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holgihn

Anfänger

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1

Donnerstag, 13. August 2009, 08:58

Keine zweite Chance im EU-Ausland(Eu-FS nach dem 19.01.2009)

Zitat



Keine zweite Chance im EU-Ausland



Führerschein-Tourismus funktioniert nicht mehr: Wer ihn in Deutschland verloren hat, kann ihn nicht mehr im Ausland neu machen.Foto: dpa Künzelsau - Die neue EU-Gesetzgebung hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Um in Deutschland wieder Auto fahren zu dürfen, legte ein 21-Jähriger aus Künzelsau seine Führerscheinprüfung nochmals ab – in Tschechien, wo er bei seiner Oma wohnte. Ausgestellt wurde das Dokument am 26. März dieses Jahres – und damit gut zehn Wochen zu spät: Seit dem 19. Januar sind Führerscheine aus dem EU-Ausland ungültig, wenn der Inhaber im Inland wohnt und hier zuvor seinen Führerschein verloren hat.

Vorstrafen

Zu 20 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilte daher das Amtsgericht Künzelsau den 21-Jährigen. Zumal er ein langes Vorstrafenregister hat: Unter anderem stand er schon wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Führens einer Schusswaffe, Hausfriedensbruchs, Drogenbesitzes und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht. Seinen deutschen Führerschein hatte er 2007 abgeben müssen, als er unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und zweifacher Körperverletzung verurteilt wurde, berichtete Richter Roland Kipp.

Als die Sperrfrist abgelaufen war, beantragte der junge Mann zwar den Führerschein wieder. Doch dazu hätte er eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen müssen – und als er diese auch nach einem Jahr nicht vorgelegt hatte, wurde sein Antrag schließlich im Oktober vergangenen Jahres abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt habe er längst mit den Fahrstunden in Tschechien begonnen, erzählte der Angeklagte. Die Prüfung haben noch 2008 stattgefunden.

„Wenn der Führerschein vor dem 19. Januar ausgestellt worden wäre, wäre alles kein Problem“, gab der Richter zu. „Es geht mir auch weniger darum, hier eine harte Strafe zu verhängen.“ Vielmehr solle deutlich werden, dass dieser Führerschein-Tourismus nicht mehr funktioniert. Denn das scheint nach wie vor eine gängige Praxis zu sein, trotz der neuen Rechtsprechung, deutete der junge Mann vor Gericht an: „Das machen viele doch heute noch.“ Außer windigen Geschäftemachern profitiere aber niemand mehr davon, antwortete Roland Kipp. „Das Gesetz ist eindeutig.“

Geringe Chancen

Die Aussichten, jemals wieder den deutschen Führerschein zu bekommen, stehen nach Auffassung des Richters jedenfalls zurzeit denkbar schlecht: „Zunächst müssen Sie etwas an ihrem Leben ändern“, ermahnte er den 21-Jährigen, der bereits auf Verurteilungen zu Arbeitsstunden, Geldstrafen und zwei Arreste zurückblicken muss.

Für das Bestehen der MPU spiele es sogar eine Rolle, dass der junge Mann mehrfach von der Polizei alkoholisiert angetroffen wurde, obwohl das an sich keine Straftat war. „Das zeigt den Psychologen aber, dass es nicht nur ein Drogen-, sondern auch ein Alkoholproblem gibt“, mahnte der Richter. „Arbeiten Sie an sich, bevor Sie wieder einen Führerschein beantragen.“



http://stimme.de/hohenlohe/nachrichten/art1919,1620658


Liest sich für BW ja nicht zu schlecht,was Führerscheine vor dem 19.1 angeht.

Lord Vader

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2

Donnerstag, 13. August 2009, 10:49

Zitat

Liest sich für BW ja nicht zu schlecht,was Führerscheine vor dem 19.1 angeht.

