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Pioneer
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In dem genannten Urteil ist keineswegs die VPU als gleichwertig anerkannt worden, sondern lediglich beiläufig erwähnt. Eine Bewertung oder ein Vergleich mit der D-MPU hat nicht stattgefunden und war auch nicht erforderlich, da die Gültigkeit der A-FE in D dadurch überhaupt nicht beeinflußt wurde.Die österreichische Verkehrspsychologische Untersuchung wurde im Verfahren vor dem EUGH am 6.4.2006 auf Betreiben des Verwaltungsgerichts München (bekannt geworden als „Halbritter“ Entscheidung ) von diesem als gleichwertig anerkannt.
Genau das ist der Punkt. Die Mindestbedingungen des Anhangs III der EU-Rili sind erfüllt gewesen und eben aus diesem Grund war die A-FE durch D anzuerkennen, nicht wegen der nach nationalem A-Recht erforderlichen VPU.Die österreichische Behörde hatte im Hinblick auf die Erteilung der Fahrerlaubnis nach Art. 7 I der Richtlinie 91/ 439/EWG überprüft, dass die Mindestanforderungen in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung entsprechend den Bestimmungen des Anhange III der Richtlinie genüge.
Wie das eine (auch nicht wirklich erforderliche) MPU ergeben soll, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. Der beschriebene Vorgang ist doch bestenfalls eine erweiterte ärztliche Untersuchung, teuer für den Betroffenen und ansonsten sinnlos, sowie an jeder 2. Straßenecke zu haben. Natürlich noch ein Gespräch beim Gutachter, schon klar, kostet ja auch extra.In Tschechien werden in Anlehnung an die österreichische Verkehrspsychologische Untersuchung ebenfalls Überprüfungen der Fahreignung durchgeführt.
Diese basiert auf die Überprüfung der physischen und psychischen Tauglichkeit für das Führen von Kraftfahrzeugen.
Dem Gutachter liegt für seine Begutachtung eine Bestätigung des Arztes vor, dass der Kraftfahrer von Alkohol und allen Psychotropstoffen nicht mehr aktuell abhängig ist.
Das stimmt so auch nicht. Die eingehaltenen Mindestanforderungen sind schlicht dokumentiert durch die Erteilung des CZ-FS. Unter anderen Bedingungen darf er eben nicht erteilt werden und daher erbringt der Erhalt des FS-Dokuments gleichzeitig den Nachweis der Fahreignung schon aus sich selbst heraus. Dazu bedarf es keiner CZ-MPU, wie es in anderen EU-Staaten ebenfalls nicht gefordert ist. Gefordert sind lediglich die in der EU-Rili, Anlage III genannten Mindestanforderungen, wie auch immer diese zustande kommen, das ist nicht weiter spezifiziert, zumindest nicht im Hinblick auf eine erforderliche MPU oder auch mögliche gänzlich andere Verfahrensweisen.Damit werden die in der Richtlinie 91/439/EWG geforderten Mindestanforderungen in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung eingehalten.
Auch das ergibt keinen Unterschied, wo sich der aktuelle WS befindet, ob im In- oder EU-Ausland. Durch einen rili-konform erteilten FS, aus welchem EU-Land auch immer, haben sich die D-Begutachtungsrichtlinien schlichtweg erledigt, völlig unabhängig vom derzteitigen WS oder Aufenthaltsort.Soweit der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, sondern sich lediglich in Deutschland zeitweilig aufhält, dürfte die in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung vorgesehenen Begutachtungsrichtlinien somit nicht anwendbar sein.
Diese Auslands-MPU hat weder aktuell noch zukünftig irgendeine Bedeutung, außer evtl. für Vermittler, die den Krempel zusätzlich verkaufen wollen. Aber wenn man von völlig falschen Grundannahmen (Halbritter) ausgeht, kann man natürlich mit einiger Phantasie zu einem derartigen Schluß kommen.Damit könnte eine entsprechende verkehrspsychologische Untersuchung im Zuge der Erteilung einer ausländischen EU Fahrerlaubnis künftig eine zentrale Bedeutung haben
Hierzu kenne ich nur einen einzigen Fall vom AG Berchtesgadener Land, in dem ein CZ-Gutachten relevant war. Es wird gerüchteweise zwar auch ständig von sechs weiteren Fällen gesprochen, gesehen habe ich davon bisher trotz direkter Nachfrage nicht einen. Möglicherweise verhält es sich auch so wie bei "Halbritter", das diese "Gutachten" zwar vorhanden waren, aber keine weitere Rolle spielten im Anerkennungsprozeß, direkt schädlich werden sie ja auch nicht gerade sein.dass sich einige deutsche Fahrerlaubnisbehörden mit dieser Problematik sich aktuelle bereits auseinandergesetzt haben und Ergebnisse amtlich anerkannter Verkehrspsychologen aus Tschechien ohne weiteres anerkannt haben, wird davon ausgegangen, dass
Diese zunehmend ihre Haltung der Ablehnung einer im EU Ausland (z.B. in Tschechien) veranlassten verkehrspsychologischen Überprüfung durch amtlich zugelassene Verkehrspsychologen überdenken.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (30. Dezember 2009, 04:05)
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