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Bikerjoe1969

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Mittwoch, 13. Januar 2010, 19:55

RA Demuth: Probleme mit der Anerkennung von EU-Führerscheinen in Deutschland

Zitat

Für Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, denen vorher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden war, gelten jedoch seit der Umsetzung der neuen Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG am 19.01.2009 erschwerte Bedingungen für die Anerkennung dieser Fahrerlaubnis in Deutschland. Während es bei einem davor liegenden Ausstellungsdatum genügt, dass der neue EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist ausgestellt worden ist, muss nach der Neufassung des § 28 FeV das Recht von der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen erst beantragt werden. Die bisherigen Entscheidungen des EuGH, wann Führerscheine EU-weit anzuerkennen sind, betreffen nicht die Führerscheine, die nach dem Stichtag 19.01.2009 ausgestellt wurden. Sofern der Inhaber vorher bereits in Deutschland die Fahrerlaubnis verloren hatte, kann die Führerscheinbehörde Fahreignungszweifel, die sich aus dem der früheren Entziehung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis zugrunde liegendem Sachverhalt ergeben, dem Inhaber der EU-Fahrerlaubnis entgegenhalten. Im Antragsverfahren wird es die Behörde dazu veranlassen, ein positives Fahreignungsgutachten (MPU) zu verlangen. Die früher mögliche Umgehung der MPU durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland ist damit praktisch zunichte gemacht worden.



Wie sieht es denn mit FS aus, die genau am 19.01.2009 ausgestellt wurden? :ka:


Hier der ganze Bericht. (Den Kommentar eines "alten Bekannten" am Ende des Artikels nicht zu vergessen)
Signaturen sind doof!

Paule

Menschlich

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2

Mittwoch, 13. Januar 2010, 20:03

Wie sieht es denn mit FS aus, die genau am 19.01.2009 ausgestellt wurden?
Nee, richtig wäre die nach dem 18.01.2009 ausgestellt/erteilt wurden! schaust du zb. in den VGH BY Beschlüße!

Zitat

Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland nach dem 18.01.2009

Vorheriger Fahrerlaubnisentzug im Inland

Pioneer

unregistriert

3

Mittwoch, 13. Januar 2010, 20:30

Und wenn ein Erteilungsdatum vom 18.1.09 vorhanden ist, hat der Inhaber den MA bestochen, sonst würde der Sonntags keinen FS ausstellen. :lach:

Oberklops

Zauberlehrling

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4

Mittwoch, 13. Januar 2010, 20:46

MA?

Anwälte :sw27:
Was er vergaß zu erwähnen: Was er sagte, entspricht dem momentanen Wunschdenken der MPU-Lobby. Vom Gesetz her ist es, um mit den Worten der Richter des 2. Senats in Kassel zu sprechen, rechtswidrig und - da wird auch Hr. RA Demuth mir zustimmen, es steht im Widerspruch zum EU-Recht. Zum allgemeinen Veständnis für den Laien. Der vielzitierte Art. 11 Absatz 4 wurde von Deutschland einmalig eigenwillig übersetzt. Er ist Teil der 3. europäischen Richtlinie, welche die Äquivalenzen der Führerscheine, Fahrerlaubnisklassen, der Prüfungen, Anforderungen, Fahrschulen und Untersuchenden sowie die Voraussetzungen zur Erteilung angleichen bzw vereinheitlichen soll.
Und wie bereits in der ersten und in der 2. Richtlinie steht auch hier im Artikel 13, dass alle EU Führerscheine keinerlei Anerkennung bedürfen, da sie ja EU-FSe, also in der EU gültig und damit automatisch anerkannt sind. (wer trotzdem einen Anwalt mit der BItte um Anerkennung beauftragen will, sollte nicht vergessen zu beantragen, dass er in D. mit € zahlen will :sw27: )
Dass hier von einem Einzelmitglied (okay, auch Gründungsmitglied, aber auch Kriegsverlierer) wieder mal eine nationale Suppe gekocht wird, hatten wir ja seit 2003 schon 5 mal. und 5 Mal gabs ne Ohrfeige vom EUGH dafür - aber zurück zum Thema und dem Laien, ich drücke den Beitrag des RA mal anders aus, so dass ich auch mit ihm gehen kann und es für jeden verständlich ist - auf Grund der momentanen Rechtslage in Deutschland rate ich jedem zu einer Verkehrsrechtsschutzversicherung - gibts beim ADAC PLus Paket für unter 80 € im Jahr :knips2: - und ich rate zu einem guten Anwalt im Hinterhalt, und zwar bei JEDEM Schreiben der FEB, so harmlos es auch aussehen mag.
Zwar warnt sogar Hr. Kalus (Leiter dt. FEB) seine Kollegen vor voreiligen Feststellbescheiden - in einigen Ländern sind sie bereits offiziell untersagt (Rheinland/Pfalz), trotzdem - Vorsicht ist geboten, und die Anwälte sprechen nunmal eher diese Amtssprache und haben es ja schließlich studiert. (Und was sie nicht wissen, erfahren Sie - u.a. auch hier :knips2: )
Gruesse. Nette natürlich. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.