:denk: Ja ich denke auch das sie die vor dem 19.01 erteilten (mit WS) FE (vorerst) in Ruhe lassen.
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Paule

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3

Donnerstag, 13. August 2009, 12:08

Das ist ja mal ein ausführlicher Bericht und zeigt das es neben Bayern auch in BW zu FoFe kommt, wenn man einen Schein nachdem 19.01.2009 benutzt.

Xbock

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4

Donnerstag, 13. August 2009, 19:57

Ich dreh bald durch hier! -rr-

stürmer77

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5

Donnerstag, 13. August 2009, 20:46

Bei so einen Vorstrafen Register wohl doch normal das einer Richter so sprechen muss.

Man man man....mansche lernens nie.
Wissen ist macht, nix wissen macht nix,...da...die...dumm...wer nicht fragt bleibt dumm... :Polenfan:

Artista

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6

Freitag, 14. August 2009, 00:32

und manche Leute müssen immer nachtretten :water:

Paule

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7

Freitag, 14. August 2009, 00:43

Vorstrafen Register ...Man man man....mansche lernens nie.
--->
und manche Leute müssen immer nachtretten
Es steht ja auch in keiner Verordnung oder Gesetz, das die mit mehr Dreck am Stecken aus Vergangenem, weniger eine gültige Eu-FS hätten als andere, die auch einen verwertbaren Entzug voraus hatten. :stt:

dimmu666

Fortgeschrittener

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8

Freitag, 14. August 2009, 05:45

ich hör immer nur ausstellungsdatum des fs nach dem 19.1.2009.

aber was ist mit erteilungsdatum der fe vor dem 19.1 und austellungsdatum danach?

diese fs besitzen genauso ihre gültigkeit.

Paule

Menschlich

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9

Freitag, 14. August 2009, 06:10

Da kann vielleicht der Epox mehr dazu sagen .. Stichwort Transnationaler Verwaltungsakt...

Änderung in Eu-Rilie:
Hier greift halt der Bestandsschutz im Schutz der bis Dato folgenden Eu-Rechtssprechung.
So heißt es ja, das zuvor ausgestellte Führerscheine unberührt bleiben sollten, das ist in der Entzugs - Anerkennungsache nun halt mal der 19.01.2009.
Erst ab diesem 19.01.2009 hat sich ja die Grundlage geändert, die nach Deutscher Sicht nun die Eu-Rechtssprechung erneut sucht!

Ganz unabhängig wie der EugH das im Gesamten in Zukunft entscheiden wird, im Moment haben wir eine, ich sag mal so bei Fassnacht hätte man gesagt, Narrenfreiheit!
Aber leider für betroffene sehr ERNST!

Was man aber nicht vergessen darf, finde ich nicht unentscheidend, in D-WS Sache hat der EugH auch vom vorigen Entzug gesprochen, die 5 Jungs hatten auch alle keine Sperre mehr,
daher sag ich mal nach Dr. und Prof. Worten, Europa bleibt spannend! :KlSM:

:wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (14. August 2009, 06:22)


Pioneer

unregistriert

10

Freitag, 14. August 2009, 13:32

das es neben Bayern auch in BW zu FoFe kommt, wenn man einen Schein nachdem 19.01.2009 benutzt.


Zeichnete sich aber auch bereits ab, durch die beiden VGH-Urteile, ob das eu-rechtlich Bestand haben wird, ist natürlich noch eine ganz andere Frage und ob die anderen BL da in dieser Form mitziehen, ebenfalls. :ka:

Gallier

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11

Freitag, 14. August 2009, 19:05

Noch ist ja nichts anhängig in Sachen EUGH oder?
Lieber stehend sterben als knieend leben

andi_

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12

Freitag, 14. August 2009, 19:19

hallo leute,
bin scho lang nimmer hier gewesen... aber scheint sich ja einiges getan zu haben...
wie wäre es wohl in so einem fall wie oben beschrieben, wenn der angeklagte vor gericht z.B. eine nachweiß über alkoholabstinenz u teilnahme an einem kurs (mpu-vorbereitung) vorzeigen könnte...?
wäre dann nur die strafe geringer ausgefallen, oder könnte das sogar zu einem anerkennen des führerscheines führen, weil der angeklagte vl nur "angst" vor der teilnahme an einer mpu gehabt hat?
grüße

Paule

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13

Freitag, 14. August 2009, 19:23

Nö, bis jetzt ist nichts bekannt.

Zusammenfassung:
Es gibt 4-5 Nu´s auf Polenscheine, das scheint da ja über das KBA zu laufen, wenn Polen anfrage stellt, gibt das KBA Mitteilung an die letzte D-Feb.
Dann diesen und Armani´s FoFe Verurteilung mit CZ-Schein.

Von den 4-5 PL-Fällen, ist ja zumindestens einer nachweislich in den Verwaltungskrieg gezogen, Eilbeschluss VG Kassel!

Paule

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14

Freitag, 14. August 2009, 19:26

wäre dann nur die strafe geringer ausgefallen, oder könnte das sogar zu einem anerkennen des führerscheines führen, weil der angeklagte vl nur "angst" vor der teilnahme an einer mpu gehabt hat?
Das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Anerkennung und MPU ist Sache der FeB.

andi_

Anfänger

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15

Freitag, 14. August 2009, 19:33

achso, ja stimmt... also bestenfalls könnte das gericht milde walten lassen.. aber dann könnte man doch zur fsbehörde u hätte doch bestimmt gute karten auf anerkennung, oder :knips:

Paule

Menschlich

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16

Freitag, 14. August 2009, 20:04

Das ist hier nun zwar Off Topice und es würde dir wohl nicht schlecht tun, wenn du dich mal gründlich durch die Foren hier lesen würdest.
Also wenn ein Richter im Spiel war sind die Karten eher schlechter unabhängig vom Urteil, es sei den das Verfahren würde eingestellt werden.

Gute Karten zur Anerkennung hast du ihmo, wenn du eine positive MPU auf der FeB abgibst!

andreas34

Moderator

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17

Samstag, 15. August 2009, 16:33

Ich hör immer nur Ausstellungsdatum des FS nach dem 19.1.09. Aber was ist mit Erteilungsdatum der FE vor dem 19.1 und Austellungsdatum danach?
Diese FS besitzen genauso ihre Gültigkeit
Ich habe den Eindruck gewonnen das D tatsächlich das Ausstellungsdatum verwenden wird, wenn wenn ich nach den Posts hier gehe.
Ich selbst gehe wie die Mehrheit hier davon aus dass das Erteilungsdatum maßgebend ist. Aber was D macht ist eben eine andere Sache, da muss man sich wohl drauf einstellen. Für mich auch schlecht gelaufen!
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

dimmu666

Fortgeschrittener

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18

Dienstag, 18. August 2009, 05:08

nur mal so eine hirnspinnerei:

angenommen ich habe 2007 in einem eu-land eine fe erworben,mir aber nie einen fs austellen lassen(nicht gebraucht,keine lust mehr,usw...)und beantrage jetzt nach dem besagten datum plötzlich doch meinen fs.



da kann doch die feb nicht sagen"wird nicht anerkannt weil ausstellungsdatum des fs nach dem 19.1."



die fe wurde ja schon 2007 erteilt und das alles rili-konform.



sie können dir doch nicht ein dokument verweigern,was ja eigentlich nur besagt das du eine gültige fe hast.

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

19

Dienstag, 18. August 2009, 10:57

Nach deutschem Gedankengut (Gesetzgeber) wird die FE erst mit der Übergabe des Führerscheins (Kärtchen) erteilt.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


annizierhut

Schüler

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Beiträge: 104

20

Dienstag, 18. August 2009, 11:06

Was ist denn dann mit abgelaufenen und verlängerten FSen?