Von Irr-Fahrten durch die EU-Gesetzgebung
Mann wird vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen - lenken darf er trotzdem nicht
Meiningen - Von "unübersichtlicher Rechtslage" ist die Rede, von "Rechtsunsicherheit", das Wort "EU-Kuddelmuddel" fällt. "Unübersichtlich" ist für den Fall, der jetzt am Landgericht in Meiningen verhandelt wurde, eine Untertreibung. Es geht um eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Schlichte Sache? - Man hat eine Fahrerlaubnis oder keine. Mitnichten. Es geht - vereinfacht - um die Konsequenzen am untersten Ende der EU-Gesetzgebung. Um die Umsetzung von Gesetzen, Regeln, Richtlinien in den Ländern. Und auch darum, sagt der Vorsitzende Richter einmal, "wann für den Bürger Schluss ist" - wann der viel zitierte Normalverbraucher nicht mehr verstehen kann, warum er wann im Unrecht ist.
Angeklagt ist ein 30-jähriger Mann, ein Selbstständiger im Kreis Schmalkalden-Meiningen. Sein tschechischer Führerschein sei in Deutschland nicht gültig, sagt der Staatsanwalt. Mit dem Führerschein dürfe er in Deutschland fahren, sagt die Verteidigerin. Beide berufen sich auf EU-Recht. Ganz klar müsse sein, betont der Richter, "dass wir nicht klären, ob dieser Führerschein gilt oder nicht". Sondern? Ob der Mann sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hat oder im Glauben, einen legalen Führerschein zu besitzen, gefahren ist. "Verbotsirrtum" heißt das im Juristen-Deutsch - und die Kammer soll klären, ob dieser Irrtum vermeidbar war.
Schuld oder Irrtum?
Der Angeklagte hat seinen deutschen Führerschein vor Jahren abgeben müssen, ist beim Versuch der Wiedererlangung an den psychologischen Tests gescheitert. 2006 hat er dann in Tschechien einen Führerschein erworben. "Nicht gekauft", wie er beteuert. 2008 hat er, mit dem inzwischen notwendigen Nachweis eines Wohnsitzes in Tschechien, den Führerschein dort erweitert. Inzwischen waren aber auch die Gesetze, die den europäischen Führerschein betreffen, mehrfach geändert worden. Er habe sich an alles gehalten, sagt der Mann. Er habe sich bei Anwälten und bei der ADAC-Rechtsberatung versichert, legal am Steuer zu sitzen. Nicht aber - so gibt er zu - bei der Führerscheinstelle im Landratsamt. Mit dem Sachbearbeiter dort liegt er wohl seit Jahren im Clinch.
Bei mehreren Verkehrskontrollen seien die Polizeibeamten selbst unsicher gewesen, sagt er. Einmal sei ihm nachts von der Polizei der Führerschein abgenommen, am Morgen von der Staatsanwaltschaft zurückgegeben worden. "Von mir", seufzt der Staatsanwalt - aber er habe deutliche Hinweise gegeben, er solle "lieber nicht fahren".
"Werd ich eben Tscheche."
Der Mann ist bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, er ist auch schon freigesprochen worden. Gegen den jüngsten Freispruch hat der Staatsanwalt Berufung eingelegt. Er fordert eine milde Strafe, weil der Angeklagte sich angesichts der "wackligen Rechtslage" an die zuständige Behörde hätte wenden müssen, um den Fall zu klären. Und nicht "immer weiter fahren". Ihr Mandant sei legal gefahren, sagt die Verteidigerin.
Für den Mann, befindet das Gericht, "sah es so aus, als hätte er fahren dürfen" - auch wenn er es nicht durfte. Er habe sich beraten lassen, mehr könne man "von einem normalen Bürger nicht erwarten", sagt der Vorsitzende Richter. Weshalb der Freispruch richtig sei. Fahren darf der Mann trotzdem nicht. Ob er mit dem tschechischen Führerschein auf deutschen Straßen unterwegs sein darf, muss wohl nun das Verwaltungsgericht zu klären versuchen. "Die Materie um den europäischen Führerschein ist ein noch nicht abgeschlossener Prozess", sagt der Richter. Man könne nicht, murrt der Freigesprochene, "Europa nur spielen". Im äußersten Fall werde er mit seiner Firma Deutschland verlassen - "werd ich eben Tscheche", sagt er.
Ob er daran denkt, dass Tschechien auch zur EU gehört?
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