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Pioneer

unregistriert

1

Montag, 18. Januar 2010, 16:32

Märkische Oderzeitung beim Oberklops, RAin Schmidt und Fahrschule Junior, Slubice (PL)

Die hier genannte RAin Schmidt hat eines der Urteile bzgl. der aufschiebenden Wirkung am hessischen VGH erwirkt (PL-FS), sowie offenbar die zumindest temporäre Akzeptanz der EU-FS, auch erteilt nach dem 19.1.09, in Rheinland-Pfalz.

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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (18. Januar 2010, 20:07)


Oberklops

Zauberlehrling

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2

Montag, 18. Januar 2010, 19:25

zumindest temporäre :böse:
In dem Artkel lese ich z. Bsp. dass die Chefin einer der größten Brandenburger FEBen sagt, auch sie stellen keine Bescheide mehr aus seit 2009. (So wie Hessen; Schleswig Holstein; Rheinland/Pfalz und es werden nicht weniger, sondern eher mehr - BY wahrscheinlich wieder zuletzt)
Damit sind es nach meinen (zugegeben bescheidenen privaten) Erkenntnissen bereits einige Bundesländer, die hier erhebliche Zweifel ander Schäpischen Auslegung der Rili haben und vor allem die Kostenfrage bei einer gerichtlichen Niederlage scheuen :DD:
Gruesse - nette natürlich. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

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3

Montag, 18. Januar 2010, 19:35

vor allem die Kostenfrage bei einer gerichtlichen Niederlage scheuen
Die bezahlt doch sowieso der Steuerzahler!

So eine Aussage von einer SB einer kleinen FeB würde ich jetzt mal nicht so überbewerten. Alleine daher schon das Koblenz(OVG) sich schon bei D-WS und fehlenden Entzugs Maßnahmen ziemlich alleine befindet, würde ich nicht vermuten das man den Kassler in der 19.01 Sache nachzieht.

Woran man sich aber festhalten kann, ist zweifelsfrei Hessen. :DD:

DODOXX

Fortgeschrittener

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4

Montag, 18. Januar 2010, 20:14

Trotzdem netter Artikel der Bischen Vertrauen schafft. :Respekt: :so23:

Paule

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5

Montag, 18. Januar 2010, 20:51

Also m. M. n. haben die beiden Anwälte in Hessen keinen Überflieger gemacht, sondern einfach ein nettes gegenüber gefunden.

Die nette Dame auf dem Bild vertritt ja in dem Bricht die Meinung das Kassel Art 13 hervorhebt, also demnach Eu-Fs bis 2013 als geschützt sieht.

Beschluss vom 04.12.2009:
Auf Seite 4 im letzten Absatz betont der VGH aber das Art 13 ihrer Meinung nach nicht für die Auslegung wie in der Aussage in dem Zeitungsbericht spricht.
Zweiter Absatz Seite 5 in dem Beschluss lässt er weitergehend diese Frage auch dahingestellt, weil die Beweggründe des VGH ganz andere sind!

Ein guter Eu-FS-Anwalt/in, sollte doch zumindestens seine Erfolge im nachhinein richtig intpretieren können. :KlSM:

Ich verstehe aus den beiden Kassel Beschlüssen jedenfalls, das man davon ausgehen kann das der EugH auf Basis der 3. Rilie die gleiche Auffassung vertritt wie in der alten Rechtsprechung zur 2. Rilie .... :knips3:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (18. Januar 2010, 21:10)


Pioneer

unregistriert

6

Dienstag, 19. Januar 2010, 01:46

So sehe ich das auch. Die Argumentation mit Artikel 13 ist und bleibt einfach Unfug, obwohl RA Warnack auch gern in der Weise argumentiert. Das war ja bekanntlich der zweite kasseler Beschluß, betraf einen CZ-FS.

Beides hier im Forum nachzulesen:

RAin Schmidt-PL-FS
RA Warnack-CZ-FS

Der tatsächliche Beweggrund des Gerichts ist darin zu sehen, das inhaltlich der Artikel 8 der 2. Rili jetzt fast wortgleich im Artikel 11 der 3. Rili zu finden ist, zumindest für D, wo automatisch schon immer "muß nicht anerkannt werden" mit "wird nicht anerkannt" übersetzt wurde.
Nur die Unanwendbarkeit des alten Artikels 8 führte zu einer stabilen Situation der vor dem 19.1.09 erteilten EU-FS und daran hat sich durch Artikel 11 nichts geändert, nur muß das in D erst noch begriffen werden. Der erste Schritt dazu ist aber getan. :soist:

Paule

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7

Dienstag, 19. Januar 2010, 03:50

obwohl RA Warnack auch gern in der Weise argumentiert.
Jup man betrachte auch im 16.12er Beschluss die makierten Stellen und die entscheidende Auffassung des VGH im Anschluss wurde mal einfach ignoriert. :Respekt:

(Seite 5 und Anfang Seite 6)

Paule

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8

Dienstag, 19. Januar 2010, 18:22

So eine Aussage von einer SB einer kleinen FeB würde ich jetzt mal nicht so überbewerten. Alleine daher schon das Koblenz(OVG) sich schon bei D-WS und fehlenden Entzugs Maßnahmen ziemlich alleine befindet, würde ich nicht vermuten das man den Kassler in der 19.01 Sache nachzieht.
Hier muss ich mich mal fairerweise korrigieren und hier her weht der Wind: 2009 VG Verwaltungsgericht Koblenz 5 L 970/09 Beschluss vom 22.09.2009(CZ-FS nach 19.01.2009, aufschiebende Wirkung hergestellt, im Beschwerdeverfahren beim OVG Koblenz bestätigt, FeV 28 Abs. 4 Nr. 3 in Frage gestellt)

Frage mich nur warum die SB das nicht auch erwähnt hat!
Also ist neben Hessen auch die Pfalz schon befahrbar, für 19.01er .... :klatsch:

Loewenhopfi

Anfänger

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9

Dienstag, 19. Januar 2010, 21:48

freut mich das man in Hessen und RLP fahren kann aber das VG München vom 21.12.09 sieht das anders und deshalb bin ich angeschissen da ich im Frankenland wohne

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10

Dienstag, 19. Januar 2010, 23:03

Ja, bei Dir ist ja einiges dumm gelaufen! Du hattest ja "nur" eine isolierte Sperrfrist, und da kann man Dir meines Erachtens schon nach dem Wortlaut der deutschen FeV das Fahren eigentlich nicht verbieten.

Ist denn bei Deinem Anwalt noch was rausgekommen? Was ist bei Dir Stand der Dinge?