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Bikerjoe1969

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Dienstag, 11. August 2009, 15:22

Polizei Bayern "Notorischer Raser"

Zitat


BÜRGSTADT, LKR. MILTENBERG. Beamte der mobilen Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizeiinspektion, die mit ihren Videofahrzeugen im gesamten Bereich am Bayerischen Untermain zum Einsatz kommen, zogen in der Nacht zum heutigen Montag auf der Bundesstraße 469 bei Bürgstadt einen alten Bekannten aus dem Verkehr.


Der BMW mit Tauberbischofsheimer Kennzeichen geriet gegen 02.30 Uhr ins Visier der Beamten, weil er auf der B 469 mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 32-jährige am Steuer seit Herbst 2004 nicht mehr im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Dieser war ihm damals durch die Verwaltungsbehörde wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze entzogen worden.

Das hinderte den notorischen Raser allerdings nicht, sich weiterhin ans Steuer zu setzen. Er wurde in den folgenden Jahren wiederholt ohne Führerschein beim Fahren angetroffen und zur Anzeige gebracht. Zuletzt verurteilte ihn im April dieses Jahres ein Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Nachdem diese Strafe bei dem Mann offensichtlich immer noch nicht zu einer Verhaltensänderung führte, wurde nun bei dem vorerst letzten Delikt härter durchgegriffen: Der Pkw wurde beschlagnahmt. Er soll gerichtlich eingezogen werden.

Auf den Mann kommt nun erneut ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen der aktuell festgestellten massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen zu. Dabei muss er damit rechnen, dass es die Justiz nicht mehr nur mit einer Geldstrafe abgehen lassen wird.

Wie sich ferner herausstellte, bestanden gegen den Mann aus zurückliegenden Verfahren auch zwei Vollstreckungshaftbefehle mit einer gerichtlichen Geldforderung von zusammen rund 1.100 Euro. Aufgrund dieser Haftbefehle wurde er festgenommen. Er hat es Angehörigen zu verdanken, dass er dennoch wieder auf freien Fuß kam: Sie zahlten den überfälligen Restbetrag für ihn bei der Polizei ein.

Zuletzt bleibt noch anzumerken, dass auch der polnische Führerschein, den er sich 2004 sofort nach dem Entzug seines deutschen Dokumentes im Ausland ausstellen ließ, ihm in Deutschland nicht weiterhelfen wird: Dieser wird hier nicht anerkannt, er ist ungültig.
Quelle: http://www.polizei.bayern.de/unterfranke…ndex.html/99156
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