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Epox

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Sonntag, 16. August 2009, 22:29

Erding/Bayern: Gerichtsverhandlung wegen FoFe mit CZ-FS (16.08.09)

Zitat

Nördlicher Landkreis - Ein Verkäufer, der nur einen tschechischen Führerschein besitzt, musste sich wegen Fahrens ohne Erlaubnis verantworten. Das EU-Recht dazu wird unterschiedlich ausgelegt. Das Verfahren wurde eingestellt, der Schein aber eingezogen.

Nördlicher Landkreis – Gilt ein tschechischer Führerschein in Bayern oder ist er das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist? Für einen 45-jährigen Fachverkäufer aus dem Landkreis konnte diese Frage vor dem Amtsgericht Erding nicht abschließend geklärt werden. Der Angeklagte verlor 1996 seinen deutschen Führerschein und erwarb im Juni 2006 nach Fahrstunden und Prüfung einen Führerschein in Tschechien. Nach einer Kontrolle in Oberding war er nun wegen Fahrens ohne Lizenz angezeigt worden, weil er nur diese tschechische Fahrerlaubnis vorweisen konnte.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Josef Cichon, erklärte, dass EU-Staaten nicht berechtigt sind, die Führerschein-Qualifikationen anderer EU-Staaten anzuzweifeln. Darum habe sein Mandant die Möglichkeit gehabt, auch eine tschechische Fahrerlaubnis zu erwerben. Der Angeklagte erklärte, er sei in der Vergangenheit in München mehrfach kontrolliert worden. Dabei sei stets alles in Ordnung gewesen.

Der Europäische Gerichtshof haber aber „eine weitere auslegungsoffene Entscheidung nachgelegt“, erklärte Dr. Cichon, Spezialist für Führerscheinrecht: Die EU-Staaten dürfen überprüfen, ob zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins der Wohnsitz in dem betreffenden EU-Staat lag. Falls nicht, bedeute dies aber nicht zwangsläufig, dass der Führerschein ungültig ist. „In Norddeutschland ist er gültig, sofern man eine MPU beibringt, in Bayern ist er grundsätzlich ungültig“, führte der Verteidiger aus, der zur Zeit 50 ähnlich gelagerte Fälle vertritt. Schuld sei darum „das Tohuwabohu am Europäischen Gerichtshof“, und nicht sein Mandant, der davon nichts wissen konnte.

Die Staatsanwaltschaft vertrat zwar die Ansicht, dass sich der Fachverkäufer hätte erkundigen müssen, notfalls monatlich, doch scheint die speziell bayerische Handhabung auch nicht allen Polizeibeamten bekannt zu sein. Der Staatsanwalt und Richterin Astrid von Boenninghausen-Budberg waren darum bereit, das Verfahren einzustellen. Die Vorsitzende machte aber zur Auflage, dass die strittige Fahrerlaubnis eingezogen wird. Das akzeptierte der Verteidiger. Er wolle aber weiter um den Führerschein seines Mandanten kämpfen und dafür notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Die angewandte Regelung verstoße auch gegen die nach europäischem Recht geregelte Dienstleistungsfreiheit, betonte er. (gse)
http://www.merkur-online.de/lokales/nach…html?cmp=defrss
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Epox

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2

Sonntag, 16. August 2009, 22:33

Zitat

Er wolle aber weiter um den Führerschein seines Mandanten kämpfen und dafür notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Die angewandte Regelung verstoße auch gegen die nach europäischem Recht geregelte Dienstleistungsfreiheit, betonte er.


Endlich ein Anwalt der was erreicht und nicht gleich kleinbei gibt. :DD:
Auch seine Argumentation ist absolut korrekt. :klatsch:


Gruss Epox :wink:
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Paule

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3

Sonntag, 16. August 2009, 23:57

Dr. Josef Cichon
Ein Name den man sich in Bayern merken sollte! :klatsch:

andreas7z

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4

Montag, 17. August 2009, 08:49

Hallo ins Forum,

Die Fahrerlaubnis wurde im Juni 2006 in CZ erteilt.

Es könnte sich doch um eine CZ-Fahrerlaubnis mit D-Wohnsitz handeln. Glaube Juni 2006 war der letzte Termin wo das noch möglich war.

Gruß andreas7zw

madande

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5

Montag, 17. August 2009, 09:30

ja cz fs mit d wo weis ich da ich gerade mit ihm telefoniert habe

Epox

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6

Montag, 17. August 2009, 09:40

Den Gedanken mit dem D-Wohnsitz hatte ich auch schon,ist leider aus dem Bericht nicht eindeutig ersichtlich.
Würde es sich um einen D-Wohnsitz handeln,wäre es für Bayern eine erstaunliche Entscheidung,da ja der Bay.VGH
hier von einer ungültigen FE ausgeht.Denke aber das sich diese Ansicht auf Dauer vor den Strafgerichten nicht durchsetzen wird,
genauso wie eine strafrechtliche Verfolgung von EU-FS die nach dem 19.01.09 ausgestellt wurden.
Die EU-Rilli und das EU-Recht ,spricht hier eine andere Sprache.

Gruss Epox :wink:
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Lord Vader

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7

Montag, 17. August 2009, 10:14

Zitat

Er wolle aber weiter um den Führerschein seines Mandanten kämpfen und dafür notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Die angewandte Regelung verstoße auch gegen die nach europäischem Recht geregelte Dienstleistungsfreiheit, betonte er

Das nenne ich mal einen fähigen Anwalt den man sich merken sollte. :DD:
:sf44:

Zitat

Rechtsanwalt Dr. Josef Cichon

Sollte von den Mods gleich in den Thread verschoben werden zu ( fähige Anwälte ) , denn den sollte man sich merken. Er kämpft für eine FE mit D-WS, ausserdem wird geschrieben das er noch 50 ähnliche Fälle bearbeitet, bzw. vertritt.

Zitat

EPOX: erwarb im Juni 2006 nach Fahrstunden und Prüfung einen Führerschein in Tschechien
Da sieht eindeutig nach D-WS aus.
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (17. August 2009, 10:19)