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Bikerjoe1969

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Mittwoch, 4. August 2010, 08:01

Wilhemshaven: Bauermeisters polnischer Führerschein ungültig?

Zitat


Die Wilhelmshavener Ratsfrau (FDP) hatte bei einer Polizei-Kontrolle lediglich eine polnische Fahrerlaubnis vorgelegt. Ein Gericht prüft nun, ob sie damit in Deutschland überhaupt fahren durfte.


Wilhelmshaven/MÜ - Der Wilhelmshavener Ratsfrau Susanne Bauermeister (FDP) wird vorgeworfen, ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto gefahren zu sein. Bei einer Kontrolle durch die Polizei hatte sie lediglich einen auf sie ausgestellten polnischen Führerschein vorlegen können.

Sie selbst sei der Auffassung gewesen, mit dem polnischen Führerschein auch in Deutschland habe fahren dürfen, erklärte sie gegenüber der „Wilhelmshavener Zeitung“. Jetzt müsse ein Gericht über diese Frage befinden. Der polnische Führerschein sei ihr im übrigen nicht abgenommen worden.

Die Kommunalpolitikerin hatte nach einem Vorfall wegen Alkohols am Steuer – die WZ berichtete – im vergangenen Jahr ihren deutschen Führerschein abgeben müssen und eine Sperrfrist erhalten. Die polnische Lizenz habe sie erst nach Ablauf der Sperrfrist benutzt, erklärt die Ratsfrau.

Gleichwohl wird ihr der Vorwurf gemacht, mit der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis noch während der Zeit der Sperre gegen deutsche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Bestimmungen zur Gültigkeit im Ausland erworbener Führerscheine hatten sich übrigens in der jüngeren Vergangenheit geändert.

Quelle
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Pioneer

unregistriert

2

Mittwoch, 4. August 2010, 12:08

Gleichwohl wird ihr der Vorwurf gemacht, mit der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis noch während der Zeit der Sperre gegen deutsche Vorschriften verstoßen zu haben.
Da haben wir es mal wieder. Kommunalpolitiker, überall mal was gehört, nicht wirklich informiert, aber bei jedem Thema wichtig mitquatschen und zwischendurch mal schnell einen heben. - Politiker eben. :motz:
Die soll sich mal schon sicherheitshalber ein U-Boot kaufen, das ist in WHV sehr praktisch. Unter Wasser ist das auch mit Verkehrskontrollen ein echtes Problem. :lol:
Den PL-FS kann sie mal gleich in die Tonne treten. :bäh:
Mich wundert eigentlich, das in Pl ein FS überhaupt während der Sperrfrist erteilt wurde, das wäre zumindest in Slubice nicht möglich, normalerweise auch in ganz PL nicht. (Anfrage beim KBA) Ob da mal wieder Vitamin B im Spiel war?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (4. August 2010, 12:14)


think

unregistriert

3

Mittwoch, 4. August 2010, 14:47

fehler passieren.
selbst aus slubice ist mir ein fall bekannt, bei dem während der sperrfrist (ca. ne woche vor ablauf?) erteilt wurde.
aber die presse ist ja mal süss.

Zitat

Die Bestimmungen zur Gültigkeit im Ausland erworbener Führerscheine hatten sich übrigens in der jüngeren Vergangenheit geändert.


kaum ist das ein politiker, der da fährt, fährt man auch nicht mehr die schweren geschütze mehr auf. so von wegen "grundsätzlich von vornherein nicht gültig" und so... nein, nein - auf einmal muss das alles vom gericht geklärt werden. :lol:

mickey2010

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4

Mittwoch, 4. August 2010, 15:06

:NÄ:


und was wetten wir das der anerkannt wird

Oberklops

Zauberlehrling

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5

Mittwoch, 4. August 2010, 19:10

Gern - aber diesmal wette ich dagegen.
Erteilung während der Sperrfrist und Slubice: Sicher kam das vor. Letzte Rili trat in Kraft zu, 19.01.09 - soll umgesetzt sein zum 19.01.2013.
Also sagt sich der Inspektor, mich muss interessieren, hat sie einen FS oder hat sie keinen.
UNd weil er mich wohl gut leiden kann (hat ja durch den "Großkunden" ein neues Büro mit Putzfrau, etwas mehr Platz und Untergebenen) schaut er auch neuerdings nach der Sperrzeit.
Nicht immer, aber immer öfter. Meine Agenturen schauen danach bereits bei der Anmeldung. Und was hier mal ins Forum geschnuppert hat, ist eh gut informiert.
@pioneer - Du machst Dich rar an der Front, siehst zwar, dass es läuft, aber warum - da sind wohl doch ein paar mehr praktische Stunden erforderlich.
Und zwar in den Amtsstuben und Büros - weniger an der Theke oder in den Eisgärten :KlSM:
War übrigens relativ sonnig und nett heute in Slubce - und jetzt fangen sogar schon die Deutschen an, den Polinnen hinterher zu hupen - klar, wenn die eh zu kruzen Röcke auch noch so weit hochrutschen, dass man die Farbe der Tangas nicht mehr zu erraten braucht... :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

