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Die Wilhelmshavener Ratsfrau (FDP) hatte bei einer Polizei-Kontrolle lediglich eine polnische Fahrerlaubnis vorgelegt. Ein Gericht prüft nun, ob sie damit in Deutschland überhaupt fahren durfte.
Wilhelmshaven/MÜ - Der Wilhelmshavener Ratsfrau Susanne Bauermeister (FDP) wird vorgeworfen, ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto gefahren zu sein. Bei einer Kontrolle durch die Polizei hatte sie lediglich einen auf sie ausgestellten polnischen Führerschein vorlegen können.
Sie selbst sei der Auffassung gewesen, mit dem polnischen Führerschein auch in Deutschland habe fahren dürfen, erklärte sie gegenüber der „Wilhelmshavener Zeitung“. Jetzt müsse ein Gericht über diese Frage befinden. Der polnische Führerschein sei ihr im übrigen nicht abgenommen worden.
Die Kommunalpolitikerin hatte nach einem Vorfall wegen Alkohols am Steuer – die WZ berichtete – im vergangenen Jahr ihren deutschen Führerschein abgeben müssen und eine Sperrfrist erhalten. Die polnische Lizenz habe sie erst nach Ablauf der Sperrfrist benutzt, erklärt die Ratsfrau.
Gleichwohl wird ihr der Vorwurf gemacht, mit der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis noch während der Zeit der Sperre gegen deutsche Vorschriften verstoßen zu haben.
Die Bestimmungen zur Gültigkeit im Ausland erworbener Führerscheine hatten sich übrigens in der jüngeren Vergangenheit geändert.
Pioneer
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Da haben wir es mal wieder. Kommunalpolitiker, überall mal was gehört, nicht wirklich informiert, aber bei jedem Thema wichtig mitquatschen und zwischendurch mal schnell einen heben. - Politiker eben.Gleichwohl wird ihr der Vorwurf gemacht, mit der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis noch während der Zeit der Sperre gegen deutsche Vorschriften verstoßen zu haben.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (4. August 2010, 12:14)
think
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Die Bestimmungen zur Gültigkeit im Ausland erworbener Führerscheine hatten sich übrigens in der jüngeren Vergangenheit geändert.
)
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Ratsfrau muss zur MPU
Der Richter ließ einen unvermeidbaren Verbotsirrtum nicht gelten. Der Erwerb eines Führerscheins über die Ukraine hätte ein ungutes Gefühl erzeugen müssen.
Von Ulrich Müller-Heinck
Wilhelmshaven - Die Wilhelmshavener Ratsfrau Susanne Bauermeister (46) ist gestern wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also insgesamt 1500 Euro verurteilt worden. Susanne Bauermeister muss zur MPU. Sie will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Hintergrund ist eine Trunkenheitsfahrt zwei Tage vor der Landtagswahl Ende Januar 2008, bei der sie für die FDP kandidierte. Damals war Bauermeister wegen Alkohols am Steuer der Führerschein weggenommen worden, später wurde neben einer Geldstrafe auch eine Sperrfrist verhängt. Die Wiedererlangung des Führerscheins setzte danach eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) voraus.
Ende Oktober und Anfang November vergangenen Jahres hatte die Polizei die Ratsfrau als Autofahrerin im Stadtbereich angehalten. Dabei präsentierte Bauermeister einen am 19. November 2008 erworbenen ukrainischen Führerschein, der auf Polen, also ein EU-Land, umgeschrieben worden war. Sie sei der Meinung, so Bauermeister, damit nach Ablauf der Sperrfrist auch in Deutschland fahren zu dürfen. Den Trick mit dem Umweg über die Ukraine habe ihr eine Fahrschule in Berlin als legalen Weg vermittelt, „darauf habe ich vertraut“. Die Frage des Richters, ob sie persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen in Polen oder der Ukraine habe, musste die Ratsfrau verneinen.
Mehr lesen Sie heute in der „Wilhelmshavener Zeitung“.
Pioneer
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Mathematisch absolut einwandfrei. Das würde ich meinem Faktura-Programm auch gern beibringen. Wer verbricht sowas eigentlich, der Richter, die Presse?zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also insgesamt 1500 Euro verurteilt worden.
