MÜNSTER Der Führerscheintourismus in der europäischen Union steht vor dem Aus. Wer in Deutschland den Führerschein verliert, wird künftig nicht einfach im Ausland einen neuen machen können.
Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag mitteilte, hat es jetzt die Beschwerde eines Paderborners zurückgewiesen, der seinen deutschen Führerschein 2004 nach einer Alkoholfahrt verloren und in Polen einen neuen gemacht hatte.
Der Paderborner Landrat hatte ihm die Anerkennung des polnischen Führerscheins versagt, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden läuft noch. Mit der Beschwerde wollte der Paderborner erreichen, dass er mindestens bis zu einer endgültigen Entscheidung fahren darf.
EU-Richtlinie
Erstmals berief sich das OVG auf die 3. Führerscheinrichtlinie der EU, die erst am 19. Januar in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie verbietet es, jemandem, dem in einem EU-Staat der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Land der Europäischen Union einen neuen Schein auszustellen. Damit will die EU den Führerscheintourismus unterbinden.
Noch nicht das letzte Wort
Das Mindener Verwaltungsgericht möchte voraussichtlich im April ein Urteil in der Hauptsache sprechen, sagte Richterin Kathrin Junkerkalefeld. Es ist also noch nicht das letzte Wort zum „Führerscheintourismus“ gesprochen
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