6

Mittwoch, 4. August 2010, 19:35

Politiker und noch dazu ne rin und dann nen schein aus PL? :saar:

Hups, na hoffentlich erfahren wir mehr darüber was draus wird hier.
Und dann von der FDP. na sage mal -gp-
:wink: :DK: :wink:

Oberklops

Zauberlehrling

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7

Freitag, 6. August 2010, 00:58

@Dodoxx - da staunt der Laie und der Profi wundert sich - mal für die Allgemeinheit: angefangen von unserer lieben Fußballmannschaft über Prominente und Politiker bis hin zur Rennleitung -
genauso wie es jeden zur MPU treffen kann, treffen auch diese Leute Entscheidungen - MPU oder EU-FS im Ausland - und gerade diese "Gruppen" neigen häufig zu Lezterem.
(Vielleicht auch u. a. deshalb, weil häufig keiner fragt, wie sie das gemacht ahben mit den 6 Monaten im Ausland, wo sie doch 40-60 Stunden die Woche am Fließband stehn :lach: ) :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Bikerjoe1969

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

8

Freitag, 8. Oktober 2010, 12:24

Update

Zitat




Ratsfrau muss zur MPU

Der Richter ließ einen unvermeidbaren Verbotsirrtum nicht gelten. Der Erwerb eines Führerscheins über die Ukraine hätte ein ungutes Gefühl erzeugen müssen.

Von Ulrich Müller-Heinck



Wilhelmshaven - Die Wilhelmshavener Ratsfrau Susanne Bauermeister (46) ist gestern wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also insgesamt 1500 Euro verurteilt worden. Susanne Bauermeister muss zur MPU. Sie will gegen das Urteil Berufung einlegen.


Hintergrund ist eine Trunkenheitsfahrt zwei Tage vor der Landtagswahl Ende Januar 2008, bei der sie für die FDP kandidierte. Damals war Bauermeister wegen Alkohols am Steuer der Führerschein weggenommen worden, später wurde neben einer Geldstrafe auch eine Sperrfrist verhängt. Die Wiedererlangung des Führerscheins setzte danach eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) voraus.

Ende Oktober und Anfang November vergangenen Jahres hatte die Polizei die Ratsfrau als Autofahrerin im Stadtbereich angehalten. Dabei präsentierte Bauermeister einen am 19. November 2008 erworbenen ukrainischen Führerschein, der auf Polen, also ein EU-Land, umgeschrieben worden war. Sie sei der Meinung, so Bauermeister, damit nach Ablauf der Sperrfrist auch in Deutschland fahren zu dürfen. Den Trick mit dem Umweg über die Ukraine habe ihr eine Fahrschule in Berlin als legalen Weg vermittelt, „darauf habe ich vertraut“. Die Frage des Richters, ob sie persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen in Polen oder der Ukraine habe, musste die Ratsfrau verneinen.

Mehr lesen Sie heute in der „Wilhelmshavener Zeitung“.

Quelle
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9

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:29

Nun ja, dass aus Drittstaaten umgeschriebene EU-Führerscheine in D nicht anerkannt werden müssen, steht ja so schon klar und eindeutig in der Führerscheinrichtlinie.

Insofern wird es mit dem unvermeidbaren Verbotsirrtum wohl nichts.

Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, und es ist schon gut möglich, dass der eine oder andere Strafrichter in dem Instanzenzug eine Argumentation präsentiert, die einer europarechtlichen Überprüfung nicht standhält.

Pioneer

unregistriert

10

Freitag, 8. Oktober 2010, 16:44

zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also insgesamt 1500 Euro verurteilt worden.
Mathematisch absolut einwandfrei. Das würde ich meinem Faktura-Programm auch gern beibringen. Wer verbricht sowas eigentlich, der Richter, die Presse? :sd21:


hätte ein ungutes Gefühl erzeugen müssen.
Bei der Begründung hat er doch schlicht vergessen, das "hohe Gut der Verkehrssicherheit" zu erwähnen, im Allgemeinen und im Besonderen; auch immer wieder gern genutzt, wenn einem nichts mehr einfällt. :sw68:
Nach der Logik dürfte ich dann auch keine Steuern mehr zahlen, bei Finanzamtspost habe ich auch immer ein ungutes Gefühl und noch bei vielen anderen Gelegenheiten, z.B. bei derartigen Urteilsbegründungen. :sw27:
Was man so mit einem ungutem Gefühl für Begründungen gefühlsmäßig zusammenschustert, wenn man keinen Plan hat, ist schon erstaunlich. Dabei ist dieser Fall nun wirklich nicht schwierig und versehentlich ist ja auch ein korrektes Ergebnis entstanden, nur die "Erkenntnisse" selbst sind eher für ein juristisches Witzblatt geeignet.

Mit der Berufung wird das wohl nichts, wenn man Bezug nimmt auf den Artikel 8, Abs. 6 der 2. Rili oder Artikel 11, Abs. 6 der 3. Rili, wenn natürlich auch nur mit eienm "unguten Gefühl". Das scheint dabei in Wilhelmshaven ja immer erforderlich zu sein. :lol:


Den Trick mit dem Umweg über die Ukraine habe ihr eine Fahrschule in Berlin als legalen Weg vermittelt
Welcher Vollpfosten von Vermittler das wohl wieder war? :Knüppel: "Fahrschulen" empfehlen wohl kaum die Ukraine.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (8. Oktober 2010, 16:49)


franzhermann

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11

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:00

Hallo!

Mal 'ne Frage zur Gültigkeit des umgeschriebenen ukrainischen FS. Wenn PL den FS der Ukraine überprüft, für gültig und echt befindet, im Anschluß die eigenen innerstaatlichen Voraussetzungen zwecks Umschreibung prüft und für gut befindet - was spricht dann gegen eine, hier erfolgte, Umschreibung?
Es heißt doch , dass ein Mitgliedstaat die FS eines anderen EU Mitgliedsstaates nicht anzweifeln darf! Also warum ist der PL FS dann ungültig? MfG

Pioneer

unregistriert

12

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:38

Der oben genannte Artikel 11/6 der 3. EU-Rili bzw. in diesem Fall vermutlich noch der Artikel 8/6 der 2. EU-Rili, der aber inhaltsgleich ist:

Zitat

6.
Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.

Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
Das ist zwar in das Ermessen des jeweiligen Aufnahmestaats gestellt, aber die Interpretation in D ist doch klar: Wird nicht anerkannt.

Von anderen EU-Ländern ist mir diese Sichtweise nicht bekannt, möglicherweise läuft das in A genauso, ist mir aber ebenfalls nicht bekannt. Den übrigen EU-Staaten stehen dieser Möglichkeit auch eher gleichgültig gegenüber, sie nutzen sie meines Wissens ohnehin nicht.

franzhermann

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13

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:44

@ pioneer

Das bedeutet ja wiederum, dass Deutschland sich in die inneren Angelegenheiten Polens - hier: Umtauschmodalitäten - einmischt! Dazu ist D nicht berechtigt! Wenn PL sagt ,dass alles in Ordnung ist, dann gut! Letztlich legte die Frau ja einen rechtmäßig erworbenen FS eines EU Mitgliedsstaates vor! Woher der stammt, oder wie die dazu kam, das geht D nix an! Ein Fall für den EUGH!!!!!! Oder? MfG

Pioneer

unregistriert

14

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:51

Nein, das ist einfach korrekt angewandtes EU-Recht und zu dessen Anwendung ist D nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet. Das wird hier doch auch ständig gebetsmühlenartig gepredigt.
Diese Möglichkeit läßt die EU-Rili explizit zu. Das ist schlicht in der gesamten EU so maßgeblich und hat nichts mit Einmischungen oder etwas Ähnlichem zu schaffen.

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15

Freitag, 8. Oktober 2010, 21:19

zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also insgesamt 1500 Euro verurteilt worden.
Mathematisch absolut einwandfrei. Das würde ich meinem Faktura-Programm auch gern beibringen. Wer verbricht sowas eigentlich, der Richter, die Presse? :sd21:

Es gilt der Grundsatz "Judex non calculat". Deshalb wird im Strafurteil auch nur die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze festgelegt.
Insofern hat die Presse hier bestimmt Murx gemacht

Im vorliegenden Fall lagen aber zwei illegale Fahrten vor. Dann gibt es für jede einzelne Tat eine Anzahl an Tagessätzen als Einzelstrafe, und es wird eine Gesamtstrafe gebildet. Die Anzahl der Tagessätze der Gesamtstrafe muss dabei höher sein als die höchste Einzelzahl, aber niedriger als die Summe. Das liegt dann im Ermessen des Richters.

