Bocholt (ots) - Vor einigen Tagen wollte ein Polizeibeamter des Bocholter Verkehrskommissariates Ermittlungen bei einer Bocholter Firma durchführen. Als er auf die Grundstückseinfahrt abbog, kam ihm ein 45-jähriger Mann in einem Klein-Lkw entgegen. Der 45-Jährige war dem Beamten aufgrund eines Unfalls im Jahr 2008 bekannt. Im Rahmen der damaligen Unfallaufnahme hatte der in Bocholt wohnhafte 45-Jährige keinen Führerschein vorlegen können. Er hatte jedoch angegeben, eine tschechische Fahrerlaubnis zu besitzen, was sich im Laufe der Ermittlungen auch als wahr herausstellte. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen und Überprüfungen durch die Polizei und die Führerscheinstelle ergab sich jedoch, dass die tschechische Fahrerlaubnis des 45-Jährigen in Deutschland keine Gültigkeit hat. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Da der 45-Jährige zwischenzeitlich keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis erworben hat, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurden Strafverfahren gegen den 45-Jährigen und die Fahrzeughalterin eingeleitet.
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