Koblenz
Eine weitere Episode zum dicken Buch “Kann doch nicht wahr sein??” hat dieser Tage ein Autofahrer aus Koblenz beigesteuert:
Gegen den 46-Jährigen war wegen eines Alkoholdeliktes im Straßenverkehr ein Fahrverbot verhängt worden. Da der Ablauf der Sperrfrist auf das Wochenende fiel, kam die Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums seinem Wunsch nach, ihm den Führerschein bereits am Freitag, dem letzten Tag der Sperrfrist, wieder auszuhändigen. Obwohl der Mann im Rahmen des Aushändigungsprocederes eingehend belehrt wurde, dass er erst am nächsten Tag Auto fahren dürfe, setzte dieser sich sofort ans Steuer seines auf dem Parkplatz des Polizeipräsidiums abgestellten Pkw und fuhr davon. Die Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle, die diesen Vorgang beobachtete, informierte die Kollegen auf der Wache, die den Verkehrssünder kurz darauf beim Verlassen eines Supermarktparkplatzes stoppen konnten.
Im Rahmen der Überprüfung stellte die Streifenbesatzung fest, dass der 46-Jährige eine veritable ?Fahne? vor sich her trug. Der obligatorische Alko-Test ergab einen Wert von 0,89 %o.
Wie die nachfolgende Auswertung der Überwachungskamera des Polizeipräsidiums zudem ergab, war der Unbelehrbare sogar so dreist gewesen, schon die Fahrt zum Polizeipräsidium selbst am Steuer seines Wagens durchgeführt zu haben. Da half es auch nichts, dass er seine Beifahrerin anwies, während der Wartezeit auf den Fahrersitz zu wechseln?
Den Uneinsichtigen erwartet nun ein (erneutes) Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und das zudem unter Alkoholeinfluss.
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