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Bikerjoe1969

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Donnerstag, 3. September 2009, 10:23

2000 Euro Strafe für Fußballer Peschel aus Bönen

Zitat



02.09.2009 · von Jens Krömer

BÖNEN Peter Peschel, ehemaliger Fußballprofi des VfL Bochum und des MSV Duisburg, war erneut zu schnell mit seinem Auto unterwegs. Am 6. Mai 2008 wurde der Fußballprofi, der seit seiner Kindheit in Bönen lebt, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 525 Euro Geldstrafe verurteilt. Seinen Führerschein musste er abgeben. Doch nur seinen deutschen. Mit seiner polnischen Fahrerlaubnis in der Tasche fuhr er weiterhin Auto. Am 22. November 2008 wurde er im Bereich der A5 und A76 in Hessen geblitzt, war mit 128 Stundenkilometern unterwegs.

Ein Anhörungsbogen flatterte ins Peschel-Haus in Bönen. Dort gab er an, dass nicht er sondern ein Freund aus Bochum gefahren sei. Die Behörden forderten ein Lichtbild des vermeintlichen Fahrers an, der Schwindel flog auf. "Der sieht ja gar nicht aus wie sie. Die Behörden sind nicht so blöd wie sie vielleicht glauben, Herr Peschel", donnerte die Strafrichterin am Unnaer Amtsgericht, vor dem sich der ehemalige Fußballprofi gestern verantworten musste. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund dort Anklage erhoben. "Den Vorwurf der falschen Verdächtigung geben wir uneingeschränkt zu", gab Peschels Anwalt gestern zu Protokoll. "Das war so, das tut meinem Mandanten leid."

Bei der anderen Sache - dem Fahren ohne Führerschein - handele es sich um einen Irrtum. "Mein Mandant ist in Polen geboren, er will dort am 3. Oktober heiraten, hat einen Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis. Sein Lebensmittelpunkt ist in Polen", erklärte der Anwalt. Daher sei es auch völlig legitim, dass er eine polnische Fahrerlaubnis habe. "Es geht also nicht darum", begann der Jurist zu argumentieren, "dass hier ein Deutscher, der seinen Führerschein verloren hat und eine MPU machen muss, schnell mal in Holland einen neuen Führerschein macht. Sondern mein Mandant will seinen Lebensmittelpunkt nach Polen verlegen."

Letztlich konnten weder Staatsanwaltschaft noch Gericht Peschel das Gegenteil beweisen. Eine polnische Meldebescheinigung lag dem Gericht vor, außerdem eine detaillierte Aufstellung, wann sich der Angeklagte in Polen aufgehalten habe.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, diesen Teil des Strafverfahren im Hinblick auf die falsche Verdächtigung einzustellen. So entschied das Gericht auch.

Wegen der falschen Verdächtigung ist Peter Peschel gestern zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Ex-Profi, der nach eigenen Angaben von 1800 Euro im Monat lebt und 600 Euro Unterhalt für seine zwei Kinder zahlt, sei mittlerweile selbstständig im Sport-Bereich. Die Richterin konnte sich bei subjektiv wahrnehmbarer "Arm-Rechenkunst" des Sportlers eine Anmerkung nach dem Urteil nicht verkneifen: "Wenn sie die 2000 Euro nicht auf einmal zahlen können, dann ist sicherlich auch Ratenzahlung möglich." Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist offen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Peschel können in Berufung oder Revision gehen.




Sehe ich das Richtig? Peschel hatte zwei FS? Wenn ja, warum hat er für den PL-FS keine NU bekommen?
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charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 336

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Donnerstag, 3. September 2009, 10:30

RE: 2000 Euro Strafe für Fußballer Peschel aus Bönen

Sehe ich das Richtig? Peschel hatte zwei FS? Wenn ja, warum hat er für den PL-FS keine NU bekommen?
Weil die NU ein Verwaltungsakt ist und somit nicht vom Richter, sondern von der FEB ausgesprochen wird.

LG
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