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Pioneer

unregistriert

1

Montag, 6. Juli 2009, 04:15

RA-Meinung eines in PL tätigen D-Anwalts

Zitat

ührerscheinerwerb in Polen



In den letzten Jahren haben viele Deutsche, die in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren ihre Fahrerlaubnis in Deutschland verloren haben, ihren Führerschein in Polen neu erworben. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von einem Führerscheintourismus nach Polen gesprochen. Zu beachten ist dabei, dass der Hauptgrund bekanntermaßen für den Erwerb des Führerscheins in Polen nicht daran zu sehen ist, dass der Führerscheinerwerb etwas günstiger ist, als in Deutschland, sondern letztendlich liegt der Führerscheinerwerb in Polen größtenteils der Umgehung der MPU in Deutschland (der so genannte „Idiotentest“).

Zu den rechtlichen Grundlagen ist auszuführen, dass der Führerscheinerwerber wenigstens 185 Tage im Kalenderjahr in der Republik Polen sich aufhalten muss und darüber hinaus Bindungen zum Staat Polen nachweisen muss. Praxis in vielen Fahrschulen ist, dass lediglich eine Anmeldung erfolgt und dann gegenüber den polnischen Behörden der Grund für den Aufenthalt angegeben wird, dass eine Beziehung zu einer polnischen Staatsbürgerin bestehe. Diese bestätigt in vielen Fällen dann, dass diese eine Beziehung zu der entsprechenden Person hat und so versucht man den polnischen Behörden den Grund plausibel zu machen. Grundsätzlich ist dazu auszuführen, dass eine solche Praxis problematisch ist. Eine Anmeldung in Polen allein reicht nicht aus, es muss der Aufenthalt in Polen hinzutreten. Dies ist in vielen Fällen in der Vergangenheit nicht realisiert worden.

Ein weiteres Problem mit den 185 Anmeldung in Polen ist, dass die polnischen Behörden mittlerweile den polnischen Führerschein nicht mehr aushändigen, wenn man nur einmalig 185 angemeldet war. Die polnischen Führerscheinbehörden verlangen jetzt, dass man kontinuierlich bis zur Aushändigung des Führerscheines - auch auch darüber hinaus (z.B. bei Rücksendung des Führerscheines nach Polen) angemeldet ist.

Darüber hinaus ist problematisch, dass in vielen Fahrschulen häufig Angaben bezüglich der praktischen Fahrstunden, die abzuleisten sind, nicht korrekt gemacht wurden. Häufig wurden die Fahrstunden, um so einen langen Aufenthalt in Polen für die deutschen Fahrschüler zu vermeiden, gleich am Anfang genommen, obwohl zunächst eigentlich der Theorieteil erst zu absolvieren wäre. Gegenüber den polnischen Behörden wurde dann ein anderer Zeitpunkt für die praktischen Fahrstunden angegeben.

Sofern der Führerschein in Polen aber rechtsmäßig erworben wurde und auch die polnischen Behörden Informationen über den Entzug des Führerscheins in Deutschland und dessen Gründe vorliegen, ist die Verwendung des polnischen Führerscheins in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Es soll allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass diesbezüglich immer noch unterschiedliche Verwaltungsrechtsurteile existieren. In einigen Bundesländern ist das Fahren mit dem Führerschein aus Polen durchaus problematisch. All dies sollte der deutsche Führerscheinerwerber in Polen wissen und sich zuvor bei der Fahrschule entsprechend informieren.

Darüber hinaus gab es in jüngster Vergangenheit- aufgrund der obigen Praxis der Fahrschulen in Polen- mehrere Durchsuchungen der polnischen Staatsanwaltschaft bei deutsch- polnischen Fahrschulen im Großraum Stettin. Hierbei wurden diverse Unterlagen beschlagnahmt. Zum jetzigen Zeitpunkt muss man davon ausgehen, dass dies im Amtshilfeverfahren für die deutsche Staatsanwaltschaft, der der Führerscheinerwerb in Polen, zur Umgehung der MPU, ein „Dorn im Auge“ ist, erfolgte. Von daher wäre jetzt besonders sorgfältig darauf zu achten, dass tatsächlich die Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb in Polen vorliegen.

Sofern diesbezüglich Ihrerseits Fragen bestehen oder auch eine Absicherung des Führerscheinserwerbes in Polen und eines bereits in Polen erhaltenen Führerscheins erfolgen soll, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!


Quelle Polskaweb.eu

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (6. Juli 2009, 04:19)


Paule

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

2

Montag, 6. Juli 2009, 14:06

Das ist doch schon älter, haben wir das nicht schon im Forum? :greubel:

Pioneer

unregistriert

3

Montag, 6. Juli 2009, 14:13

Habe ich hier bisher nicht gefunden und ich erinnere mich auch nicht an diesen Anwalt.

Interessant ist jedenfalls diese Passage, die meiner Ansicht nach klar gegen EU-Recht verstößt, auf dieser Grundlage wurden aber in Stettin und Gryfino viele FS durch PL zurückgefordert. Dagegen ist natürlich auch eine Klage möglich, aber eben nicht mit einem seinerzeit unsauberen WS in PL.

Zitat


Paule

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4

Montag, 6. Juli 2009, 15:11

Tips einer deutsch-polnischen Anwaltskanzlei zum Erwerb eines PL-FS

Wusst ich es doch, das wir das schon haben! Ist ein alter Bericht aus August 2008!

Pioneer

unregistriert

5

Montag, 6. Juli 2009, 16:01

Na ja, ich bin schon älter, mit dem Gedächtnis klappt es bei mir wohl auch nicht mehr so. -fot-