Bei der Begründung hat er doch schlicht vergessen, das "hohe Gut der Verkehrssicherheit" zu erwähnen, im Allgemeinen und im Besonderen; auch immer wieder gern genutzt, wenn einem nichts mehr einfällt.hätte ein ungutes Gefühl erzeugen müssen.
Welcher Vollpfosten von Vermittler das wohl wieder war?Den Trick mit dem Umweg über die Ukraine habe ihr eine Fahrschule in Berlin als legalen Weg vermittelt
"Fahrschulen" empfehlen wohl kaum die Ukraine. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (8. Oktober 2010, 16:49)
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Pioneer
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Das ist zwar in das Ermessen des jeweiligen Aufnahmestaats gestellt, aber die Interpretation in D ist doch klar: Wird nicht anerkannt.
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6.
Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.
Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
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Mathematisch absolut einwandfrei. Das würde ich meinem Faktura-Programm auch gern beibringen. Wer verbricht sowas eigentlich, der Richter, die Presse?zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also insgesamt 1500 Euro verurteilt worden.![]()
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MfG Pioneer
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Nicht grundsätzlich, der Umtausch eines UA-FS in einen PL-FS ist nach PL-Recht schon möglich und dort auch üblich. Zur Anerkennung von Drittlands-FSen hat jedes Land, aus der Vergangenheit resultierende, eigene nationalen Regelungen, bilaterale Verträge und teilsweise besondere Beziehungen, die sich naturgemaß stark unterscheiden innerhalb der EU. Da in diesem Bereich kein regelnder Eingriff der EU möglich ist, wird es durch die EU-FS-Rili dahingehend gelöst, das dieser umgetauschte Drittlands-FS nicht grundsätzlich gegenseitig anerkannt werden muß. Das ist als Ermessensentscheidung somit dem jeweiligen Land bzw. deren FEBen überlassen. Für D gilt selbstverständlich damit die Regel, das er nicht anerkannt wird, bei einer MPU-Auflage erst recht nicht. So ist man in D bekanntermaßen drauf. (Ausnahmen sind weiter unten erwähnt)Die Frau hätte ihren ukrainischen FS nicht in einen PL FS umtauschen sollen, sondern gleich in einen D FS - was ihr sicher zwecks anhängiger MPU verweigert worden wäre???
Die Umschreibung war schon korrekt und rechtmäßig, durchgeführt nach PL-Recht. Sie wird damit in PL selbstverständlich auch anerkannt und in fast allen EU-Ländern ebenfalls, nur eben in D nicht.Die Umschreibung in PL war nicht rechtens?
Nicht prinzipiell, davon ausgenommen sind die EWR-Staaten und die sogenannten Listenstaaten aus Anlage XI der FEV. Hier wird wiederum unterschieden, ob der FS ohne weitere Prüfungen umzuschreiben ist, oder ggfs. eine theoretische, praktische oder auch beide Prüfungen in D abzulegen sind.Ich muß , wenn ich aus einem Drittland,welches nicht EU Mitgliedsstaat ist, immer eine erneute Prüfung ablegen?
Das ist nur teilweise so. Natürlich muß der Drittlands-FS im Normalfall nach 6 Monaten in einen EU-FS des jeweilien WS-Staates getauscht werden, weil seine Gültigkeit mit Verstreichen dieses Zeitraumes abläuft.Umtausch von FS nur einmal, nämlich dann,wenn ich aus einem Drittland komme und in die EU umziehe?
Daraus resultierend - logisch - KEIN Umtausch von FS innerhalb der EU???
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Anschließend nimmt sie z.B. in CZ einen WS und tauscht ihren PL EU FS in einen CZ EU FS um. Klappt problemlos - prima! Sie zieht wieder nach D und kommt in eine Kontrolle. Nun sieht der kontrollierend Polizist einen CZ EU FS ,aus welchem der Ursprung, also der UA FS nicht hervorgeht - oder? Was nun? Freie Fahrt? MfG Hits heute: 2 499 | Hits gestern: 5 361 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 862 395 | Hits pro Tag: 3 587
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