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Bikerjoe1969

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Montag, 5. Oktober 2009, 13:36

Tschechischer Führerschein als Ersatz ist ungültig

Zitat


Tschechischer Führerschein als Ersatz ist ungültig


Fahrenzhausen - Da wähnte sich ein 43-jähriger Maurer auf der sicheren Seite: Nachdem er seinen Führerschein abgeben musste, besorgte er sich eine tschechische Lizenz als Ersatz. Diese ist für deutsche Staatsbürger hierzulande jedoch ungültig.
Der 43-jährige Maurer aus Fahrenzhausen stand kürzlich in Freising vor Gericht. Obwohl ohne gültigen Führerschein ertappt, ließ er sich im Februar, nur drei Monate später, wieder erwischen – diesmal allerdings in Garching. Im Prozess vor dem Amtsgericht Freising gab der Maurer an, davon ausgegangen zu sein, sich mit seinem tschechischen Führerschein auf sicherem Boden zu bewegen. Angesichts der, wie Richterin Claudia Saponjic unumwunden bemerkte, unübersichtlichen Rechtslage, ging das Gericht in diesem Fall von Fahrlässigkeit aus und beließ es bei einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Für den Fall in Garching dürfte das aber nicht gelten. Das Gericht wird hier von Vorsatz ausgehen. Allein der Vorstrafen wegen bleibt nur eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.


Quelle
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (12. November 2009, 15:51)