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Bikerjoe1969

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

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Samstag, 14. November 2009, 11:40

Beachten Sie bei Führerscheinkontrollen die nationale Identität! (Hinweis f. Unternehmer)

Zitat

Wie Sie sicherlich wissen, müssen Sie die Führerscheine Ihrer angestellten Kraftfahrer regelmäßig kontrollieren. Das ist für Sie verpflichtend – unabhängig davon, ob der Fahrer einen Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen Ihres Unternehmens führt.


Diese Kontrollen müssen Sie mindestens 2-mal im Jahr körperlich vollziehen, d. h., der Führerschein muss im Original auf seine Gültigkeit hin überprüft werden. Dokumentieren Sie diese Kontrollen, indem Sie eine Kopie des Führerscheins machen und den Kontrolleur sowie das Kontrolldatum darauf vermerken. Alternativ müssen die Führerscheinnummer (Feld 5 im EU-Führerschein), das Gültigkeitsdatum (Feld 11 im EU-Führerschein) und gegebenenfalls die Ziffer 95 (Feld 12 Berufskraftfahrerschlüssel im EU-Führerschein) sowie der Kontrolleur und das Kontrolldatum geprüft und registriert werden.

Diese Kontrollpflicht gilt natürlich auch für andere Fahrbefähigungsnachweise wie zum Beispiel den ADR-Schein für Gefahrguttransporte, der auch nur für eine begrenzte Zeit erteilt wird.

Nun kommen wir zu dem Problem "ausländische Fahrerlaubnisse“ der deutschen Kraftfahrer. Die EU hat zur Bekämpfung des Führerscheintourismus eine Richtlinie erlassen, die am 19.1.2009 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Diese Richtlinie schreibt vor, dass ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheins ablehnen muss, wenn die Fahrerlaubnis des Bewerbers in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Wird aus Unkenntnis der Behörde dennoch eine EU-Fahrerlaubnis ausgestellt, ist der Fahrzeugführer trotzdem nicht berechtigt, ein entsprechendes Fahrzeug in Deutschland zu führen. Das bedeutet für Sie konkret: Wenn einer Ihrer deutschen Kraftfahrer, dem der Schein bzw. die Plastikkarte entzogen wurde, mit einem polnischen oder tschechischen Führerschein auftaucht, ist höchste Vorsicht geboten! Bestehen Sie darauf, dass dieser Fahrzeugführer eine deutsche Ausfertigung des Führerscheins vorlegt, um sicherzugehen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat.

Quelle
Signaturen sind doof!