Insofern ist möglich: 30 Tagessätze pro Fahrt, 50 Tagessätze als Gesamtstrafe, diese dann zu 30€.
In diesem Fall hätte die Presse dann nur das Detail mit der Gesamtstrafe unterschlagen.

Kann natürlich auch sein, dass es 30 TS zu 50 Euro waren, oder aber das am Ende nur 900 Euro rauskommen.

Pioneer

unregistriert

16

Samstag, 9. Oktober 2010, 03:21

Wie immer, umfassend und einleuchtend begründet unter gleichzeitiger Berücksichtigung aller Möglichkeiten, sag ich doch - Analyst :so23:

Mich erheitert es trotzdem immer wieder, solche Klopfer in der Presse vorzufinden. Über diesen Fehler müßte eigentlich sogar ein Volontär stolpern, aber die waren wohl gerade alle im nachschulischen Deutschunterricht. -st2-

franzhermann

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17

Samstag, 9. Oktober 2010, 07:04

@ pioneer

Also verstehe ich das so:

Die Frau hätte ihren ukrainischen FS nicht in einen PL FS umtauschen sollen, sondern gleich in einen D FS - was ihr sicher zwecks anhängiger MPU verweigert worden wäre???

Die Umschreibung in PL war nicht rechtens?

Ich muß , wenn ich aus einem Drittland,welches nicht EU Mitgliedsstaat ist, immer eine erneute Prüfung ablegen?

Umtausch von FS nur einmal, nämlich dann,wenn ich aus einem Drittland komme und in die EU umziehe?

Daraus resultierend - logisch - KEIN Umtausch von FS innerhalb der EU???



Bitte erkläre mir das mal genauer! Ich hoffe du verstehst meinen Gedankengang! :knips3: :knips3: :knips3: MfG

Pioneer

unregistriert

18

Samstag, 9. Oktober 2010, 09:56

Die Frau hätte ihren ukrainischen FS nicht in einen PL FS umtauschen sollen, sondern gleich in einen D FS - was ihr sicher zwecks anhängiger MPU verweigert worden wäre???
Nicht grundsätzlich, der Umtausch eines UA-FS in einen PL-FS ist nach PL-Recht schon möglich und dort auch üblich. Zur Anerkennung von Drittlands-FSen hat jedes Land, aus der Vergangenheit resultierende, eigene nationalen Regelungen, bilaterale Verträge und teilsweise besondere Beziehungen, die sich naturgemaß stark unterscheiden innerhalb der EU. Da in diesem Bereich kein regelnder Eingriff der EU möglich ist, wird es durch die EU-FS-Rili dahingehend gelöst, das dieser umgetauschte Drittlands-FS nicht grundsätzlich gegenseitig anerkannt werden muß. Das ist als Ermessensentscheidung somit dem jeweiligen Land bzw. deren FEBen überlassen. Für D gilt selbstverständlich damit die Regel, das er nicht anerkannt wird, bei einer MPU-Auflage erst recht nicht. So ist man in D bekanntermaßen drauf. (Ausnahmen sind weiter unten erwähnt)

Natürlich hätte sie versuchen können, den UA-FS direkt in D zu tauschen, aber das wird bei hiesiger MPU-Auflage auch keine FEB durchwinken, wie du selbst schon richtig erkannt hast. Dann wäre der Umweg über die UA und PL auch unnütz, was er letztlich auch ist, wie man ja an diesem Beispiel erneut sieht.


Die Umschreibung in PL war nicht rechtens?
Die Umschreibung war schon korrekt und rechtmäßig, durchgeführt nach PL-Recht. Sie wird damit in PL selbstverständlich auch anerkannt und in fast allen EU-Ländern ebenfalls, nur eben in D nicht.


