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Epox

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1

Freitag, 25. September 2009, 09:02

Carsten Krumm (RIAG): EuGH mal wieder zum "EU-Führerschein": So sehen unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellerstaat aus (24.09.09)

Zitat

Es schien mittlerweile eigentlich alles entschieden - nun hat der EuGH nochmals zum "EU-Führerschein" Stellung bezogen. Diesmal war die Frage: Was sind unbestreitbare Informationen, an die deutsche Behörden anknüpfen dürfen, um eine Fahrerlaubnis, die im Wege des Führerscheintourismusses erworben wurde nicht anzuerkennen. Wer als Leser jetzt schon meint, der Satz gerade eben sei schwer zu verstehen, der mag sich einmal die Entscheidung des EuGH - Beschluss vom 09.07.2009 - C-445/08 ("Wierer") - hier zu Gemüte führen. Die entscheidende Stelle:

"...Nach alledem ist auf die Vorlagefragen zu antworten, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung einer Person anzuerkennen, die sich aus einem später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf diese Person zuvor im Aufnahmemitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr angewendet worden ist und wenn dieser zweite Führerschein außerhalb einer Sperrzeit für die Erteilung eines neuen Führerscheins erteilt wurde, falls sich herausstellt,

* dass auf der Grundlage der Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats auferlegten Mitwirkungspflicht gegeben hat, die Wohnsitzvoraussetzung vom Mitgliedstaat der Ausstellung dieses Führerscheins nicht beachtet worden ist

oder

* dass die Informationen, die bei Ermittlungen der nationalen Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats im Ausstellermitgliedstaat gewonnen wurden, keine von diesem Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen sind, die beweisen, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Führerscheins durch den Ausstellermitgliedstaat seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dessen Hoheitsgebiet hatte...."
http://blog.beck.de/2009/09/24/eugh-mal-…tellerstaat-aus
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Bikerjoe1969

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2

Freitag, 25. September 2009, 09:12

Kannst du das mal in kurzen, eigenen Worten wiedergeben, oder brauchen wir dazu den Google Übersetzer EUGH -> Deutsch? :bla:
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Epox

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3

Freitag, 25. September 2009, 09:19

Ja der gute Mann hat sich da nicht viel Mühe gegeben,sondern hat eigentlich nur den Tenor aus dem Beschluß rauskopiert.
Anscheinend hält er das Urteil,für schwer lesbar.
Aber das Problem hatten die sog. Rechtsexperten schon mit dem Wiedemann-Urteil. :D-bla:
In unserer Wierer-diskussion wird das verständlicher dargelegt,aber wir sind ja auch keine Rechtsexperten. :8):

Gruss Epox :wink:
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Pioneer

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4

Freitag, 25. September 2009, 11:49

Aber das Problem hatten die sog. Rechtsexperten schon mit dem Wiedemann-Urteil.


Ich glaube eigentlich nicht, das damals mit dem "Wiedemann-Urteil" ein Erkenntnisproblem bestanden hat, das würde ja bedeuten, das wir uns in vielen Gerichten StAe und Richter leisten, die schlicht Analphabeten wären. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, "Fachidioten" schon eher und es wird auch nicht der Grund sein, warum "Wiedemann" teilweise nicht erwartungsgemäß umgesetzt wurde.
Man wollte es eben einfach nicht verstehen, weil mit diesem Urteil die gesamten bisherigen Führerscheinnormen plötzlich zu Gunsten des EU-FS sprachen, das wurde dort durchaus gleich erkannt und da in D nun aber mal nicht sein kann, was nicht sein darf, wurde das Ergebnis ignoriert und der EuGH mit einer neuen, ebenso überflüssigen wie sinnlosen Vorlagefrage belästigt. Hier hat man sich dann in letzter Sekunde wohl noch eine Rettung erhofft, allen voran der VHG Mannheim, hautnah gefolgt vom OVG Münster mit seinen mehr als merkwürdigen Erkenntnissen und nun sitzen sie da mit einem vernichtenden Ergebnis, aber sie wollten es ja auf die Spitze getrieben sehen. :Heul:
Die gleiche Lustlosigkeit, sich mit diesem Beschluß auseinanderzusetzen, trifft nun viele "Rechtsexperten, Fachkommentatoren und Verkehrsfachanwälte", die sich bisher episch breit mit Auslegungen, persönlichen Ansichten, juristischer Haarspalterei und Kommentaren in die falsche Richtung geäußert haben und spätestens jetzt wohl dringend Schadensbegrenzung im eigenen Namen betreiben müssen, wenn sie auf diesem Gebiet noch weiterhin halbwegs glaubhaft bleiben wollen. :NÄ: Sorry, den hab ich mir jetzt mal gegönnt.
Was ich bei diesem Personenkeis allerdings tatsächlich nicht verstehe ist einfach die Tatsache, das sie so beharrlich bei ihren publizierten Ansichten geblieben sind, obwohl selbst für den Laien die Entscheidungslinie des EuGH mittlerweile klar und deutlich erkennbar ist.

Starrsinn - Rechthaberei - Überheblichkeit - ich weiß es wirklich nicht. Na gut, egal und jetzt auf zur nächsten Runde, die da heißt: 3. EU-Rili, die 2. ist abgefrühstückt. :appl:

Um einfach mal, wie gewünscht, den Inhalt des "Wiedemann"-Urteils wie auch den Kern des "Wierer"-Beschlusses anschaulich und zugegebenermaßen sehr polarisierend darzustellen, hierzu folgende zumindest denkbare Aussage vor Gericht:

Klar , da war ich mal irgenwann zwischen Weihnachten und Neujahr so für eine Stunde im Ausland. Da das Bier nicht so recht geschmeckt hat, hab ich mir einfach mal eben alternativ einen FS gekauft, natürlich mit ausländischem WS, ist doch logisch. Der korrekte Erwerb ist ja auch noch zusätzlich von dort bestätigt worden, war eben ein Prämiumschein, man gönnt sich ja sonst nichts. Ich schlage daher vor, wir beenden das Ganze hier, ich geh in die Kneipe, sie machen Feierabend und das Leben ist auch weiterhin schön.
Ach, bevor ich es noch vergesse, geben sie mir doch mal eben meinen FS wieder, den hat mir so ein Kontrollfreak vor kurzem völlig planlos abgenommen und ansonsten, was geht mich mein Geschwätz von gestern an und sie können damit auch nichts anfangen, wozu also aufregen, aber den FS benötige ich dringend, wie soll ich sonst aus der Kneipe nach haus kommen, etwa zu fuß? :VL2:

Das ist nun natürlich als Beispiel ganz brutal auf den Punkt gebracht und keinesfalls ratsam, sollte eigentlich auch jedem klar sein, möchte ich hier trotzdem mal erwähnt haben, es kommt eben nicht wirklich gut in dieser Form, ist nach geltender Rechtslage aber tatsächlich so ähnlich möglich, wenngleich auch keinesfalls empfehlenswert. :bäh: