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Bikerjoe1969

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Montag, 11. Januar 2010, 18:43

Meiningen: (Aus dem Gerichtssaal) Richter rät: Lieber auf Nummer sicher gehen

Zitat



Gilt ein Führerschein, der in Tschechien erworben wurde, auch hierzulande?

Meiningen - Nach neuer Rechtssprechung habe nur Derjenige mit einem tschechischen Führerschein auch in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis, wenn er mindestens 185 Tage im Aussteller-Land lebe, so ein Meininger Amtsrichter in einem aktuellen Strafverfahren gegen einen 29-Jährigen aus dem Raum Meiningen. Dieses, am 1. Juli 2006 eingeführte sogenannte "Wohnsitz-Prinzip", ist inzwischen geltendes EU-Recht und geschaffen worden, um dem Führerschein-Tourismus Einhalt zu gebieten. Der Richter wies darauf hin, dass deutsche Behörden nicht das Recht haben, Auskunft beim Einwohner-Meldeamt einzuholen. Bei Fahrer-Kontrollen müssen sich "Widersprüche alleinig aus dem Führerschein ergeben".

Der Angeklagte hatte zwei Monate vor Einführung des Wohnsitz-Prinzips erstmals in Tschechien einen gültigen Führerschein. Obwohl er sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis wähnte, kam es zu einem ersten Strafverfahren. Jenes endete 2007 in einer Berufungsverhandlung am Landgericht Meiningen mit einem Freispruch. Ungeachtet dessen wurde der 29-Jährige bei nachfolgenden Kontrollen immer wieder als Schwarzfahrer angeprangert. Es kam nun zum zweiten Strafverfahren vor dem Amtsgericht Meiningen - wo er erneut freigesprochen wurde.

Weil er zum überwiegenden Teil des Jahres nicht im Nachbarland wohnt, darf er in Deutschland nicht fahren. Daran ändere auch der neue Freispruch nichts, so der Amtsrichter. Zu seinen Gunsten ging das Gericht jedoch davon aus, dass der Angeklagte nicht wusste, dass er sich im Unrecht befindet. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Monate Haft auf Bewährung gefordert. Seine Anwältin meinte, er habe auf EU-Recht vertrauen dürfen, wonach "die Führerscheine der Staaten wechselseitig anzuerkennen sind" und forderte Freispruch. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe sich im Mai 2006 erstmals der Führerschein-Prüfung unterzogen. Aber da habe es dieses Wohnsitz-Prinzip noch nicht gegeben. Doch er habe im Oktober 2008 erneut in Tschechien die Führerschein-Prüfung bestanden und auch dort Wohnsitz beantragt.

Vier Meininger Polizisten haben den Angeklagten bei Kontrollen nach dem ersten Freispruch durch das Landgericht stets weiterfahren lassen, weil es eine "schwammige Rechtslage" gewesen sei. Bei dieser "komplizierten Sachlage", so der Amtsrichter, müsse die Frage, was kann dem Bürger zugemutet werden, wenn sich schon die Polizei nicht auskennt, gestellt werden. Das Verkehrsstrafregister des Angeklagten wies jedoch 15 Eintragungen auf, sicher ein Indiz dafür, warum er unbedingt in Tschechien einen neuen Führerschein ablegen wollte. Der Amtsrichter empfahl dem jungen Mann, lieber eine deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen. "Das würde das Problem lösen". Denn hier dürfe er definitiv auch nach dem Freispruch nicht fahren - es sei denn, "die Verwaltungsbehörde kriegt eine andere Auffassung".

Quelle
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2

Montag, 11. Januar 2010, 18:49

Doch er habe im Oktober 2008 erneut in Tschechien die Führerschein-Prüfung bestanden und auch dort Wohnsitz beantragt.
Hat er da eine Erweiterung gemacht, oder was ist damit gemeint? :denk: