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Pioneer

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Mittwoch, 13. Januar 2010, 16:22

Allgemeine Gültigkeit von EU-Führerscheinen(FoFe-Voraussetzungen)

Ein Artikel von RAin Jasmin Gniodorz, gefunden im Polizeispiegel, Berlin aus dem September 2009, der sowohl die Rechtslage vor und ab dem 19.1.09 betrachtet.
[attach]416[/attach][attach]417[/attach]

Quelle: Polizeispiegel Berlin - Ausgabe September 2009

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (13. Januar 2010, 16:59)


Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

2

Mittwoch, 13. Januar 2010, 17:54

Inhaltlich deckt sich das ganze teilweise sehr mit dem Aufsatz von Mosbacher/Gräfe in NJW. Insbesondere die 2. Seite ist in Mosbacher Gräfe das Ende des IV.ten und der ganze VI.te Abschnitt. Sprachlich wurde allerdings einiges umformuliert und einiges wurde auch weggelassen (so z.B. die eher theoretischen Überlegungen in Mosbacher/Gräfe. Dabei ist es wohl auch zu einigen Peinlichkeiten gekommen:

"diese Änderung der Fahrerlaubnisverordnung hat Auswirkungen auf den Ausnahmetatbestand in § 28 Abs. 4 S.1 Nr. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)."
(gemeint ist die Änderung der EU-Richtlinie)

" § 31 Abs.1 Nr. StVG" (gemeint ist § 21 StVG)

Schon ziemlich dreist, wenn die RAin das jetzt als eigene gedankliche Leistung verkaufen will.

Inhaltlich aber nichts neues gegenüber Mosbacher/Gräfe, abgesehen von dem Umstand, dass § 2 (9) StVG als Rechtsgrundlage für den Erlass von §§ 28,29 FeV zitiert wird.

Paule

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3

Mittwoch, 13. Januar 2010, 19:28

Was ich interessant fande, das sie bei u. Infos aus dem Ausstellerstaat die FoFe gegebenheit erst ab dem F-VA sieht.

Auch ansonsten ist es doch recht gut erklärt und deckt sich auch mit dem Regelwerk, was nun die deutsche Sichtweise betrifft.