Freitag, 25. Mai 2012, 09:22 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Dienstag, 7. Juli 2009, 12:17

Augsburger Algemeine: Schwindel mit polnischem Führerschein (6.07.09)

Zitat

„Führerschein ohne MPU - ganz legal.“ Mit solchen oder ähnlichen Versprechungen ködern zahlreiche Vermittlungsagenturen deutsche Autofahrer, denen nach Promillefahrten der Führerschein entzogen wurde. Schnelle und preiswerte Hilfe winkt angeblich in osteuropäischen EU-Ländern wie Polen, Tschechien, Bulgarien oder Ungarn. Wer den Führerschein im Ausland macht, bewegt sich allerdings auf unsicherem rechtlichen Terrain. Ein 48-jähriger Augsburger musste Lehrgeld zahlen.

Wegen „Verschaffens eines falschen amtlichen Ausweises“ sitzt der Mann auf der Anklagebank vor Richter Dr. Strasser. Er war vor etlichen Jahren mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden, der Führerschein war futsch. Um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen, hätte er erst den gefürchteten „Deppentest“ machen müssen, wie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) im Volksmund genannt wird. In Osteuropa geht’s freilich ohne. So reiste der 48-Jährige als „Führerschein-Tourist“ an mehreren Wochenenden in die polnische Stadt Luban nahe der deutschen Grenze. Im Oktober 2006 legte er erfolgreich die Fahrprüfung ab, bekam einen polnischen Führerschein.

Voraussetzung nach einer EU-Richtlinie ist allerdings, dass er sich mindestens 185 Tage in dem Land hätte aufhalten müssen (siehe auch Info). Dies hatte der Augsburger den polnischen Behörden auch schriftlich versichert. Als der Mann das polnische Dokument für einen deutschen Führerschein umschreiben lassen wollte, wurde die Augsburger Ordnungsbehörde hellhörig. Sie forschte nach und fand heraus, dass der 48-Jährige in der fraglichen Zeit weiter in Augsburg gemeldet war und hier gearbeitet hatte. Die Folge: Die polnische Führerscheinbehörde zog die Fahrerlaubnis wegen unrichtiger Angaben zum Aufenthalt wieder ein, die Augsburger Polizei beschlagnahmte das Dokument.

Jetzt im Prozess behauptete der 48-Jährige zunächst steif und fest, er habe den Führerschein in Polen „ganz regulär“ bekommen. Er habe in Luban ein Zimmer gemietet, allerdings auch häufig in einem Hotel übernachtet. Behördlich gemeldet habe er sich aber nicht. Für das Gericht war schließlich klar, dass der Angeklagte keinesfalls seinen Wohnsitz nach Polen verlegt hatte. „Das waren allenfalls Urlaubsreisen, die sie gemacht haben“. Der 48-Jährige habe sich deshalb den Führerschein durch falsche Angaben erschlichen, befand Richter Dr. Straßer.

Das Urteil: 1000 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je 25 Euro). Inzwischen darf der Ex-Promillefahrer wieder ans Steuer - ganz regulär mit deutschem Führerschein nach bestandener MPU.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home…ageid,4415.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

2

Dienstag, 7. Juli 2009, 12:31

PL Schein´06 und FoFe?

Wie er wurde wegen FoFe verurteilt? Hab ich das da grade gelesen oder spinn ich? :greubel:

Pioneer

unregistriert

3

Dienstag, 7. Juli 2009, 13:58

Wegen „Verschaffens eines falschen amtlichen Ausweises“ sitzt der Mann auf der Anklagebank


Das war die Anklage, von FoFe kann ich da nichts entdecken, wäre auch rechtlich nicht haltbar.

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 906

Geschlecht: Männlich

4

Dienstag, 7. Juli 2009, 14:04

RE: Augsburger Algemeine: Schwindel mit polnischem Führerschein (6.07.09)

Sie forschte nach und fand heraus, dass der 48-Jährige in der fraglichen Zeit weiter in Augsburg gemeldet war und hier gearbeitet hatte. Die Folge: Die polnische Führerscheinbehörde zog die Fahrerlaubnis wegen unrichtiger Angaben zum Aufenthalt wieder ein, die Augsburger Polizei beschlagnahmte das Dokument.

Ahaaaa.., eigene nachforschungen, da hat wohl der Rechhtsanwalt ein wenig geschlafen ?!

Gruß Krabbels

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

5

Dienstag, 7. Juli 2009, 14:06

Zitat

„Verschaffens eines falschen amtlichen Ausweises“

Das kanns ja auch nicht sein,wen es sich hierbei um ein orginal Dokument gehandelt hat.
Hier hat D,keine Prüfungskompetenz.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

6

Dienstag, 7. Juli 2009, 14:12

Richtig, normal geht das ganze Ding so nicht, auch wenn es BY ist, nur gegen die Rücknahme durch die Pl-Behörden vorzugehen, wird dann schon problematisch, ist in diesem Fall ja aber auch nicht mehr erforderlich.
Das AG-Urteil ist natürlich komplett Blödsinn und durch nichts gedeckt, außer der Tatsache, das man die PL-Behörde irgendwie zur Rücknahme des FS bewegt hat, trotzdem bleibt das Urteil Bruch. :Ma:

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

7

Dienstag, 7. Juli 2009, 15:21

Zitat

Er habe in Luban ein Zimmer gemietet, allerdings auch häufig in einem Hotel übernachtet. Behördlich gemeldet habe er sich aber nicht.
Da stehts doch ganz klar!

Wie er dann an den FS kam.... kann man sich wohl denken!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Pioneer

unregistriert

8

Dienstag, 7. Juli 2009, 16:00

Stimmt, das habe ich übersehen. ;(
Dann ist das Urteil zumindest sinngemäß korrekt und die PL-Reaktion natürlich völlig klar.
Da stellt sich dann schon die Frage, wie dämlich man als EU-FS-Inhaber eigentlich sein kann. :motz: