Ausstellung des tschechischen Führerscheins mehrfach von der Polizei kontrolliert worden. In einem Fall habe diese seinen Führerschein sogar auf dessen Echtheit hin überprüft. Jedoch habe keiner der Beamten eine mangelnde Gültigkeit des Dokuments beanstandet. Außerdem habe er bei der Ausstellungsstelle in Tschechien die Information erhalten, der Führerschein berechtige ihn auch in Deutschland zum Führen eines Pkw.

Das Gericht aber verwies den Ochtruper darauf, er hätte sich bei der zuständigen deutschen Behörde, der Straßenverkehrsbehörde, erkundigen müssen - und legte ihm deswegen einen vermeidbaren Verbotsirrtum zur Last. Darauf gründend verhängte es zum einen eine Geldstrafe und zog zum anderen den Führerschein ein. Vor Ablauf einer Frist von neun Monaten darf die zuständige tschechische Verwaltungsbehörde dem 42-Jährigen keine Fahrerlaubnis mehr ausstellen.

Quelle
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Paule

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2

Donnerstag, 23. September 2010, 12:19

Vor Ablauf einer Frist von neun Monaten darf die zuständige tschechische Verwaltungsbehörde dem 42-Jährigen keine Fahrerlaubnis mehr ausstellen.
:greubel:

emmy

unregistriert

3

Donnerstag, 23. September 2010, 12:43

:lach: der war gut. :lach:

emmy

unregistriert

4

Donnerstag, 23. September 2010, 13:08

Nachdem ich nun fertig mit dem größten :lach: bin, mal etwas sachlicher. Da haben wir mal wieder die Krönung eines Richters. Kennt offensichtlich weder die Grenzen der deutschen Zuständigkeit, noch die Gesetze. Nach §69b StgB darf er mit dem Schein(so wie er ist) eh nicht mehr fahren, da eine Sperre verhängt wurde. Von daher ist es egal wann und ob ihm CZ seinen FS wieder aushändigt. Naja, und das "Zuständig"- solange er keinen WS über mind 185 Tage in CZ hat, ist CZ genau so zuständig wie das Burgermeisteramt von Timbuktu. :knips:

Pioneer

unregistriert

5

Donnerstag, 23. September 2010, 16:48

Den Pressetext sachlich zu betrachten will mir einfach nicht gelingen, geht eigentlich auch nicht, dazu müßte er ja wenigstens auch irgendwo halbwegs sachlich sein. Diese äußerst kurze Passage muß ich wohl jedesmal überlesen. :pfiff:
Da kommen dann ja gleich so ernsthafte Zweifel zu Tage, was bedeutet eigentlich der Begriff "Befähigung zum Richteramt", wo ist so etwas käuflich zu erwerben, oder ist es auch möglich, Hartz IV ler kurzfristig auf Richter umzuschulen. Das würde dann einiges erklären. -st2-
Ich halte ihm aufgrund der Örtlichkeit mal zugute, das er einfach die Flaschen verwechselt hat und schon gab es statt Korn Genever und den verträgt er offensichtlich nicht. 8o
Und was du gegen Timbuktu hast ist mir auch nicht ganz klar. Dort soll es nach Peer Steinbrück günstig Finanzämter zu kaufen geben, immer eine gute Investition. :hr:

daddel

Schüler

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6

Donnerstag, 23. September 2010, 18:14

Zitat

Da kommen dann ja gleich so ernsthafte Zweifel zu Tage, was bedeutet eigentlich der Begriff "Befähigung zum Richteramt", wo ist so etwas käuflich zu erwerbe

Nachdem du das hier erwähnt hast, ab nächsten Montag bei Tarabas. :KL:
Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft? :ss: