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Donnerstag, 13. August 2009, 12:53

Westfälische Nachrichten:Tschechische Fahrerlaubnis berechtigt laut Staatsanwaltschaft nicht, zur Teilnahme am Straßenverkehr in der BRD. (12.08.09)

Zitat

Neuenkirchen. Sturztrunken soll ein 43-jähriger Neuenkirchener mit 2,02 Promille und ohne Führerschein am 11. Oktober 2008 die Neuenkirchener Straße in Rheine befahren haben, abends um kurz vor elf. Knapp vier Wochen später soll er laut Anklage in Neuenkirchen ohne gültige deutsche Fahrerlaubnis, aber mit einem tschechischen Führerschein auf der Rheiner Straße gefahren haben.

Seine tschechische Fahrerlaubnis berechtigte ihn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht, die Straßen in Deutschland zu befahren. Am 8. Mai 2009 wurde er noch einmal mit 1,55 Promille auf dem Burgsteinfurter Damm in Neuenkirchen erwischt.
Vor Gericht wollte er sich nicht zu den Taten einlassen. „Ich sage nichts,“ erklärte er gegenüber dem Vorsitzenden des Strafgerichts in Rheine Richter Langhans. „Dann müssen wir alle Zeugen laden,“ machte der Richter kurzen Prozess. Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass er der Überzeugung sei, dass sein Mandant mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland hätte fahren dürfen.

Das sah das Gericht anders. „Wenn jemand in Deutschland seinen Führerschein verliert, kann er nicht mit einem tschechischen Führerschein hier fahren, und das weiß er auch,“ erklärte Richter Langhans seine Sichtweise und ließ auch keine Diskussion darüber zu. „In dieser Instanz werde ich so entscheiden,“ teilte er dem Anwalt die Konsequenzen mit. Auf die nochmalige Frage des Gerichts, ob der Angeklagte sich zu seinen Taten einlassen wolle, erklärte der Verteidiger nach einer kurzen Beratungspause mit seinem Mandanten, dass es bei dem bisherigen Status bleibe. Damit war der Termin geplatzt. Jetzt wird es ein neues Verfahren mit mehreren Zeugen geben.

Bezüglich der persönlichen Situation des Angeklagten ergab sich, dass er wegen einer einschlägigen Tat bis 2011 unter Bewährung steht. Sein bisheriges Bewährungsverhalten ließ zu wünschen übrig. Er legte seinem Bewährungshelfer weder den Beleg einer angeblich gezahlten Geldstrafe noch eine Bescheinigung über eine angeblich geplante Therapie vor.

Beide Belege forderte Richter Langhans für die nächste Verhandlung, die der Richter „so schnell wie möglich“ anstreben werde.
http://www.westfaelische-nachrichten.de/…gen_kommen.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.