Leonberg Ein 39-Jähriger wird mit tschechischer Fahrerlaubnis gestoppt. Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe. Von Daniel Renkonen
Ein 39-Jähriger Mann aus dem östlichen Enzkreis ist seinen Führerschein los. Der Angeklagte war am Morgen des 2. November 2006 in eine Verkehrskontrolle in Rutesheim geraten. Da er nur einen tschechischen Führerschein vorweisen konnte, wurde dieser noch an Ort und Stelle eingezogen. Der Angeklagte wurde vor dem Leonberger Amtsgericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.
Denn das Verkehrsamt des Enzkreises hatte ihm die Fahrerlaubnis mit Hilfe des Karlsruher Regierungspräsidiums vorher schon in einem Verwaltungsakt entzogen. Begründung: An der Fahrtauglichkeit des 39-Jährigen bestünden erhebliche Zweifel, weil er schon mehrmals wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt worden war. Einmal soll er sogar unter Drogeneinfluss am Steuer unterwegs gewesen sein.
Das Landratsamt forderte von dem Mann schließlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Doch der 39-Jährige kam dieser Aufforderung in der vorgegebenen Frist nicht nach. Stattdessen startete er mit seinem Verteidiger den Marsch durch die Institutionen. Vom Verwaltungsgericht wurde der Einspruch der Amtsrichterin Jasmin Steinhart-Class zufolge allerdings als "unbegründet" zurückgewiesen.
Das hinderte den Anwalt des schweigsamen Angeklagten nicht daran, der Richterin einen kleinen Vortrag in Sachen Verwaltungsrecht zu halten. "Ihnen dürfte sicherlich bekannt sein, dass ein Führerschein aus Tschechien in der gesamten EU und somit auch in Deutschland gilt", belehrte er die Vorsitzende. Zudem habe das Landratsamt seinerzeit einen formalen Fehler beim Entzug der tschechischen Fahrerlaubnis begangen. Auf diese Diskussion wollte sich die Vorsitzende erst gar nicht einlassen. "Also, Herr Verteidiger, darum geht es heute nicht, sondern es wir verhandeln über den Strafbefehl."
Der Angeklagte hat bereits zahlreiche Vorstrafen, wurde wegen Hehlerei, vorsätzlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Für die neuerliche Fahrt ohne gültigen Führerschein beantragte die Staatsanwaltschaft jetzt eine Geldstrafe. Der Verteidiger forderte dagegen einen Freispruch.
Hiervon konnte er das Gericht aber nicht überzeugen. Im Gegenteil: Der Angeklagte wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (70 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.
Dazu bleibt die Führerscheinsperre gegen ihn noch ein Jahr lang bestehen. Für die Richterin steht außer Frage, dass der Angeklagte keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Strafmildernd berücksichtigte sie den langen Zeitraum, der zwischen der Tat und der Verhandlung vergangen ist.
Der Prozess vor dem Amtsgericht fand übrigens vor den Augen der Klasse 9a des Albert-Schweitzer-Gymnasiums statt. Die Gymnasiasten sollten einmal sehen, wie eine Verhandlung abläuft. Am Ende hatten sie viele Fragen. Ein Schüler rätselte darüber, mit wem die Richterin vor ihrer Urteilsverkündung in ihrem Besprechungszimmer "so lange redet". Dass sie dort ganz allein zum Urteilsspruch kommen muss und vielleicht dafür noch ein paar Gesetze studiert, hat ihn dann doch gewundert.
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