Ich muß , wenn ich aus einem Drittland,welches nicht EU Mitgliedsstaat ist, immer eine erneute Prüfung ablegen?
Nicht prinzipiell, davon ausgenommen sind die EWR-Staaten und die sogenannten Listenstaaten aus Anlage XI der FEV. Hier wird wiederum unterschieden, ob der FS ohne weitere Prüfungen umzuschreiben ist, oder ggfs. eine theoretische, praktische oder auch beide Prüfungen in D abzulegen sind.
Dazu gibt es dann noch die Sonderregelung, das jeder FS nach Zuzug in D bis zur Dauer von 6 Monaten, in Sonderfällen auch bis zu 12 Monaten gültig ist. Das gilt natürlich auch nur für Personen, die hier keine MPU-Auflage haben, auch wenn einige Vermittler Gegenteiliges behaupten.
Es finden sich weiterhin ganz spezielle Ausnahmen, wie für Diplomaten incl. Anhang im weitesten Sinne und natürlich noch eine Sonderregelung, über die hier kürzlich erst diskutiert wurde, die da zumindest in einigen BL schlicht heißt: Bist du Ami und hast Kohle, werfen wir dir die D-Pappe hinterher, einfach so. Das ist natürlich in gesetzten Worten etwas anders formuliert, aber bedeutet trotzdem nichts anderes. Soviel zum Thema: Gleichheit vor dem Gesetz, auf das sich hier immer soviel eingebildet wird. Einige waren schon immer etwas gleicher.

Umtausch von FS nur einmal, nämlich dann,wenn ich aus einem Drittland komme und in die EU umziehe?

Daraus resultierend - logisch - KEIN Umtausch von FS innerhalb der EU???
Das ist nur teilweise so. Natürlich muß der Drittlands-FS im Normalfall nach 6 Monaten in einen EU-FS des jeweilien WS-Staates getauscht werden, weil seine Gültigkeit mit Verstreichen dieses Zeitraumes abläuft.
Weiterhin ist es auch logisch, das ein Umtausch von EU-FSen innerhalb der EU unnötig ist, da sie dem Grundgedanken dieses Dokumentes zuwiderlaufen, möglich dagegen ist es schon. Hierbei entsteht dann bei bestehender MPU-Auflage wieder das Problem, das dieser EU-FS, umgetauscht aus einem Drittlands-FS bei bestehender MPU-Auflage nicht anerkannt werden muß und in D auch nicht wird.
Etwas anders ist die Lage beim Umtausch eines direkt in der EU erworbenen FS, hier schützt zum Leidwesen vieler D-FEBen das EU-Recht diesen Schein. Auch hier ist der Umtausch gem. der o.g. Logik eigentlich nicht erforderlich, trotzdem wollen viele FS-Inhaber es dennoch, aufgrund der teilweise diskriminierenden Überprüfungspraxis in D durch die Kontrollbehörden.

Oberklops

Zauberlehrling

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19

Samstag, 9. Oktober 2010, 11:11

Mal etwas salopper ausgedrückt und die Unteilbarkeit der Fahrerlaubnis zur Grundlage genommen.
Man schreibt den Schein aus der UA um und erwirbt vorher wenigstens noch eine Kategorie neu in PL - :oma:
Kann der Richter natürlich auch wieder fragen - hatten Sie denn persönliche oder familiäre Bindungen ans Ausstellerland - kann man dann beantworten, kann man aber auch sagen, gehört nicht unbedingt hierher, wenn keine Bindungen bestanden hätten, hätte zumindest PL aus EU-Mitglied ja wohl nicht ausgestellt.
Hat zwar immer noch den Beigeschmack einer teils "gekauften" FE - aber den haben die CZ-Scheine ja nun auch, spätestens seit den letzten Fernsehbeiträgen mit 8 Minuten Prüfung und von Hr. Schwxxx kontrollierten Postadressen. :Keks:
Übrigens für die Polen selbst gar kein Problem - die haben zwar keine MPU, aber meist steht nach einem Vorfall (Alkohol o.a.) ein Neuerwerb an.
Da gehen viele schon mal gern den Weg ins Nachbarland und schreiben zu Hause um, dank der von @Pioneer erwähnten nachbarlichen Beziehungen :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

franzhermann

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Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ

20

Samstag, 9. Oktober 2010, 11:35

DANKE FÜR EURE ANTWORTEN! Also widersetzt sich D dem EU Prinzip der gegenseitigen Anerkennung!

So, folgender Fall: Die Frau erwirbt in der UA einen FS , nimmt in PL einen WS und tauscht diesen in PL unter Beachtung aller innerstaatlichen Regelungen und Vorgaben in einen rechtsgültigen PL FS um. Jetzt ist sie im Besitz eines PL EU FS - gut! :klatsch: :klatsch: :klatsch: Anschließend nimmt sie z.B. in CZ einen WS und tauscht ihren PL EU FS in einen CZ EU FS um. Klappt problemlos - prima! Sie zieht wieder nach D und kommt in eine Kontrolle. Nun sieht der kontrollierend Polizist einen CZ EU FS ,aus welchem der Ursprung, also der UA FS nicht hervorgeht - oder? Was nun? Freie Fahrt? MfG